Suspendierungen belasten

Ungeimpfte Mitarbeiter: Engpässe in Seniorenwohnheimen

Sonntag, 07. November 2021 | 12:01 Uhr

St. Ulrich/St. Martin in Thurn – In den Seniorenwohnheimen in St. Ulrich in Gröden und in St. Martin in Thurn im Gadertal spitzt sich die Situation zu, berichtet die italienische Tageszeitung Alto Adige. Weil einige Angestellte noch immer nicht geimpft und sich die Ungeimpften nur zum Teil dreimal pro Woche testen lassen können, fehlen in St. Ulrich zehn Mitarbeiter. Außerdem bleiben zehn von insgesamt 75 Betten leer.

In St. Martin in Thurn musste hingegen die Abteilung für die Demenzkranken geschlossen werden, weil Mitarbeiter ausgefallen sind. Die Heimbewohner, die darin lebten, wurden auf zwei andere Abteilungen verteilt. Die Dienste der Angestellten sind neu organisiert worden.

Im Seniorenwohnheim San Durich in St. Ulrich wurden sechs ungeimpfte Angestellte suspendiert. In zwei Fällen wird die Situation erst bewertet. Zwei weitere Mitarbeiter verfügen laut Alto Adige ebenfalls über keinen Green Pass. Damit sind insgesamt zehn Mitglieder des Personals nicht regelkonform, dies entspricht einem Drittel der Angestellten insgesamt.

Die zehn Betten, die derzeit nicht besetzt sind, werden vermutlich über längere Zeit hinweg leer bleiben. Weil ungeimpftes Personal suspendiert wurde und deshalb fehlt, sei man nicht in der Lage, Unterstützung im selben Ausmaß anzubieten, wie dies vor Corona der Fall war, heißt es aus dem Altersheim.

Glücklicherweise gibt es nach wie vor viele Freiwillige, die mithelfen. Doch ausgebildetes Personal können auch sie nicht ersetzen. Auch die Mitarbeiter, die verblieben sind, haben es nicht einfach. Nach den schweren Monaten der Pandemie müssen sie sich nun zusätzlich anstrengen, um Lücken durch fehlende Mitarbeiter auszugleichen und sämtliche Turnusdienste abzudecken. „Wir hätten mehr Mitarbeiter nötig“, erklären Vertreter des Seniorenwohnheims.

Gleichzeitig wird an die Politik appelliert, Lösungen zu finden. Die derzeitige Situation stelle eine Belastung für Familien, Heimbewohner, für Mitarbeiter und für die Leiter der Einrichtungen dar.

Besuche von Angehörigen sind in Seniorenwohnheimen derzeit möglich. Voraussetzung ist, dass die Familienangehörigen über den Grünen Pass verfügen und die Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Die Heimbewohner selbst können sich innerhalb der Einrichtungen frei bewegen.

Von: mk

Bezirk: Pustertal, Salten/Schlern