Von: mk
Bozen – Zu Beginn der Landtagssitzung hat Präsident Josef Noggler heute in Bezug auf die Notwendigkeit eines negativen Antigentests berichtet, um den Plenarsaal betreten zu können.
Laut Datenschutzbeauftragtem bestehe keine Möglichkeit, die Tests der Abgeordneten zu überprüfen. Offenbar haben sich entsprechenden Vorschriften jedoch seit der Einberufung der Sitzungen geändert. Für heute und morgen bleibe man aber dabei, die Tests nicht zu überprüfen und appelliere an das Verantwortungsbewusstsein der Abgeordneten.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) fragte, welche unmittelbaren Folgen die Anfechtung des Landesgesetzes zum Hilfspaket über 500 Millionen Euro für Einzelpersonen, Familien und Unternehmen durch die Regierung hat.
Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) sagte, dass Landeshauptmann Arno Kompatscher diesen Antrag mit dem Wort “pagliacciata” lächerlich gemacht hat und forderte, den Abgeordneten die Möglichkeit zu geben, die Angelegenheit mit der Landesregierung zu diskutieren, da diese Entscheidung die gesamte Bevölkerung betrifft.
Landeshauptmann Arno Kompatscher kritisierte den Ton des Abgeordneten und forderte dazu auf, zuzuhören, wenn zur Tagesordnung gesprochen wird. Er bat darum, dass das Sprechen zum Fortgang der Arbeiten nicht als Vorwand für politische Statements genutzt werde. Gerhard Lanz (SVP) schlug vor, das Thema in einer Sitzung der Fraktionsvorsitzenden zu besprechen und bedauerte, dass das Sprechen zum Fortgang der Arbeiten für politische Statements genutzt wird. Dieser Antrag wurde von Präsident Noggler angenommen.
Brigitte Foppa (Grüne) bat darum, diese Debatte auf den Nachmittag zu verschieben, um nicht die Zeit der Opposition zu kürzen. Die Sitzung wurde nach der Prämierung der dritten Gewinnerin des Europa-Literaturwettbewerbs unterbrochen.
Nach der Wiederaufnahme der Arbeiten berichtete Präsident Noggler, dass Landeshauptmann Arno Kompatscher, am Ende der heutigen Sitzung zum Rekurs Stellung nehmen werde. Eine Debatte könne eventuell in der nächsten Woche folgen.
Die Debatte zum Beschlussantrag 430/21 vom Vortag wurde wieder aufgenommen: Änderung der Zweckbestimmung (eingebracht vom Abg. Sandro Repetto am 09.04.2021) Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) hatte den Antrag gestern vorgestellt. Derzeit sind fast alle Änderungen der Zweckbestimmung von Gebäuden in den Ballungszentren Südtirols, wie etwa der Landeshauptstadt Bozen, blockiert. Grund dafür sind der Artikel 36 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 betreffend die „Umwandlung in Wohnvolumen innerhalb des Siedlungsgebietes“ sowie das erläuternde Rundschreiben der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung Nr. 1/2021. Daher fordert der Abgeordnete die Landesregierung auf (1) das erläuternde Rundschreiben der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol Nr. 1/2021 unter Berücksichtigung folgender Gesetzesbestimmungen zu überarbeiten: Artikel 23 Absätze 1 und 2 (mindestens 60 Prozent der Baumasse sind vorwiegend für Wohnzwecke und nicht mehr als 40 % für andere damit vereinbare Zwecke bestimmt), Artikel 24 Absätze 1, 2 und 4 (die Änderung der Zweckbestimmung gilt als Maßnahme zum Erhalt des Baubestandes) sowie Artikel 62 (Baumaßnahmen) (2) die Möglichkeit zu prüfen, Artikel 36 dahingehend abzuändern, dass dieser nicht für Ortschaften mit einer Siedlungsfläche ab einer bestimmten Anzahl von Einwohnern gilt und dass die Bindung zu Wohnzwecken gestattet ist. Dies im Sinne von Artikel 2 Punkte b) und i). In seiner Replik auf die Antwort der Landesregierung stellte Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) heute fest, dass Landesrätin Hochgruber Kuenzer Anwendungsproblemen eingeräumt hat, und setzt den Antrag bis zu den von ihr angekündigten Gesprächen mit den lokalen Verwaltern aus.