Von: mk
Bozen – In der zweiten Gesetzgebungskommission des Landtages wurde heute ein Gesetzesvorschlag zur Einführung einer Obergrenze für die Bettenanzahl in Beherbergungsbetrieben mit den Stimmen der SVP abgelehnt. Der SVP-Landtagsabgeordnete Helmut Tauber ist überzeugt, dass die Lösung nicht in der Festlegung eine Höchstbettenanzahl liege, sondern im Qualitätstourismus und in einer flexiblen Lösung auf Gemeindeebene.
Der Tourismus habe entscheidend zur wirtschaftlichen Entwicklung Südtirols beigetragen. Ganz besonders gelte das für den ländlichen Raum. Als Ende der 70-er Jahre der touristische Aufschwung einsetzte, stieg mit ihm auch der Wohlstand der Südtiroler Bevölkerung. „Auch heute generiert der Tourismus viel Wortschöpfung für unser Land, ist Zugpferd für andere Sektoren und stärkt den ländlichen Raum. Angesichts des Mehrwerts, den der Tourismus für Südtirol bringt, eine generelle Bettenobergrenze über das ganze Land darüberzustülpen, halte ich für völlig verfehlt“, so der Landtagsabgeordnete Helmut Tauber zum Gesetzentwurf, der heute von zweiten Gesetzgebungskommission des Landtages behandelt und abgelehnt wurde.
Laut Tauber habe Südtirol nicht zu viel Tourismus. Die Tourismusintensität variiere in Südtirol örtlich und jahreszeitenabhängig stark. Diesen Aspekten müsse bei der Gestaltung der Tourismuspolitik Rechnung getragen werden. Insofern sei der im neuen Gesetz für Raum und Landschaft gewählte Ansatz der richtige. „Die darin enthaltene Regelung gibt den einzelnen Gemeinden aufgrund ihrer spezifischen Situation die Möglichkeit, im Tourismus mehr oder weniger Entwicklung zuzulassen“, erklärt der Abgeordnete.
Darüber hinaus gelte es laut Tauber, die Qualität in der Hotellerie und Gastronomie weiter zu steigern, Maßnahmen zu setzen, um die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste anzuheben und ein professionelles Gästemanagement zu entwickeln. In diesem Sinne begrüßt Helmut Tauber jegliche Maßnahmen, die zur Qualitätssteigerung beitragen. Dazu zähle auch der am Dienstag dieser Woche gefasst Beschluss der Landesregierung, die Erweiterungsmöglichkeiten von Fünf-Sterne-Betrieben auf jene der Vier-Sterne-Superior Beherbergungsbetriebe zu reduzieren.