Von: mk
Bozen – Ein Bürger, welcher am 1. Juli 2020 im Postamt von Vilpian vorstellig geworden ist, um Briefe zu versenden, berichtete der Süd-Tiroler Freiheit, dass sich der dortige Bedienstete strikt geweigert hätte, deutsch zu sprechen. Zwei Tage darauf erhielt eine weitere Bürgerin auf telefonische Nachfrage den Hinweis, dass es besser sei, italienisch zu sprechen. Dazu stellte die Süd-Tiroler Freiheit folgende Fragen: Wie ist es möglich, dass ein Postbeamter Bürger deutscher Muttersprache dazu auffordert, italienisch zu sprechen? Was wird die Landesregierung gegen diesen gravierenden Vorfall der Missachtung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache unternehmen? Ist der Postbeamte, welcher am 1. und 3. Juli im Postamt von Vilpian im Dienst war, im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises? Wenn ja, warum weigert sich der Postbeamte, deutsch zu sprechen? Vom Recht auf Muttersprache bleibe wenig, wenn man nicht auf die Einhaltung poche. Außerdem sei die Zweisprachigkeit auch trotz Nachweis oft ungenügend.
Die Postdirektion habe bestätigt, dass es Pflicht der Beamten sei, mit den Kunden in ihrer Muttersprache zu sprechen, erklärte die Landesregierung. Der betroffene Beamte habe den Fehler eingeräumt. Die Landesregierung stehe hinter dem Recht auf Muttersprache, die neue Sprachstelle werde allen Fällen nachgehen. Alle Postbeamten in Vilpian hätten den Zweisprachigkeitsnachweis und müssten dementsprechend handeln. Dass die Situation bei der Post noch nicht zufriedenstellend sei, sei vor allem auf den Personalmangel zurückzuführen. Man habe der Post den Vertrag aufgrund der Erfahrungen nur für ein Jahr verlängert, und man wolle dieses Jahr nutzen, um die Dinge zu verbessern, unter anderem mit einem neuen Gehaltsschema, wodurch man leichter Mitarbeiter finden werde.
Die SVP wies darauf hin, dass bei der Führerscheinprüfung ein Teil der Fragen in der deutschen Fassung des Quiz sehr ungünstig und zum Teil unverständlich formuliert sind. Dazu stellte sie folgende Fragen an die Landesregierung: Ist die Landesregierung von diesem Sachverhalt in Kenntnis? Gedenkt die Landesregierung, den Text der Führerscheinquiz auf ihre Lesbarkeit und Verständlichkeit hin zu prüfen? Sollte sich herausstellen, dass einige Fragen effektiv ungünstig formuliert sind, gedenkt die Landesregierung, die entsprechenden Texte zu überarbeiten? Falls ja, innerhalb wann kann mit einer Überarbeitung gerechnet werden? Die Landesregierung bestätigte die Bedeutung des Themas. Man habe die Ämter aufgefordert, die Übersetzungen noch genauer zu überprüfen. Wenn es Verständnisprobleme gebe, bestehe die Möglichkeit, um Unterstützung beim Personal vor Ort zu ersuchen. Die Verantwortung liege jedenfalls beim Ministerium.
Im Oktober 2019 habe die Landesregierung Verhandlungen zum Bereichsvertrag für nichtärztliches Personal im Sanitätsbetrieb angekündigt, stellte das Team K fest. Nun, nach Abschluss des bereichsübergreifenden Vertrags im Dezember, sei der Bereichsvertrag längst überfällig. Die Fragen an die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand der Dinge bei den Verhandlungen zum Bereichskollektivvertrag für das nichtärztliche Personal im Südtiroler Sanitätsbetrieb? Wie viele Treffen haben bereits stattgefunden und wann war das letzte? Wann sind die nächsten Treffen vorgesehen? Wann kann mit einem Abschluss gerechnet werden? Die Verhandlungen seien im Februar durch die Krise unterbrochen worden, antwortete die Landesregierung. Für September sei ein Treffen zum Thema geplant. Es werde aber noch einige Monate bis Abschluss brauchen. Die Mehrstunden (“Plus orario”), die derzeit 16 Mio. ausmachten, würden kompensiert, eventuell durch Weiterbildung u.a. Das Thema sei komplex, daher die Dauer.
Mit Beschluss vom 14. Juli seien die Disko-Besucher angehalten worden, die Immuni-App auf ihrem Smartphone zu installieren, außerdem würden sie beim Einlass namentlich registriert, kritisierten die Grünen, die darin einen Eingriff in die Rechte der Person und eine Diskriminierung von Personen ohne Smartphone sahen. Die Anfrage sei inzwischen überholt, räumten die Grünen ein, baten aber um Auskunft über den aktuellen Stand. Als Schankbetriebe könnten die Diskos offen bleiben, aber der Tanz sei laut neuer staatlicher Regelung untersagt, erklärte die Landesregierung. Die Regelung des Landes wäre vertretbar gewesen, aber laut Diskobetreibern nicht durchsetzbar bei den jungen Menschen. Die Landesregierung habe heute die Kriterien für die Unterstützung besonders betroffener Sektoren beschlossen, dazu gehörten Diskos, Reiseveranstalter u.a. Die Maturabälle wären theoretisch möglich, in der Praxis werde es aber schwierig, die Regeln einzuhalten: Ausschank wäre z.B. möglich, Tanz nicht. Man höre, dass einige Klassen bereits kreative Lösungen gefunden hätten.
Die Freiheitlichen berichteten vom Fall einer 71-jährigen, pflegebedürftigen Südtirolerin, der das Pflegegeld verweigert wird, da sie nach ihrer Rückkehr nach Südtirol noch nicht die fünfjährige Ansässigkeit vorweisen kann. Die Südtirolerin, die viele Jahre aus beruflichen Gründen im Veneto wohnhaft war, kam nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 2011 wieder vor kurzem zurück in ihre Heimatstadt Meran. Die Frau trägt einen Herzschrittmacher, hat andere Erkrankungen und bezieht eine Zivilinvalidenrente. Sie ist, wie ihr Vertrauensarzt bestätigt, auf Hilfe angewiesen. Die Fragen der Freiheitlichen dazu: Welche Hilfsmöglichkeiten gibt es in diesem konkreten Fall für die Südtirolerin, die aufgrund der verschiedenen Erkrankungen auf Pflege angewiesen ist? Unter welchen Voraussetzungen kann die Südtirolerin für das Pflegegeld ansuchen? An welche Institutionen und Einrichtungen kann sich die Südtirolerin in diesem besonderen Fall wenden? Der Fall sei der Landesregierung bekannt, die Frau erhalte als Zivilinvalidin die monatliche Begleitzulage von 530 Euro. Beim Pflegegeld habe sie nicht die richtige Auskunft bekommen, hier werde der historische Wohnsitz berücksichtigt. Der Frau sei aber kein finanzieller Schaden entstanden.
Am 21. August habe man aus der Presse erfahren, dass eine interne Untersuchung durch den Generaldirektor des Landes beim italienischen Schulamtsleiter, dem Einflussnahme bei der Notenvergabe vorgeworfen worden sei, keine belastenden Elemente gefunden worden seien, bemerkte die Demokratische Partei – Bürgerlisten und fragte, welche Gründe zu diesem Ergebnis geführt hätten und warum das Bildungsministerium in dieser Sache nichts verlautbart habe. Die Untersuchungen seien sofort nach Bekanntwerden des Falls eingeleitet worden, erklärte die Landesregierung. Die Untersuchung habe ergeben, dass sich der Schulamtsleiter nicht in die Notenkonferenz eingemischt habe. Das Ministerium habe das Ergebnis mit zwei Schreiben zur Kenntnis genommen.
Die Grünen verwiesen auf das Tiroler Fahrverbot für laute Motorräder in gewissen Bezirken und auf die positive Stellungnahme des Südtiroler Mobilitätslandesrats zu dieser Regelung im „Spiegel-Online“ („Viele verwechseln unsere kurvenreichen Passstraßen mit Rennstrecken, deswegen halten wir die Tiroler Fahrverbote für einen Schritt in die richtige Richtung.“) Die Grünen, deren Vorstöße in diese Richtung sämtlich abgelehnt worden waren, sahen dies als positive Wende und fragten: Wird die Meinung des Landesrates im SPIEGEL korrekt wiedergegeben? Gilt der Schritt in die richtige Richtung auch für die Straßen und Ortschaften Südtirols? Was wird unternommen werden, um die Gesundheit der Menschen an viel befahrenen Motorradstrecken zu schützen? Was ist der Zeithorizont für diese Maßnahmen? Das Magazin habe die Aussage des Landesrats korrekt wiedergegeben, antwortete die Landesregierung. Man habe das Problem auch in Südtirol, und nicht nur auf den Passstraßen. Immer mehr Bürger seien bereit, sich lärmarme Fahrzeuge zu kaufen. Das Problem seien unklare Regeln, es bräuchte mehr, als in der Straßenverkehrsordnung stehe. Man werde dem Ministerium eine Studie vorlegen. Zusammen mit Trentino und Veneto habe man ein entsprechendes Projekt begonnen.
Die Süd-Tiroler Freiheit berichtete von einem Bürger, der sich nach dem Urlaub in Kroatien beim Sanitätsbetrieb für einen Covid-Test gemeldet und schriftlich wie mündlich nur auf Italienisch Auskunft bekommen hat. Die Fragen dazu an die Landesregierung: Wie kann es sein, dass man beim Sanitätsbetrieb auf E-Mails in deutscher Sprache italienische Antworten bekommt? Was will die Landesregierung konkret unternehmen, damit diese eklatanten Missstände endlich aufhören? Der Wert der Autonomie zeige sich auch in Notsituationen, und es sei auch auffällig, dass es nie in die andere Richtung passiere: Italienisch werde immer gewährleistet. Die Landesregierung räumte ein, dass das Problem bestehe, aber beim derzeitigen Notstand sei man um jede Hilfe dankbar. Zunächst einmal müsse man den Dienst gewährleisten, in einem zweiten Moment werde man auch die Situation der Zweisprachigkeit verbessern.
Das Team K fragte nach den Kosten für die Verleihung des Eckart-Witzigmann-Preises im NOI-Techpark. Der Preis, der für Verdienste um Kochen und Esskultur vergeben wird, sei bisher unter anderem im Schloss Versailles, im Spring Studio New York und auf Schloss Schönbrunn verliehen worden. Die Fragen im Einzelnen: Wie hoch sind die Kosten betreffend den ECKART 2020 insgesamt? Welchen Teil der Kosten übernimmt die öffentliche Hand? Welchen Teil der Kosten übernehmen private Sponsoren? Wer ist für die Organisation der Veranstaltung verantwortlich? Der Preis sei eine einmalige Chance für Südtirol gewesen, nach New York, Versailles und Wien als Austragungsort zu dienen, erklärte die Landesregierung. Die Veranstaltung sei für die Schweiz geplant gewesen, sei aber nach Südtirol verlagert worden, weil sie in der Schweiz nicht hätte nach Vorstellung der Veranstalter abgehalten werden können. Die Kosten von rund 700.000 Euro seien bereits von den Sponsoren finanziert. Südtirol habe sich als Partner mit 100.000 Euro beteiligt. Die Preisverleihung werde noch über Monate in den Medien Niederschlag finden.
Die Black-Lives-Matter-Bewegung hat auch in Südtirol zu Debatten über Denkmäler und Straßennamen geführt, die im Zusammenhang mit Kolonialismus, Rassismus und Faschismus stehen, stellte die SVP fest. Im Rahmen dieser Diskussionen wurden unter anderem Gemeinden und Landesregierung aufgefordert Straßennamen, die in Zusammenhang mit rassistischen und faschistischen Gräueltaten stehen, abzuändern. Die Frage an die Landesregierung: Welche Kompetenzen hat das Land Südtirol bei der Umbenennung von Straßen und Plätzen? Die Ortsnamengebung stehe dem Land zu, antwortete die Landesregierung. Für Straßen und Plätzen seien die Gemeinden zuständig. Benennungen nach historisch belasteten Personen seien ein Thema, das in Südtirol der Vertiefung bedürfe. Als erster Schritt wäre eine objektive Bestandsaufnahme notwendig, bei der alles auf den Tisch komme, von allen Seiten.
Den Grünen wurde berichtet, dass derzeit durch die Notwendigkeit der Anmeldung für die Blutabnahme lange Wartezeiten entstanden sind. So war eine hochschwangere Frau im Unterland nicht in der Lage, eine notwendige Blutuntersuchung vor der Geburt vornehmen zu lassen. Dazu stellten die Grünen folgende Fragen: Besteht dieses Problem in allen Landesteilen? Welche ist aktuell die durchschnittliche Wartezeit für Blutabnahmen? Gibt es medizinische Problemlagen, für die eine Vorzugsschiene in der Blutuntersuchung gilt? Wenn ja, welche sind das? Wenn nein, wird eine solche Dringlichkeitsschiene eingerichtet? Spricht etwas dagegen?
Für einen strukturierten Ablauf in Coronazeiten sei die elektronische Vormerkung eingeführt worden, berichtete die Landesregierung. Das habe sich inzwischen auch herumgesprochen, sodass es nicht mehr zu Engpässen komme. Dringliche Fälle, etwa bei Schwangerschaften, würden jederzeit angenommen. Ansonsten betrage die mittlere Wartezeit sieben bis acht Tage.
Den Freiheitlichen wurde mitgeteilt, dass seit einiger Zeit im Gebäude der alten Handelskammer in Bozen, die kurz vor dem Abriss steht und wo die Umzugsarbeiten in vollem Gange sind, ein privater Sicherheitsdienst engagiert wurde. Der Grund dafür soll darin liegen, dass man den Männern aus dem Bahnhofspark erlaubt habe, in der Tiefgarage des Gebäudes zu nächtigen – solange es noch steht. Dazu folgende Fragen: Entspricht es der Wahrheit, dass die Tiefgarage der alten Handelskammer für „Schlafzwecke“ umfunktioniert wurde? Wenn Ja, von wem wurde dies genehmigt, für welchen Zeitraum und sind die hygienischen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen dafür gegeben? Ist es wahr, dass deshalb ein eigener Sicherheitsdienst beauftragt wurde? Wenn Ja, wer bezahlt diesen und wie hoch sind die Kosten? Werden die Personen aus dem Bahnhofspark – sollten sie in die Tiefgarage der alten Handelskammer ein zeitweiliges Obdach erhalten – auf Waffen, Drogen und dergleichen untersucht? Wenn Ja, von wem?
Die Umdisponierung zur Schlafstelle sei nicht ihre Entscheidung, erklärte die Landesregierung. Der Bauträger habe den Sicherheitsdienst beauftragt. Die öffentlichen Sicherheitskräfte seien in den letzten Monaten sehr aktiv bei Kontrollen. Man habe bei der Innenministerin außerordentliche Maßnahmen urgiert, und dies scheine nun zu geschehen. Straffällige ohne Aufenthaltsgenehmigung würden sukzessive ausgewiesen. Die von der öffentlichen Hand angebotenen Schlafstellen würden den Standards entsprechen, würden aber oft nicht angenommen.
Die Süd-Tiroler Freiheit verwies auf eine Meldung von RAI-Südtirol, wonach mehrere Ärzte angegeben hätten, sich nach der Verwendung der mangelhaften China-Ausrüstung mit dem Corona-Virus infiziert zu haben, und stellte dazu folgende Fragen: Stimmt es, dass Ärzte angegeben haben, sich nach der Verwendung der mangelhaften China-Ausrüstung mit dem Corona-Virus infiziert zu haben? Wie viele Ärzte haben angegeben, sich nach der Verwendung der mangelhaften China-Ausrüstung mit dem Corona-Virus infiziert zu haben? In welchen Krankenhäusern haben die betroffenen Ärzte gearbeitet? Wie viele ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiter des Süd-Tiroler Gesundheitsbetriebes haben sich bis heute mit dem Corona-Virus infiziert? Es gebe einen Untersuchungsausschuss zum Thema, antwortete die Landesregierung. Jedenfalls habe man bis jetzt keine Mitteilung von Ärzten, aufgrund dieser Ausrüstung infiziert worden zu sein. Die genannte China-Ausrüstung sei ab 26. März verteilt worden. In der betreffenden Zeit seien fünf Ärzte infiziert worden, die von der China-Ausrüstung hätten betroffen sein können, aber es gebe bis heute keinen kausalen Zusammenhang. Inzwischen sei in Covid-Stationen vom ISS die chirurgische Maske zugelassen worden, die im Standard unter der beanstandeten Chinamaske liege. Es gebe auch französische Masken, die unter diesem Standard lägen, aber CE-zertifiziert seien. Die entscheidende Frage damals sei gewesen, ob man eine Maske wolle oder keine.
Fragen und Antworten zu Bürgertelefon, Test und Bozner Gefängnis
Am Beginn der Pandemie gab es beim Bürgertelefon zahlreiche Anrufe, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesnotrufzentrale, des Zivilschutzes, aber auch von abgestellten MitarbeiterInnen anderer Ämter entgegengenommen wurden. Dies war in der Notsituation sicherlich richtig und möglich, meinte das Team K und richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Wie viele MitarbeiterInnen betreuen das Bürgertelefon? Aus welchen Abteilungen kommen sie? Erhalten die MitarbeiterInnen eine Zulage für diesen intensiven Dienst? Das Bürgertelefon sei von Beginn an intensiv genutzt worden, berichtete die Landesregierung. Als sich das Ganze normalisiert habe, habe man die ursprüngliche Nummer abgeschafft. Nun habe man gesehen, dass die Grüne Nummer doch wieder nötig sei, und man habe das zuständige Personal aus verschiedenen Abteilungen zusammengezogen. Das Team werde vom Zivilschutz bezahlt, Prämien seien keine vorgesehen. Es seien durchgehend drei Personen (von neun) im Dienst.
Auf dem Zenit der Covid-19-Krise hieß es, dass Menschen in gefährdeten Berufskategorien einen Covid-Test auf Kosten der öffentlichen Verwaltung vornehmen lassen dürften, bemerkten die Grünen. Dabei sei etwa an den Tourismus und die Schulen gedacht worden, während Verkäuferinnen und Verkäufer vergessen wurden. Dazu richteten die Grünen folgende Fragen an die Landesregierung: Welche Berufsgruppen durften und dürfen sich auf Kosten der öffentlichen Verwaltung einem Covid-Test unterziehen? Welche wurden bisher getestet, in welcher Anzahl und mit welchen Ergebnissen? Gehören Verkäuferinnen und Verkäufer (insbesondere von Lebensmittelgeschäften) dazu? Falls nein, mit welcher Begründung? Personal in Schule, Landwirtschaft und anderen Bereichen seien bereits getestet worden, antwortete die Landesregierung, 8.700 in der Sanität, 4.000 in den Altersheimen, 18.000 im Tourismus usw. Man habe auch Tests für Verkäuferinnen und Verkäufer angedacht, aber die Initiative müsse vom Handel kommen. Das Land habe nun auch 200.000 Schnelltests angekauft. Auch damit wolle man die Infektionskette unterbrechen. Derzeit beträfen 60 bis 80 Prozent der Infektionsfälle Rückkehrer oder Erntehelfer aus dem Ausland.
Im Bozner Gefängnis sind vorwiegend Häftlinge untergebracht, die eine ausländische Staatsbürgerschaft aufweisen, stellten die Freiheitlichen fest und fragten die Landesregierung: Wie viele Häftlinge sind derzeit im Bozner Gefängnis untergebracht? Wie viele davon sind Südtiroler, andere italienische Staatsbürger, EU-Bürger und wie viele davon sind Nicht-EU-Bürger? Welche Ausgaben entfielen im Jahr 2019 auf das Bozner Gefängnis und wer kam in welchem Ausmaß dafür auf? Wie viel wird im Bozner Gefängnis pro Häftling und Tag ausgegeben? Wie viel hat das Land im Jahr 2019 für die medizinische Betreuung der Häftlinge und andere anfallende Kosten im Zusammenhang mit dem Gefängnis ausgegeben? Laut Regierungskommissariat seien im Bozner Gefängnis 90 Personen untergebracht, davon 18 Mit Südtiroler Wohnsitz und 54 von außerhalb der EU, antwortete die Landesregierung. Eine Quantifizierung der Kosten sei nicht möglich.
Mehrere Mitarbeiter von Altenheimen haben berichtet, dass die fehlerhaften China-Masken auch in ihren Altenheimen verteilt und verwendet wurden, erklärte die Süd-Tiroler Freiheit. Nachdem die Weisung des Sanitätsbetriebes kam, die mangelhaften China-Masken nicht mehr in den Krankenhäusern zu verwenden, sollen diese laut Aussagen der Verantwortlichen „an die Altenheime weitergegeben worden sein, an diese erging aber kein Schreiben über die Schadhaftigkeit der Masken. All diese Informationen erfuhren sie nur über die Presse.“ Dazu wollte die STF folgendes wissen: Stimmt es, dass die fehlerhaften China-Masken an die Altenheime verteilt wurden? Stimmt es, dass den Altenheimen der negative Prüfbericht des Bundesheeres nicht zugeschickt wurde und sie nicht dezidiert über die Schadhaftigkeit der Masken informiert wurden bzw. dass sie diese Informationen aus den Medien erfuhren? Wenn ja, warum wurden sie nicht informiert? An welchem Tag wurden die China-Masken an die Altenheime ausgeliefert. Wie lange wurden die China-Masken in den Altenheimen verwendet? Hat es nach Auslieferung der China-Masken an die Altenheime Infektionen bei Mitarbeitern und Heiminsassen gegeben?
Die Landesregierung bestätigte, dass die Masken auch in den Altersheimen verteilt wurden. Es habe keine Alternative gegeben, die Magazine seien leer gewesen. Die Altersheime seien über das Wiener Gutachten informiert worden, sie hätten auch ihre Vertreter in der Task Force, die jeden Tag zusammengetreten sei. Die Masken seien ab 26. März verteilt worden. Die Basisärzte und Apotheker seien selbst für das Material verantwortlich, das sie verwendeten. Auch die Altersheime hätten Material gekauft, wo sie es bekommen konnten. Auch das INAIL-Gutachten sei ihnen weitergeleitet worden, und auf dieser Grundlage sei die Verwendung eingestellt worden. Zu allen Informationen, die weitergeleitet wurden, gebe es Protokolle. Über eventuelle Infektionen durch ungeeignete Masken könnten die Altersheime Auskunft geben.
Das Team K erinnerte an die Antwort zur Landtagsanfrage Nr.919/2020, wonach von den im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 8.Juli 2020 durchgeführten PCR-Tests 62.075 negativ waren, 3.234 PCR-Tests positiv und 2.441 PCR-Tests zweifelhaft. Alle positiv und zweifelhaft getesteten Personen, insgesamt 5.675 Personen, mussten in die vierzehntätige Quarantäne; bezogen auf die zweifelhaft getesteten Person entspricht dies 43%, das heißt beinahe jede zweite Person musste wegen eines zweifelhaften Tests in die vierzehntätige Quarantäne. Dazu stellte das Team K folgende Fragen: Gibt es von Seiten des Istituto Superiore della Salute (ISS) entsprechende Richtlinien, wie Personen mit zweifelhaften PCR-Testergebnis behandelt werden müssen? Wie sieht das Protokoll des ISS aus? Wie sieht das Betriebsprotokoll bei zweifelhaftem Testergebnis aus? Führt das Landeslabor für Virologie interne und externe Qualitätskontrollen zur SARS-CoV-2-PCR-Testung durch? Wie sehen deren Ergebnisse aus? Wer betreut die externe Qualitätskontrolle? Warum werden die zweifelhaften Testergebnisse nicht innerhalb von 48 Stunden wiederholt? Gibt es hierfür entsprechende Empfehlungen des ISS?
“Zweifelhaft” sei kein glücklicher Begriff, erklärte die Landesregierung. Es gehe um Tests mit 35 bis 42 Replikationen, bei denen die Viruslast nicht so groß sei, die aber laut Vorgaben gleich zu behandeln sei wie Test über 42 Replikationen. Man bemühe sich um die Anpassung der Protokolle in Italien an die neuen internationalen Standards. Jedenfalls sei zu unterstreichen, dass “zweifelhaft” in diesem Fall eine niedrigere Viruslast bedeute, nicht eine Unsicherheit. Das Problem sei, dass bei niedriger Viruslast das Ergebnis fehlerhaft sein könne, erwiderte das Team K. Umso wichtiger sei die Qualitätskontrolle. In vielen Labors gebe es die zweifelhaften Ergebnisse nicht, es werde so lange getestet, bis Klarheit herrsche.
Im Landesgesetz Nr. 8 aus dem Jahr 2010 ist in Artikel 4 vermerkt, dass innerhalb von 180 Tagen ein „Programm für kritisches Konsumverhalten und gesunde Ernährung“ genehmigt werden soll. Die Grünen kritisierten, dass diese Frist längst um sei und das Programm anscheinend nie erstellt wurde. Sie richteten folgende Fragen an die Landesregierung: Stimmt es, dass das oben genannte „Programm für kritisches Konsumverhalten und gesunde Ernährung“ nicht, wie vom Gesetz vorgesehen, erstellt wurde? Warum wurde es nicht erstellt und wann gedenkt man, dies nachzuholen? Was passiert, wenn sich das Land nicht an seine eigenen Gesetze hält? Welche Konsequenzen sind in so einem Fall vorgesehen? Die Landesregierung bestätigte, dass der Termin längst verstrichen sei und dass es Zeit wäre für die Umsetzung. Man werde das jetzt besprechen und nachholen. Der Termin sei ein Ordnungstermin, sehe also keine Strafen vor.
Seit kurzem besteht auf der SS 42 Mendelstraße zwischen km 239 und km 241 ein Fahrverbot für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrräder. Die Umleitung erfolgt über Frangart. Abgesehen davon, dass eine eigene Fahrrad-Schnellspur zwischen Bozen und dem Überetsch schon längst notwendig wäre, bringt das neue Fahrverbot große Unannehmlichkeiten für Lenker von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen und birgt zudem neues Gefahrenpotential, erklärten die Freiheitlichen und stellten folgende Fragen an die Landesregierung: Wie viele Verkehrsunfälle gab es in den letzten 3 Jahren auf diesem Straßenabschnitt und bei wie vielen davon waren landwirtschaftliche Fahrzeuge involviert? Glaubt die Landesregierung mit dem aktuellen Fahrverbot für landwirtschaftliche Geräte auf diesem Straßenabschnitt die Unfallrate senken zu können? Ist sich die Landesregierung bewusst, dass aufgrund des starken Verkehrs die Lenker der landwirtschaftlichen Fahrzeuge über die Umleitung Frangart es kaum noch schaffen in die Kreisverkehre einfahren zu können? Ist sich die Landesregierung bewusst, dass aufgrund der wenigen Momente, in denen eine korrekte und sichere Einfahrt von landwirtschaftlichen Fahrzeugen möglich ist – besonders jener mit Anhängern, die Lenker solcher Fahrzeuge dazu gedrängt werden, ein erhöhtes Risiko beim Einfahren in den Kreisverkehr einzugehen? Wann hat die Landesregierung im Sinn, die derzeitigen MEBO- Ein- und Ausfahrten auf diesem Straßenabschnitt durch einen Kreisverkehr zu entlasten? Welche Priorität hat dieses Projekt und wann plant die Landesregierung den Baubeginn?
Es sei eine der meistbefahrenen Straßen des Landes, erklärte die Landesregierung und verwies auf verschiedene Entlastungsmaßnahmen wie den Metrobus. Man habe die Verkehrssituation, vor allem im Hinblick auf die landwirtschaftlichen Fahrzeuge, analysiert. Für den Kreisverkehr am Pillhof, der das Hauptproblem darstelle, habe man eine Zwischenlösung gefunden: die Durchfahrt der landwirtschaftlichen Fahrzeuge Richtung Eppan-Bozen. Die langfristige Lösung mit dem Mobilitätszentrum könne binnen drei Jahren starten.