Gesundheitsfonds, Stipendien und Rückforderung von zu hohen Beiträgen

Landtag: Artikeldebatte zum Nachtragshaushalt

Donnerstag, 27. Juli 2017 | 17:22 Uhr

Bozen – Im Landtag wurde heute bei folgenden Artikeln des Landesgesetzentwurfs Nr. 130/17 (Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt) eine Debatte abgehalten.

Art. 1 betrifft Weiterbildung und Bibliothekswesen. Andreas Pöder forderte die Streichung die Ausnahme von der Pflicht, einen Bibliotheksrat einzurichten, für Gemeinden über 50.000 Einwohnern. Die Bestimmung entspreche einem Wunsch der Stadt Bozen, erklärte LR Christian Tommasini. Der Streichungsantrag wurde abgelehnt. Der Artikel wurde mit 21 Ja, zwei Nein und zehn Enthaltungen genehmigt.

Art. 2 betrifft die Personalordnung des Landes. Dazu hat die Landesregierung zwei Änderungen vorgeschlagen. Damit würde eine Ladinischprüfung anerkannt, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, zum zweiten werde das Stellenkontingent für Integrationsmitarbeiter um zehn Stellen erhöht, erklärte LR Waltraud Deeg. Eine Erhöhung um weitere 40 sei geplant. Der Artikel wurde mit 16 Ja und 14 Enthaltungen genehmigt.

Art. 3 sieht ergänzende Gesundheitsleistungen vor. Tamara Oberhofer befürchtete durch die Einführung eines Gesundheitsfonds für die öffentlich Bediensteten eine Ungleichheit zwischen öffentlichem und privatem Sektor und forderte die Streichung bzw. einen Fonds für beide. Andreas Pöder forderte, dass das Land mit Privatunternehmen eine Konvention für einen Gesundheitsfonds abschließen kann. Die für den Fonds vorgesehenen Mittel seien bei den Verhandlungen für den Kollektivvertrag für den öffentlichen Dienst vorgesehen worden, erklärte LR Waltraud Deeg, neben einer Lohnerhöhung um 80 Euro und Mittel für die Zusatzrente. Mit dem vorliegenden Artikel schaffe man die gesetzliche Grundlage. Diese Materie sei Gegenstand für Kollektivverträge, da könne sich nicht das Land einmischen, aber auch für die Privatwirtschaft gebe es einzelne solche Fonds. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt, der Artikel wurde mit 19 Ja und 12 Enthaltungen genehmigt.

Art. 4 betrifft die Schulfürsorge. Sven Knoll schlug die Verwendung von “Beeinträchtigung” statt “Behinderung” vor, sowie im italienischen Text “Provincia” statt “Alto Adige”. “Behinderung” sei von den Betroffenenverbänden gewünscht, antwortete LR Philipp Achammer, das “Alto Adige” beziehe sich in diesem Fall auf das Territorium. Knoll zog seine Anträge zurück, schlug aber eine grundsätzliche Einigung zur Verwendung solcher Begriffe vor. Der Artikel wurde mit 16 Ja und 14 Enthaltungen genehmigt.

Art. 5 betrifft das Recht auf Hochschulbildung. Andreas Pöder forderte, dass Konventionen nicht nur mit Städten, sondern auch mit (umliegenden) Gemeinden abgeschlossen werden können. Sven Knoll forderte die Streichung des Absatzes, der eine generelle Rückerstattung der Studiengebühren vorsieht, weil dies ein Ungleichgewicht schaffe, sowie die Berechnung des Beitrags an Heime nach Anteil an Südtiroler Studenten. Das Ungleichgewicht bestehe, wenn schon, mit der heutigen Regelung, erwiderte LR Philipp Achammer, man plane aber eine Deckelung des Betrags. Für die Beiträge an die Heime brauche es einen Parameter. Den Vorschlag Pöders nahm er an, jene Knolls wurden abgeleht. Der Artikel wurde mit 16 Ja und 14 Enthaltungen genehmigt.

Art. 7 betrifft die Energiekonzessionen. Andreas Pöder forderte, dass mindestens 60 Prozent des Gratisstroms an die Verbrauchergruppen jeglicher Art verteilt wird. Hans Heiss forderte, dass bei den Kriterien für den Gratisstrom die Sozialpartner angehört werden. Er kritisierte den Änderungsantrag von Theiner und Noggler, mit dem die in Art. 6 gestrichene Sanierung der Fälle von Martell (Rückzahlung von nicht zustehenden Beiträgen) wieder eingefügt werden soll. Dass die Betroffenen im  guten Glauben gehandelt haben, sei keine ausreichende Begründung. Einer der Gastwirte habe aber im Gesuch angegeben, dass der Strom für eine Almhütte gedacht sei, was den 80-prozentigen Beitrag gerechtfertigt hätte. Es gehe hier um den Schutz des Gesetzes und der Öffentlichkeit. Man könne den beiden aber durchaus entgegenkommen, indem man etwa die Rückzahlung stundet. Heiss warnte vor einem Präzedenzfall. Riccardo Dello Sbarba erinnerte daran, dass es für die Verteilung des Gratisstroms bereits das Gesetz Nr. 18 von 1972 gebe. Wenn, dann sollte man dieses reformieren, anstatt die Maßnahme in einem Gesetz von 1997 unterzubringen, das ausgehöhlt worden sei und keine Funktion mehr habe – so blieben zwei Gesetze zur selben Materie in Kraft. Er erinnerte daran, dass die Bestimmung nicht automatisch Gratisstrom für die Nutzer bedeute, denn die Stromkosten seien nur ein Teil der Rechnung. Andreas Pöder meinte, dass im Marteller Fall der zurückzahlen müsse, der den Fehler gemacht habe; der Steuerzahler habe den Fehler nicht gemacht. Wer zahlen müsse, müsse das Gericht entscheiden. Auch in anderen Fällen, etwa bei Renten, werde eine Rückzahlung verlangt, wenn fälschlicherweise zu viel ausbezahlt wurde. Auch Walter Blaas sprach sich gegen die Sanierung aus. Er wolle die zwei Unternehmer nicht unter Generalverdacht stellen, aber mit einer solchen Maßnahme habe man sicher gleich den Rechnungshof im Nacken. Er habe den Verdacht, dass hier die Beamten einen eleganten Versucht gemacht hätten, höhere Beiträge zu vergeben. Sven Knoll wies darauf hin, dass es hier um Forderungen von 150.000 und 220.000 Euro gehe, und fragte, wie man die Rückzahlung handhaben wolle. Wenn ein Fehler eines Beamten vorliege, dann sei auch dieser zur Verantwortung zu ziehen. LR Richard Theiner betonte, dass er den Änderungsantrag angekündigt und nicht klammheimlich eingebracht habe. Die Landesregierung gehe nicht von “gutem Glauben” aus, sondern davon, dass keine Verschuldung vorliege. Im hinteren Martelltal gebe es kein Stromnetz, darum hätten die Antragsteller auch kein Geschäft mit dem Strom machen können. Ohne den Beitrag wäre die Investition nicht getätigt worden. Der Gratisstrom werde auf Anraten des Rechtsamts in das Gesetz von 1997 eingefügt, das 2015 zum letzten Mal überarbeitet wurde. Das sei einfacher, als das Gesetz von 1972 von Grund auf zu novellieren. Im Trentino werde der Gratisstrom direkt von den Großkonzessionären vor allem an soziale Organisationen verteilt, das System von Aosta, mit der Verteilung an die Haushalte, sei nicht mehr in Kraft. Vorliegender Gesetzentwurf lasse den Kreis der Begünstigten offen, es werde nur die rechtliche Grundlage geschaffen. Theiner bestätigte, dass die Stromkosten nur einen Teil der Rechnung ausmachten. Der Antrag von Theiner und Noggler wurde angenommen, die anderen wurden abgelehnt.

Riccardo Dello Sbarba fragte, warum man nicht das Gesetz von 1972 abschaffen, denn so habe man nun zwei Gesetze zur selben Materie. Walter Blaas kritisierte die Sanierung der Marteller Fälle und fragte, ob das auch für andere Arten von Beiträgen gedacht sei. LR Richard Theiner verwies auf seine gestrigen Ausführungen zum Fall Martell. Bezüglich Rechtsbereinigung kündigte er ein einheitliches Gesetz zum ganzen Energiesektor an, man warte aber noch auf die staatliche Regelung zu den Großableitungen. Der Artikel wurde mit 18 Ja, elf Nein und drei Enthaltungen genehmigt.

Von: mk

Bezirk: Bozen