Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haft von Almbewirtschafter

Tödlicher Fahrradunfall durch Stacheldraht

Donnerstag, 26. Februar 2026 | 06:57 Uhr

Von: luk

Vicenza/Enegeo – Im Prozess um den Tod eines Radfahrers im Jahr 2022 in Enego hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren beantragt. Angeklagt ist ein 51-jähriger Almbewirtschafter aus der Gemeinde im Vicentino, dem fahrlässige Tötung vorgeworfen wird.

Unfall im Juli 2022

Der 63-jährige Maurizio Pezzato kam am 2. Juli 2022 auf einem Weg innerhalb eines Grundstücks ums Leben, das dem Angeklagten zugeordnet wird. Laut Anklage war entlang des Weges ein Stacheldraht gespannt, an dem der Radfahrer zu Sturz kam. Die Verletzungen infolge des Aufpralls erwiesen sich als tödlich.

Vor Gericht argumentierte Staatsanwalt Hans Roderich Blattner, der Weg sei de facto begeh- und befahrbar gewesen und auch regelmäßig genutzt worden. Das Spannen des Drahtes stelle daher eine Fahrlässigkeit dar.

Verteidigung fordert Freispruch

Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Der Angeklagte habe nicht gewusst, dass der ursprünglich für forstwirtschaftliche Zwecke angelegte Weg – unter anderem für Holzarbeiten nach dem Sturm „Vaia“ im Oktober 2018 – inzwischen als Rad- und Fußweg genutzt worden sei.

Zudem seien am Tag des Unglücks weiterhin Forstmaschinen in der Nähe im Einsatz beziehungsweise abgestellt gewesen. Die Einzäunung mit Stacheldraht sei laut Verteidigung in Erfüllung einer Verpflichtung aus der Polizeiverordnung erfolgt, um Weidevieh am Ausbrechen zu hindern. Das Material für die Absperrung sei von der Gemeinde Enego, Eigentümerin der verpachteten Flächen, zur Verfügung gestellt worden. Wäre der Zaun nicht vom Angeklagten errichtet worden, hätte dies die Gemeindeverwaltung übernehmen müssen, so das Argument.

Zeuge schildert dramatische Szenen

Ein Freund des Verstorbenen, der beim Unfall dabei war, schilderte vor Gericht die dramatischen Momente. Pezzato sei wenige Meter vor ihm gefahren, als er plötzlich zu Boden geschleudert worden sei. Er habe sich überschlagen und sei schwer gestürzt. Der Zeuge habe sofort angehalten, den Freund aus den Klickpedalen gelöst und versucht zu helfen. Dieser habe noch angegeben, keine Luft zu bekommen, bevor er das Bewusstsein verlor.

Der Notruf sei umgehend abgesetzt worden, doch für den 63-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Trotz Reanimationsversuchen durch die Rettungskräfte konnte nur noch der Tod festgestellt werden.

Ein Urteil wird im Sommer erwartet. Der zuständige Richter muss entscheiden, ob den Angeklagten eine strafrechtliche Verantwortung für den Tod des Radfahrers trifft.

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