Von: mk
Bozen – Die italienische Regierung hat im Jänner 2019 ein Dekret erlassen, das es Bürgern, die seit mehr als 60 Tagen einen Wohnsitz in Italien haben, untersagt, mit einem Auto zu fahren, das nicht in Italien zugelassen ist. Dieses Verbot wurde nun im Dezember 2021 vom Europäischen Gerichtshof für unzulässig erklärt.
Die Süd-Tiroler Freiheit begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshof, denn sie sieht nun Bewegung in die Sache kommen. Als damals vor drei Jahren das Dekret in Kraft getreten war, hatten sich zahlreiche in Südtirol arbeitende Gastarbeiter und Grenzpendler auch an die Süd-Tiroler Freiheit gewandt, da sie vom plötzlichen Verbot direkt betroffen waren, indem sie dafür, dass mit einem Auto, das in ihrem Herkunftsland zugelassen war, teilweise hart bestraft worden waren. Die Süd-Tiroler Freiheit sah in dem Verbot von Anfang an einen Verstoß gegen das EU-Recht. Daher legte sie eine Sammelbeschwerde bei der Europäischen Kommission ein und brachte zudem das Thema im Landtag und, über die Europäische Freie Allianz, auch bei der Europäischen Kommission zur Sprache.
Doch was ist nun der genaue Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes? Ein Bürger mit Wohnsitz in Italien und seine Frau mit Wohnsitz in der Slowakei waren in der Provinz Massa Carrara im Auto unterwegs zum Supermarkt. Am Steuer saß der Mann, doch er fuhr das Auto seiner Ehefrau, das in der Slowakei zugelassen war. Die Polizei ertappte die beiden, erließ gegen alle beide ein Bußgeld und beschlagnahmte das Auto. Die beiden Bürger verklagten daraufhin die Präfektur von Massa Carrara. Es kam zu einer Verhandlung vor dem Friedensgericht von Massa. Der dortige Friedensrichter beschloss, das Urteil auszusetzen und dem Europäischen Gerichtshof eine Reihe von Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. So wollte der Friedensrichter vom Europäischen Gerichtshof unter anderem wissen, ob das Verbot, ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug zu lenken, nicht eine Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit darstelle und nicht im Widerspruch stehe zur freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates und zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes lautet sinngemäß: Artikel 63 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist nicht in Einklang mit der Regelung eines Mitgliedstaates, die Bürgern, die seit mehr als 60 Tagen den Wohnsitz in Italien haben, das Fahren eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges verbietet.
Italien werde nun auf dieses Urteil reagieren müssen, freut sich die Süd-Tiroler Freiheit. Die Bewegung kündigt an, die Sache weiter im Auge zu behalten. Die Europäische Freie Allianz hat soeben, im Auftrag der Süd-Tiroler Freiheit, an die europäische Verkehrsministerin eine Anfrage gerichtet, in welcher auch auf das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes verwiesen wird. Damit soll der Druck auf Italien, das diskriminierende und nachweislich EU-widrige Gesetz zurückzunehmen, weiter erhöht werden.