Von: luk
Bozen – Im Fall eines fatalen Unfalles in Luttach im Südtiroler Pustertal mit sieben toten deutschen Touristen und sieben teils Schwerverletzten im Jahr 2020 ist am Donnerstag der mittlerweile 30-jährige Angeklagte in Bozen vor Gericht gestanden. Wie bereits zuvor entschieden worden war, wird über den Angeklagten in einem sogenannten verkürzten Verfahren geurteilt. Nun wurden erneut Gutachter angehört, mit einem Urteil war nach APA-Informationen am Donnerstag nicht zu rechnen.
Der Autolenker war in der Nacht auf den 5. Jänner 2020 betrunken in eine Gruppe von jungen deutschen Skitouristen gerast. Sechs waren sofort tot, eine Frau starb später im Krankenhaus. Sie waren zuvor aus einem Shuttlebus ausgestiegen und überquerten die Straße, als es zu dem Unfall kam. Die meisten Opfer kamen aus Nordrhein-Westfalen.
Bereits im Vorfeld des Verfahrens wurden verschiedene Gutachten vorgebracht, um den Unfall zu rekonstruieren. Nach Einschätzung eines gerichtlichen Gutachters dürfte der Lenker mit einer Geschwindigkeit von 90 km/h unterwegs gewesen sein, statt der erlaubten 50 km/h. Er hatte 1,97 Promille im Blut. Ein Gutachten hatte den jungen Mann im August 2020 teilweise entlastet. Demnach dürfte ein Teil der Touristengruppe in der Unfallnacht nicht den Zebrastreifen benützt haben. Außerhalb des Lichtkegels am Zebrastreifen seien Personen “nur schemenhaft” zu erkennen gewesen, hieß es. Einer der Schwerverletzten bzw. dessen Familie hatte inzwischen auch eine zivilrechtliche Schadenersatzklage auf 3,7 Millionen Euro gegen jenen Busfahrer eingebracht, der die Urlauber zu ihren Unterkünften gefahren hatte.
Bei einem verkürzten Verfahren in der italienischen Rechtsordnung müssen sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Details der Anklage und das Strafmaß einigen. Dies muss dann vom Voruntersuchungsgericht abgesegnet werden. Die Voraussetzungen für ein verkürztes Verfahren sind, dass der Angeklagte geständig ist und die Opfer zivilrechtlich bereits entschädigt worden sind. Beides war in dem Fall gegeben. Im Dezember 2021 hatten sich Angehörige und Opfer mit der Versicherung des Unfallfahrers außergerichtlich auf eine Entschädigungssumme geeinigt. Die Versicherung zahlte den Opfern und den Hinterbliebenen zehn Millionen Euro Schadenersatz aus.