Von: mk
Bozen/Trient – 21 Prozent der Erntehelfer auf den Weinbergen und Apfelweisen im Trentino-Südtirol sind nicht regulär gemeldet. Dies erklärte die Finanzpolizei am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz.
Die Finanzpolizei hat in der Region in den vergangenen Wochen entsprechende Kontrollen durchgeführt – gemeinsam mit dem Arbeitsinspektorat der Autonomen Provinzen von Bozen und Trient – und in einigen Dutzend Fällen mit Funktionären des nationalen Fürsorgeinstituts INPS. Das Ergebnis: In 39 von 100 landwirtschaftlichen Betrieben wurden 131 Erntehelfer erwischt, bei deren Anstellung Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. 107 Personen arbeiteten gänzlich „schwarz“. Bei Schwarzarbeit drohen Strafen zwischen 1.500 und 9.000 Euro für jeden Angestellten, der nicht gemeldet ist.
24 weitere Personen waren zwar gemeldet, haben aber einen Teil ihres Lohns unter der Hand erhalten. Die Namen der verantwortlichen landwirtschaftlichen Unternehmer hat die Finanzpolizei dem Arbeitsamt und der Agentur für Einnahmen weiter geleitet.
60 Prozent der Erntehelfer, die nicht regulär gemeldet waren, stammen aus der EU, 36 Prozent davon sind italienische Staatsbürger und elf Prozent kommen aus Slowakei. 40 Prozent der Erntehelfer stammten hingegen aus Nicht-EU-Ländern – vorwiegend aus Asien und Afrika.
Bei den Kontrollen sind die Beamten auch auf einen Mazedonier gestoßen, der über keine Aufenthaltsgenehmigung verfügte. Der Arbeitgeber wurde wegen des Verstoßes gegen das Bossi-Fini-Gesetz bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Laut Gesetz stellt die Anstellung einer Person ohne Aufenthaltsgenehmigung eine Straftat dar, die mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 5.000 Euro geahndet wird.
Die Finanzpolizei ist außerdem auf fünf illegale Arbeitsvermittler aufmerksam geworden, die eine Art Provision für jede geleistete Arbeitsstunde kassierten. Dabei handelte es sich um eine Person sowie um vier Gesellschaften, zwei davon stammten aus Italien, zwei weitere aus Rumänien. Die Beschuldigten sollen Handlanger angeworben und dafür kassiert haben, ohne in das entsprechende Berufsalbum beim Arbeitsministerium eingetragen zu sein. Ihnen droht eine Geldstrafe zwischen 1.500 und 7.500 Euro.
Um den Kontrollen zu entgehen, haben einige Erntehelfer die Flucht ergriffen. Sie rannten auf angrenzende Felder, verbargen sich hinter den Reben auf den Weinbergen oder versteckten sich im Wald. Einer gab sich sogar als Pilzesammler aus.
Ein illegaler Arbeitsvermittler aus Mazedonien, der bereits wegen ähnlicher Vergehen vorbestraft ist, hat einem Betrieb vier Tagelöhner beschafft, die dort schwarz angestellt wurden. Der Vermittler kassierte dafür zwölf Euro pro Arbeitsstunde für jeden Angestellten.
Von einer der beiden rumänischen Gesellschaften hat die Finanzpolizei die Kopie eines Vertrags erlangt. Darin ist mit einem Bauer aus dem Unterland vereinbart worden, dass für jeden vermittelten Arbeiter 30 Cent pro Stunde bezahlt werden.