Von: luk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 83/21 – Änderung des Landesgesetzes vom 15. Mai 2000, Nr. 9, „Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt und zur Unterbindung des Streunens von Tieren“ (eingereicht von den Abg. Foppa, Staffler und Dello Sbarba) – begutachtet und den Übergang zur Artikeldebatte mit 1 Ja (Riccardo Dello Sbarba), 3 Nein (Magdalena Amhof, Franz Locher und Manfred Vallazza) und 2 Enthaltungen (Peter Faistnauer, Andreas Leiter Reber) abgelehnt.
Das Landesgesetz Nr. 9/2000 sieht in Art. 6 Abs. 4 die Erstellung und Registrierung eines genetischen Profils bei Hunden ab Jänner 2022 vor; bei Hundebissen oder bei nicht sachgemäß entsorgtem Kot kann so über eine DNA-Analyse der Hundebesitzer ermittelt werden. Der Gesetzentwurf der Grünen sieht die Streichung dieser Bestimmung vor.
Wie Ausschussvorsitzender Franz Locher berichtet, hat sich die Mehrheit gegen die Streichung ausgesprochen, weil sie die Registrierung für nützlich erachtet. „Viele Hunde gehen in Freizeitparks, Sandplätze, Spielwiesen und auf Gehsteige und verrichten dort ihr Geschäft, wo sich auch Kinder und Erwachsene aufhalten. Hundekot ist nicht nur aus Umweltgründen, sondern auch aus hygienischer Sicht ein Problem. Die Gemeinden haben lange über das Thema diskutiert und sich für die Registrierung ausgesprochen, denn nur mit Kontrollen ist man der Situation nicht gewachsen.“