Von: mk
Bozen – Rund 200 Südtiroler wurden bis 20. Oktober von Gemeindepolizei und Rettungskräften in die Psychiatrie des Bozner Krankenhauses gegen ihren Willen eingewiesen, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Dabei sind im Vergleich zum Vorjahr die Zahlen gesunken: 2016 haben Südtirols Bürgermeister täglich eine sanitäre psychiatrische Pflichtbehandlung (TSO) angeordnet und das Vormundschaftsgericht hat dies für rechtmäßig erklärt.
„Die psychiatrische Pflichtbehandlung wird vom Gesetzgeber genau geregelt. „Einer sanitären psychiatrischen Pflichtbehandlung kann nicht jeder Bürger unterzogen werden. Es ist eine Maßnahme, die vom Gesetzgeber für psychisch Kranke erdacht wurde, die sich weigern, sich einer Behandlung zu unterziehen“, erklärt Vormundschaftsrichtern Luisa Zamboni laut „Dolomiten“. Ziel sei es, nur die kranke Person vor sich selbst zu schützen, nicht andere.
Sieben Tage sind in der Regel die Dauer einer psychiatrischen Pflichtbehandlung. Diese Periode wird höchstens zweimal um eine weitere Woche verlängert. Es gibt jedoch auch „Stammkunden“: 2016 wurde jeder Dritte und 2017 jeder Vierte mehr als nur einmal einer psychiatrischen Pflichtbehandlung unterzogen.
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