Wanderweg Nummer sieben in Welschnofen

“Herrensteig”: Gemeinderat einigt sich auf eine Variante

Dienstag, 02. Dezember 2025 | 11:22 Uhr

Von: Ivd

Welschnofen – Der Wanderweg Nummer sieben in Welschnofen – auch Herrensteig genannt – führt seit jeher vom Dorfzentrum Welschnofen direkt zum Karersee und ist daher von historischer und touristischer Bedeutung. Zumal die Eintragung des Weges im Bauleitplan der Gemeinde Welschnofen nicht mehr dem realen Wegverlauf entspricht und Klärungsbedarf mit betroffenen Grundbesitzern besteht, hat sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich für die Ausarbeitung einer Variante ausgesprochen.

Der Herrensteig von Welschnofen zum Karersee ist ein allgemein genutzter Weg, der im Bauleitplan der Gemeinde als Wanderweg Nummer sieben eingetragen ist, für den jedoch im Grundbuch keine Dienstbarkeiten hinterlegt sind. Diese Eintragung im Gemeindebauleitplan entspricht jedoch nicht mehr dem realen Wegverlauf und führt nach einer Abänderung des Landschaftsplanes durch eine Wiese. Nach der Entfernung von Wurzelstöcken hätte der Wanderweg wieder instand gesetzt werden sollen, was auch erfolgt ist. Dabei wurde die Trasse jedoch teilweise verlegt und der Weg verschmälert. Fakt ist, so erläuterte Bürgermeister Thomas Pardeller bei der Gemeinderatssitzung vom vergangenen Dienstag, dass der Weg während der landwirtschaftlichen Arbeiten im Sommer nun relativ steil über eine Variante verlaufe, was wandertechnisch nicht ideal ist. Zudem regten betroffene Grundeigentümer für den unteren Teiles des Herrensteiges eine neue Wegführung an.

Die Grundsatzfrage, über die der Gemeinderat von Welschnofen dabei zu entscheiden hatte, war, ob man auf den ursprünglichen Verlauf des Weges bestehen solle –  wie von einem Bürgerkomitee gefordert – und dies über den Rechtsweg einfordert oder ob man an der Ausarbeitung einer Variante festhalte, wie von den Grundeigentümern vorgeschlagen und sowohl mit dem Forstinspektorat als auch mit der Eggental Tourismus Genossenschaft als Wegehalter bereits besprochen und in den Grundsätzen gutgeheißen. Nach einer ausführlichen und angeregten Diskussion haben die Räte mehrheitlich beschlossen, den Weg in einer Variante neu instandzusetzen und dabei teilweise Anpassungen am bestehenden Steig vorzunehmen. Das im Bauleitplan eingetragene Steilstück im unteren Bereich wird im Bauleitplan richtiggestellt. Der Steig soll mit einer maximalen Steigbreite von einem Meter errichtet werden und die Nutzung von Fahrrädern auf dem Weg wird untersagt. Die neue Trasse ist im Bauleitplan einzutragen und richtigzustellen.

Weitere Themen der jüngsten Sitzung waren unter anderem die Ernennung des Rechnungsprüfers für den Zeitraum 2026-2028, die Abänderung des Dienstleistungsvertrages mit der Gesellschaft Südtiroler Einzugsdienste AG und die Delegierung der Sammlung, des Transports und der Verwertung von Altkleidern der Gemeinde Welschnofen an die Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern.

Bezirk: Salten/Schlern

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