Von: mk
Bozen – Freispruch, weil die Straftat nicht vorliegt – so urteilte Richter Carlo Busato am Mittwoch im kuriosen Fall einer Spinne, die laut Anklage in einer Flasche Apfelsaft aus Südtirol entdeckt worden war.
Ein Trentiner Wiederverkäufer hat im Jahr 2013 rund 20.000 Flaschen Apfelsaft bei einem Südtiroler Produzenten bestellt. Nach der Lieferung soll es zu Uneinigkeiten gekommen sein, kurze Zeit später kam die Beanstandung, dass in einer Flasche eine Spinne gefunden worden sei, während eine andere Flasche Olivenöl statt Saft enthalten habe.
Die Firma im Trentino rief alle bereits verkauften Flaschen zurück und forderte 60.000 Euro Schadenersatz. Der Hersteller aus Südtirol war allerdings überzeugt, dass seine Produktionskette lückenlos ist.