Von: apa
Noch immer gibt es in Österreich – und Deutschland – Sterilisationen von Menschen mit Behinderungen ohne deren persönliches und ausdrückliches Einverständnis. Darauf machte das Medienhaus andererseits aufmerksam, das am Montagabend den Dokumentarfilm “Hauptsache, du kriegst kein Kind” zum Thema vorgestellt hat. Konkret geht es in der Doku um Frauen mit Behinderungen. Dabei wäre die Gesetzeslage streng und eindeutig, es fehlt offenbar an der Informiertheit der Beteiligten.
Selbst bei besachwalteten Menschen dürfen Sterilisationen nicht ohne deren persönliche Einwilligung durchgeführt werden. Es ist verboten, dass rechtliche Vertretungspersonen allein über eine Sterilisation entscheiden. Dies ist nur in besonders kritischen Ausnahmen mit Gerichtsentscheidung möglich, zum Beispiel, wenn es um Lebensgefahr der Betroffenen geht. Das wissen aber viele Mediziner und Vertretungspersonen nicht. andererseits kritisierte auch, dass der Wunsch nach einer Sterilisation von Menschen mit Behinderungen meist auch gar nicht von ihnen selbst, sondern von ihren Vertretungspersonen kommt.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die ärztlichen Beratungsgespräche sich nicht an die Vertretenen, sondern an die Vertretungspersonen richten. Die Patientinnen und Patienten verstehen das Besprochene oft gar nicht, weil sich Mediziner ihrer Fachtermini bedienen. Würde man mit ihnen barrierefrei in einfacher Sprache sprechen, hätten sie – wie vorgeschrieben – alle nötigen Informationen für eine selbstbestimmte Entscheidung. andererseits machte in dem Zusammenhang auch auf einen Prüfbericht der UNO aus dem Jahr 2023 aufmerksam, in dem die Praxis der rechtswidrigen Sterilisationen ohne das ausdrückliche Einverständnis von Menschen mit Behinderungen kritisiert wurde. In der Doku wurde zudem darauf hingewiesen, dass einige befragte Frauen angaben, nicht zu wissen, ob sie sterilisiert sind.
Kritik an Eingriffen
NEOS-Sprecherin für Pflege und Menschen mit Behinderungen Fiona Fiedler reagierte: “Wir verurteilen solche Eingriffe, die für Betroffene mit unvorstellbaren Konsequenzen verbunden sind, auf das Schärfste.” Alle zuständigen Stellen müssten dieser Angelegenheit nun dringend nachgehen. Einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht stellte auch der Gesundheitssprecher der Grünen, Ralph Schallmeiner, fest. “Menschen mit Behinderungen sind keine ‘ewigen Kinder’. Sie haben das gleiche Recht auf Sexualität, Familie und Selbstbestimmung wie alle anderen.”
“Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung und auf Familiengründung ist uneingeschränkt zu achten”, so die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Christine Steger. Es dürfe keine Rechtfertigung dafür geben, in die reproduktiven Rechte von Frauen mit Behinderungen einzugreifen. “Wir sprechen hier nicht über Einzelfälle, sondern über ein strukturelles Problem, das tief in unserem Gesellschaftssystem verankert ist”, betonte Heidemarie Egger, Co-Vorsitzende der Interessensvertretung Frauen mit Behinderungen.




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