Italien prangert Verkehrseinschränkungen am Brenner an

Transit: Generalanwalt gibt Italien-Klage großteils recht

Donnerstag, 16. Juli 2026 | 12:51 Uhr

Von: apa

In der Causa rund um die Klage Italiens gegen die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen fiel am Donnerstag möglicherweise eine Vorentscheidung: Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona verstoßen das von Österreich auf der Inntalautobahn (A12) und der Brennerautobahn (A13) verhängte Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot und das Winterfahrverbot gegen das Unionsrecht. Dies gelte hingegen nicht für die Lkw-Blockabfertigungen auf der Inntalautobahn.

Nach diesen sogenannten Schlussanträgen des Generalanwalts könnte das EuGH-Urteil im Herbst fallen. Die Schlussanträge sind für den Europäischen Gerichtshof nicht bindend. Die Richterinnen und Richter des Gerichtshofs beraten nun über die Anträge, denen in überwiegenden Fällen, aber eben nicht immer, gefolgt wird.

Italien hatte gegen Österreich geklagt, weil es der Ansicht ist, dass Österreich durch bestimmte Maßnahmen zur Begrenzung des Schwerlastverkehrs für den Transport von Waren auf der Inntalautobahn und der Brennerautobahn gegen Unionsrecht verstoße. Die aus dem Zusammentreffen dieser Autobahnen entstehende Verkehrsachse stelle eine essenzielle Verkehrsader des transeuropäischen Verkehrsnetzes dar. Ohne die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen wäre die Verkehrsbelastung um ein Vielfaches höher, die Luftqualität deutlich schlechter und die Verkehrssicherheit enorm gefährdet, erwiderte hingegen die Tiroler Seite um Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP), politisch unterstützt durch die Bundesregierung.

Nachtfahrverbot, sektorales Fahrverbot und Winterfahrverbot im Visier des Generalanwalts

Der Generalanwalt ist der Ansicht, dass das ganzjährige Lkw-Nachtfahrverbot nicht systematisch zum Erreichen des von Österreich angestrebten Ziels, die NO2-Emissionen von der Nacht auf die Tagesstunden zu verlagern, führe. Österreich hätte die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme auf der Grundlage der Risiken für die menschliche Gesundheit unter Berücksichtigung der neuesten verfügbaren Daten und die Möglichkeit alternativer Maßnahmen vor dem Beschluss prüfen müssen. Sánchez-Bordona ortete offenbar eine Unverhältnismäßigkeit. “Ich bin der Ansicht, dass das Nachtfahrverbot nicht dem Bestreben entspricht, das angestrebte Ziel in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen”, wurde der Generalanwalt zitiert.

Das sektorale Fahrverbot wiederum verbietet den Transport bestimmter Güter, die auch auf der Schiene transportiert werden könnten, mit Lastkraftwagen auf einem Abschnitt der Inntalautobahn. Der Generalanwalt erkennt zwar die Ausnahmen vom Verbot an und sagt, dass die Maßnahme geeignet sein könnte, um das von ihr verfolgte Ziel des Umweltschutzes zu erreichen. Im Jahr 2021, als die in der Luftqualitätsrichtlinie festgelegten Grenzwerte auf allen relevanten Abschnitten eingehalten wurden, hätte Österreich jedoch prüfen müssen, ob dieses Fahrverbot hätte gelockert werden können oder ob andere Maßnahmen möglich wären.

Im Visier ist indes auch das Winterfahrverbot, das seit 2023 an Samstagen auf der Brennerstrecke gilt. Gemäß diesem war es schweren Nutzfahrzeugen mit Zielort Italien, Deutschland oder anderen über diese Staaten erreichbaren Ländern (mit wenigen Ausnahmen) zu bestimmten Zeiten untersagt, auf den Autobahnen A12 und A13 zu fahren. Österreich macht geltend, dass das Verbot für die Verkehrssicherheit und den reibungslosen Betrieb der Autobahnen nötig sei. Der Generalanwalt sieht dieses Verbot als diskriminierend an, da sein Anwendungsbereich nicht ausschließlich anhand des Endziels des Fahrzeugs bestimmt werden dürfe und es nicht gerechtfertigt sei.

Verkehrsdosierung bzw. Blockabfertigung nicht zu beanstanden

Die ab März 2018 eingeführte Dosierung bzw. Blockabfertigung des Lkw-Verkehrs bei Kufstein beschränkt nach Ansicht Italiens die Zahl der Lastkraftwagen aus Deutschland und mit einem Fahrtziel im Süden auf der Autobahn A12 auf höchstens 300 Fahrzeuge pro Stunde. Die Maßnahme gilt an bestimmten Tagen. Nach Ansicht des Generalanwalts ist die Verkehrsdosierung nicht zu beanstanden, wenn sie, wie Österreich geltend macht, in einer bloßen Geschwindigkeitsbegrenzung bestehe, die ausnahmsweise für bestimmte Autobahnabschnitte unter besonderen Umständen und bei begründeten Prognosen einer Verkehrsüberlastung verhängt werde.

Mattle und Bauer setzen auf EuGH-Richter: “Schlussanträge kein Urteil”

Tirols Landeshauptmann Mattle teilte unterdessen der APA in einer Reaktion mit, dass man die Schlussanträge des Generalanwalts nun im Detail prüfen werde. “Die Richterinnen und Richter am Europäischen Gerichtshof sind dann am Zug, welche Richtung die EU einschlägt: Gesundheit der Menschen oder Interessen der Frächter-Lobby”, erklärte Mattle. Man sei “fest davon überzeugt, dass der Schutz von Mensch, Natur und Infrastruktur mehr wiegt als der freie Warenverkehr und die Interessen der internationalen Frächter-Lobby”, wiederholte der Landeshauptmann seine bisherige Argumentation: “Wir kämpfen weiter für saubere Luft und die Verkehrssicherheit. Wir kämpfen weiter für die Tirolerinnen und Tiroler.”

Österreichs Europaministerin Claudia Bauer (ÖVP) ließ gegenüber der APA wissen, dass man die Schlussanträge “zur Kenntnis” nehmen und ihre Begründung sorgfältig prüfen werde. “Klar ist aber auch, die Schlussanträge sind noch kein Urteil und für den Europäischen Gerichtshof nicht bindend”, setzte auch Bauer Hoffnung auf die EuGH-Richter. Auch die Tiroler ÖVP-EU-Abgeordnete Sophia Kircher betonte, dass man das EuGH-Urteil abwarten müsse, es handle sich vorerst um eine “Einzelmeinung” des Generalanwalts aus Spanien.

Grüne: “Fatales Signal”, Gurgiser: “Schaut nicht so schlecht aus”

Die Tiroler Grünen sowie die EU-Abgeordnete Lena Schilling orteten hingegen einen “bitteren Tag für Europa” und ein “fatales Signal”. Die Tiroler Landesregierung habe in Luxemburg eine “Niederlage” erlitten, meinte Landessprecher Gebi Mair. Es brauche nun einen “Plan B”.

Anders hingegen der Obmann des Transitforums Austria-Tirol, Fritz Gurgiser. “Es schaut nicht so schlecht aus. Ich sehe das nicht dramatisch”, fasste er die Ansicht des Generalanwalts und die Auswirkungen für Österreich und Tirol nach erster Betrachtung gegenüber der APA zusammen. Es handle sich halt um einen “Versuch, die Anti-Transitmaßnahmen aufzuweichen.” Von einer drohenden gänzlichen Aufhebung der Fahrverbote könne nicht die Rede sein. Der EuGH werde sich vor Augen führen müssen, wie man die Reduktion der Abgasbelastung sonst bewerkstelligen könne. Außerdem würden die Richter dem Generalanwalt keineswegs immer folgen, und hier handle es sich schließlich um einen “Spezialfall”.

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