Bozen – Zwei Leiter und acht Funktionäre des Südtiroler Sanitätsbetriebs müssen sich vor der regionalen Staatsanwaltschaft des Rechnungshofs verantworten. Wie die Finanzpolizei mitteilt, hätten die Betroffenen in drei Jahren von 2017 bis 2019 medizinisches Verbrauchsmaterial wie Nahtmaschinen, Klammern und Applikatoren stets bei denselben Lieferanten eingekauft. Dadurch seien einerseits bestimmte Anbieter bevorzugt worden. Andererseits habe der Sanitätsbetrieb einen finanziellen Schaden erlitten, weil es keinen Wettbewerb gegeben habe.
Wegen mangelnder Konkurrenz und der Abwesenheit von billigeren Alternativen konnten die ausgewählten Lieferanten den Kaufpreis völlig frei festlegen.
Den Ermittlungen der Finanzpolizei zufolge sollen die betroffenen Mitarbeiter im Sanitätsbetrieb die Warenbestellungen künstlich aufgesplittet haben, damit die Bestellungen unter dem festgelegten Schwellenwert von 40.000 Euro bleiben. In diesem Fall besteht nämlich keine Verpflichtung, eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen.
Die Finanzpolizei schöpfte Verdacht, weil sie die hohe Anzahl an Aufträgen – über 64.000 im Dreijahreszeitraum – bemerkt hatte, die monatlich an eine sehr begrenzte Zahl von Unternehmen des Sektors vergeben worden waren. Oft lag der Kaufpreis nur knapp unter dem genannten Schwellenwert – in einigen Fällen nur um einige zehn Euro.
Die Ermittler nennen als eklatantes Beispiel den Fall eines Zulieferers, der im Jahr 2018 mit 22 Aufträgen betraut worden war. Das sind fast zwei Aufträge pro Monat – jeweils im Wert von 39.900 Euro.
Den Schaden, der dem Sanitätsbetrieb auf diese Weise zugefügt worden sei, beziffert die Finanzpolizei auf über 220.000 Euro. Bislang gilt die Unschuldsvermutung.
Beanstandete Einkäufe: Stellungnahme des Sanitätsbetriebs
In Bezug auf die Mitteilung der Finanzwache stellt der Sanitätsbetrieb klar, dass die betroffenen Beamten und Führungskräfte ihre Tätigkeit gewissenhaft und professionell durchgeführt haben, um die Versorgung der Krankenhäuser mit sanitären Materialien zu gewährleisten und jede Form der Beeinträchtigung, wenn nicht gar der Unterbrechung der chirurgischen Tätigkeit zu vermeiden.
Wörtlich heißt es in einer Stellungnahme:
Die beanstandeten Direktvergaben, die in den Jahren 2017 bis 2019 durchgeführt worden sind, waren auf die Erfüllung dieser Notwendigkeit ausgerichtet, und trotz der erheblichen Schwierigkeiten, insbesondere aufgrund des Mangels an qualifiziertem Personals und der Komplexität der technischen Leistungsbeschreibungen, ist es damals nie zu Einschränkungen oder Ineffizienzen gekommen, die die Versorgung der Patienten gefährdet hätten.
Erst später, im Jahr 2019, wurde eine europäische Ausschreibung für die Lieferung dieser Produkte für den Zeitraum 2020 bis 2024 veröffentlicht, während es zuvor leider notwendig war, auf Direktvergaben und Verhandlungsverfahren zurückgreifen, um das Risiko eine Gefährdung der Tätigkeit der Operationssäle zu vermeiden.
Von: mk
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10 Kommentare auf "Beanstandete Einkäufe vom Rechnungshof: Sanitätsbetrieb nimmt Stellung"
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Das ist schon ein Dilemma. Einerseits soll natürlich
kein Verkäufer ungerechtfertigt bevorzugt werden,
andererseits ist der Käufer nicht unbedingt gut
beraten, wenn er nur auf den Preis schaut.
Gerade bei Geräten kommt es auch auf die
späteren Servicedienstleistungen an, außerdem
möchte man als Käufer ein Vertrauensverhältnis
aufbauen und der Verkäufer seinerseits kann
auch mit dem Preis heruntergehen, wenn er
weiß, daß man weiterhin bei ihm kaufen wird.
Das macht man ja auch privat, gerade wenn man
insgesamt auf einen anständigen Preis und
gute Qualität bauen möchte. Da ist die italienische
Gesetzgebung oft übervorsichtig und reagiert
nicht immer zum Vorteil der betroffenen Einrichtungen.
…man soll hslt ordentliche Ausschreibung machen…
@Doolin…. Erfahrung als EVV oder nur ein ignoranter Kommentar?
Es schaug so aus als werd bold iberoll gefaunert.
Es schaut nicht nur so aus es wird überall GEGAUNERT🙁🙁🙁
Und wer mor in der Zeit woll der Kappo,i glab i hon den erscht dei Woche Blodern kert
am Besten machen sich Rechnungshof und Finanzer diese Arbeiten selber. Das Gesetzeswirrwarr ist mittlerweile so gross, dass man nur mehr falsch machen kann. Am Besten, die Führungskräfte treten alle zurück, dann geht nichts mehr weiter, dann haben sie’s.
…na ja, wenn man Direktkäufe um 39.900 € tätigt weil ab 40.000 € eine Ausschreibung zu machen ist, darf man sich kaum wundern, wenn jemand hellhörig wird…
🤪
Südtiroler Paktlwirtschaft.
Schlau ist man immer bis man an jemanden gerät, der schlauer ist.
@Neumi… versuchen wir mal eine neutrale Analyse: es ist leider viel leichter Fehler zu finden, als bei solchen Ausschreibungen keine Fehler zu machen….. wobei sich immer wieder die Regeln ändern….. und im Sanitätsbereich die Anbieter begrenzt und die Anforderungen (med. Geräte, Medikamente, usw.) sehr spezifisch sein können…. aber schlussendlich wird jemand ein Urteil fällen und dementsprechend sollte man nicht vorher urteilen!