Ermittlungen der Finanzpolizei - mutmaßlicher Schaden von 220.000 Euro

Beanstandete Einkäufe vom Rechnungshof: Sanitätsbetrieb nimmt Stellung

Donnerstag, 11. Mai 2023 | 16:53 Uhr
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Bozen – Zwei Leiter und acht Funktionäre des Südtiroler Sanitätsbetriebs müssen sich vor der regionalen Staatsanwaltschaft des Rechnungshofs verantworten. Wie die Finanzpolizei mitteilt, hätten die Betroffenen in drei Jahren von 2017 bis 2019 medizinisches Verbrauchsmaterial wie Nahtmaschinen, Klammern und Applikatoren stets bei denselben Lieferanten eingekauft. Dadurch seien einerseits bestimmte Anbieter bevorzugt worden. Andererseits habe der Sanitätsbetrieb einen finanziellen Schaden erlitten, weil es keinen Wettbewerb gegeben habe.

Wegen mangelnder Konkurrenz und der Abwesenheit von billigeren Alternativen konnten die ausgewählten Lieferanten den Kaufpreis völlig frei festlegen.

Den Ermittlungen der Finanzpolizei zufolge sollen die betroffenen Mitarbeiter im Sanitätsbetrieb die Warenbestellungen künstlich aufgesplittet haben, damit die Bestellungen unter dem festgelegten Schwellenwert von 40.000 Euro bleiben. In diesem Fall besteht nämlich keine Verpflichtung, eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen.

Die Finanzpolizei schöpfte Verdacht, weil sie die hohe Anzahl an Aufträgen – über 64.000 im Dreijahreszeitraum – bemerkt hatte, die monatlich an eine sehr begrenzte Zahl von Unternehmen des Sektors vergeben worden waren. Oft lag der Kaufpreis nur knapp unter dem genannten Schwellenwert – in einigen Fällen nur um einige zehn Euro.

Die Ermittler nennen als eklatantes Beispiel den Fall eines Zulieferers, der im Jahr 2018 mit 22 Aufträgen betraut worden war. Das sind fast zwei Aufträge pro Monat – jeweils im Wert von 39.900 Euro.

Den Schaden, der dem Sanitätsbetrieb auf diese Weise zugefügt worden sei, beziffert die Finanzpolizei auf über 220.000 Euro. Bislang gilt die Unschuldsvermutung.

Beanstandete Einkäufe: Stellungnahme des Sanitätsbetriebs

In Bezug auf die Mitteilung der Finanzwache stellt der Sanitätsbetrieb klar, dass die betroffenen Beamten und Führungskräfte ihre Tätigkeit gewissenhaft und professionell durchgeführt haben, um die Versorgung der Krankenhäuser mit sanitären Materialien zu gewährleisten und jede Form der Beeinträchtigung, wenn nicht gar der Unterbrechung der chirurgischen Tätigkeit zu vermeiden.

Wörtlich heißt es in einer Stellungnahme:

Die beanstandeten Direktvergaben, die in den Jahren 2017 bis 2019 durchgeführt worden sind, waren auf die Erfüllung dieser Notwendigkeit ausgerichtet, und trotz der erheblichen Schwierigkeiten, insbesondere aufgrund des Mangels an qualifiziertem Personals und der Komplexität der technischen Leistungsbeschreibungen, ist es damals nie zu Einschränkungen oder Ineffizienzen gekommen, die die Versorgung der Patienten gefährdet hätten.

Erst später, im Jahr 2019, wurde eine europäische Ausschreibung für die Lieferung dieser Produkte für den Zeitraum 2020 bis 2024 veröffentlicht, während es zuvor leider notwendig war, auf Direktvergaben und Verhandlungsverfahren zurückgreifen, um das Risiko eine Gefährdung der Tätigkeit der Operationssäle zu vermeiden.

Von: mk

Bezirk: Bozen