Von: mk
Bozen – Ein besonders kniffliger Fall ist am Montag am Bozner Landesgericht verhandelt worden: Wie viel Schuld trifft den Angeklagten am Tod eines Radfahrers, der gleich in mehreren Punkten dem Straßenverkehrskodex zuwider gehandelt hat, den der Angeklagte allerdings im betrunkenen Zustand überfahren hat? Genug Mitschuld, um ihn zu 14 Monaten Haft auf Bewährung zu verurteilen, urteilte Richter Walter Pelino im verkürzten Verfahren.
Gegen 3.00 Uhr in der Früh in der Nacht auf Samstag, den 16. Juli 2016 war der 26-jährige Alexander Daum mit dem Fahrrad von der Bozner Innenstadt auf dem Weg nach Siebeneich zu sich nach Hause unterwegs.
In der Vittorio-Veneto-Straße verließ er den Radweg und überquerte die Straße, indem er sie der Länge nach schnitt, anstatt dem Radweg weiter zu folgen. Das hätte zwar einen kleinen Umweg bedeutet, wäre aber jener Weg gewesen, der vom Gesetz vorgeschrieben wird.
Den Großteil der Schuld am Unfall trägt das Opfer – das stand auch für den Richter fest. Doch wie schaut es mit dem Autofahrer aus? Der damals ebenfalls 26-jährige Bozner sah sich plötzlich mit dem Radfahrer auf der Straße konfrontiert. Allerdings hatte er unmittelbar nach dem Unfall 1,43 Promille im Blut.
Die Verteidigung, die davon ausgeht, dass der Unfall auch nüchtern nicht zu vermeiden gewesen wäre, geht in Berufung.
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