Kulturzentrum wendet sich ans Verwaltungsgericht

Glücksspiel: Hat das Landesgesetz einen negativen Effekt?

Dienstag, 01. November 2016 | 09:35 Uhr

Bozen – Das Landesgesetz, das jegliche Art von Glücksspiel in der Nähe von sensiblen Orten in einem Umkreis von 300 Metern untersagt und de facto einem Totalverbot gleichkommt, könnte nicht die gewünschte Wirkung haben. Davon ist jedenfalls das Bozner Kulturzentum „La Sentinella“ überzeugt.

„Das Glücksspiel auf dem gesamten Territorium zu verbieten, bedeutet der organisierten Kriminalität und dem illegalen Glücksspiel Tür und Tor zu öffnen“, erklärt der Präsident des Kulturzentrums, Luigi Nevola. Durch das Landesgesetz würden das illegale Glücksspiel und damit auch die Anzahl der Spielsüchtigen zunehmen. Gleichzeitig würden sich deren existentielle Bedingungen verschlechtern.

„Wir haben zwar ein gutes Ergebnis erzielt. Allerdings glauben wir nicht, dass wir sämtliche illegale Machenschaften besiegt haben. Wir haben lediglich eine kleine Schlacht gewonnen“, ist Nevola überzeugt.

Weil die Politik nichts von den Argumenten des Kulturzentrums hören wollte, haben sich die Verantwortlichen an den Rechtsanwalt Geronimo Cardia gewandt. Gemeinde und Land erlitten in der Tat eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in Zusammenhang mit einer Spielhalle in einer Bar in der Bozner Romstraße. Das Gericht hat dem Rekurs der Betreiberin Suwei Zhang teilweise stattgegeben.

„Es wäre wünschenswert, dass man sich in Zukunft nicht mehr an ein Gericht wenden muss. Stattdessen sollten Entscheidungen zum Wohl der Gemeinschaft aufgrund von Vernunft und einer sachlichen Auseinandersetzung getroffen werden“, erklärt Nevola abschließend.

 

Von: mk

Bezirk: Bozen