Von: luk
Bozen – Die geplante Neuerrichtung der Seilbahn Bozen-Jenesien sorgt erneut für juristischen Streit. Die Eigentümergemeinschaft des angrenzenden „Gurhof“-Wohnhauses hat beim Verwaltungsgericht Klage gegen das Projekt eingereicht. Die Bewohner fordern die Annullierung des gesamten Genehmigungsverfahrens, das gemeinsam vom Land Südtirol und der Gemeinde Bozen beschlossen wurde.
Bereits in der Vergangenheit hatte das Mehrfamilienhaus „Gurhof“ rechtlich gegen die Pläne interveniert. Damals wurde der Abriss der alten Talstation beanstandet, woraufhin das Projekt durch Änderungen des beauftragten Architekten Marco Sette angepasst wurde.
Zentrale Kritikpunkte der Kläger sind nun unter anderem die massive Vergrößerung der Bauvolumina und eine bestehende „negative Dienstbarkeit“ aus dem Jahr 1935. Diese Verpflichtung untersage einen gastronomischen Betrieb in der Station. Außerdem gebe es Bedenken hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsvorschriften.
Laut Katia Tenti, Mitklägerin und ehemalige Landesbedienstete, würde die neue Station ein „Ökomonster“ – ein überdimensioniertes Bauwerk – werden. Zudem wird kritisiert, dass das Projekt mit Geldern aus dem EU-Wiederaufbaufonds (PNRR) finanziert werde, was laut Klägern ursprünglich nicht offengelegt wurde.
Das Verwaltungsgericht hat laut der Zeitung Alto Adige eine Anhörung für den 9. September angesetzt und sämtliche beteiligten Parteien geladen. Die Kläger fordern eine Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie Nachweise zur tatsächlichen Auslastung der Bahn, deren Betrieb seit Jahren ruht.
Die neue Seilbahn soll künftig bis zu 46 Fahrgäste pro Kabine und 270 Personen pro Stunde transportieren. Das ist etwa doppelt so viel wie bisher. Ob und wann die Bauarbeiten beginnen können, hängt nun vom Ausgang des Gerichtsverfahrens ab. Bis Jahresende müssten die Arbeiten laut Vorgaben vergeben werden.
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