Prozess wegen "Besenplakat" geht weiter

Kassation: Flaggenschmähung nicht durch Grundrecht gedeckt

Mittwoch, 17. Januar 2018 | 17:52 Uhr

Bozen – Am 26. Oktober hat das Kassationsgericht in Rom die Freisprüche für die Vertreter der Süd-Tiroler Freiheit, Eva Klotz, Sven Knoll und Werner Thaler wegen des Besenplakats aufgehoben und den Fall ans Berufungsgericht (zweite Instanz) zurückgewiesen. Nun liegt die Begründung des Kassationsgerichts für seine Entscheidung vor.

Das Plakat der Bewegung Süd-Tiroler Freiheit von 2010 zeigte bekanntlich einen Besen, der die italienische Fahne wegkehrt. Die Justiz sah in dem Plakatmotiv eine Schmähung der italienischen Fahne.

In ihrer Begründung sagen die Richter, dass das Recht auf Meinungsfreiheit und politische Kritik in diesem Fall nicht greift. Denn auch die Symbole des Staates, wie eben die Flagge, seien entsprechend geschützt.

Am 10. Oktober wurden die drei Vertreter der Bewegung erstinstanzlich zu einer Geldstrafe von je 3.000 Euro verurteilt. Fast genau zwei Jahre später hatte das Oberlandesgericht Klotz, Knoll und Thaler vom Vorwurf der Verunglimpfung der italienischen Flagge freigesprochen.

Nun wird der Fall nach dem Entscheid des Kassationsgerichts erneut vor dem Berufungsgericht weiterverhandelt.

Von: luk

Bezirk: Bozen