Täter könnte in Sicherungsverwahrung kommen

Höchststrafe für Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt

Freitag, 26. Juni 2026 | 10:22 Uhr

Von: APA/AFP/dpa

Das Landgericht Magdeburg hat die Höchststrafe gegen den Todesfahrer vom Weihnachtsmarkt in der deutschen Stadt Magdeburg wegen des Anschlags von 2024 mit sechs Toten verhängt. Es verurteilte am Freitag den Angeklagten Taleb A. unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordnete das Gericht den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an – diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft.

Am 20. Dezember 2024 war der aus Saudi-Arabien stammende Mann mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den belebten Weihnachtsmarkt gefahren. Ein Neunjähriger und fünf Frauen starben, Hunderte Menschen wurden teils schwer verletzt.

Mehr als 200 Betroffene als Nebenkläger vertreten

Mehr als 200 Betroffene waren im Prozess als Nebenkläger vertreten. Viele von ihnen waren zur Urteilsverkündung gekommen, auch nahezu alle Plätze im Zuschauerbereich waren besetzt. Das deutsche Bundesland Sachsen-Anhalt hatte angesichts der Dimension des Prozesses eigens ein Interims-Gerichtsgebäude in Leichtbauweise errichten lassen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer gefordert, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger schlossen sich der Forderung nach der Höchststrafe an. Die Verteidigung des Angeklagten sah die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht gegeben.

Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge hatte der Mann aus Saudi-Arabien die Tat lange vorher geplant. Er habe keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt, sondern vor allem aus persönlichen Motiven gehandelt. “Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst.” Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Mann eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit bescheinigt.

Mann hatte in Deutschland Asyl erhalten und war als Psychiater tätig

Der Täter hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten. Dort bekam er seine Facharztanerkennung. Bis unmittelbar vor der Tat arbeitete er als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg in Sachsen-Anhalt. Er selbst stellt sich als Aktivisten für die Rechte saudischer Frauen dar. Jahrelang lag er mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation im Clinch und geriet immer wieder mit Behörden aneinander.

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