Anträge von SVP und Lega

Landtag befasst sich mit Kriterien für Covid-Hilfe

Donnerstag, 11. März 2021 | 17:58 Uhr

Bozen – Der Landtag hat sich heute mit dem Beschlussantrag Nr. 383/21 befasst: Sozialhilfeleistungen: Kindersparbücher nicht berücksichtigen (eingebracht von den Abg. Renzler und Amhof am 03.02.2021). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, bei der Erhebung des Familieneinkommens zur Inanspruchnahme von ordentlichen Sozialhilfeleistungen bei den Sparbüchern der minderjährigen Kinder einen Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind vorzusehen.

“Zur Erhebung der finanziellen Situation wird das gesamte Vermögen der Familie genau geprüft”, stellte Helmuth Renzler (SVP) fest. “Allerdings müssen Familien mit minderjährigen Kindern auch deren Sparbücher vorlegen, da diese zu einem bestimmten Prozentsatz mitberücksichtigt werden. Das Sparbuch eines Kindes kann jedoch nicht zum Familieneinkommen dazugerechnet werden. Vielmehr dient das angelegte Geld dem Kind für seine Zukunft. Deshalb soll der vorliegende Beschlussantrag erreichen, dass die Sparbücher der Kinder beim Familieneinkommen zukünftig nicht mehr berücksichtigt werden.  Die Kinder haben das Recht auf einen eigenen Start ins Leben. Wenn wir sie für die soziale Notsituation der Eltern mitverantwortlich machen, werden sie selbst eher zu Sozialhilfeempfänger werden.” Renzler betonte, dass es hier um die regulären Sozialhilfeleistungen gehe, nicht nur um die Covid-Hilfen.

Es handle sich meist um Beträge, die von Onkel und Tante oder von den Großeltern eingezahlt wurde, um die Ausbildung der Kinder zu sichern, erklärte Magdalena Amhof (SVP). Dieses Geld sollte den Kindern bleiben. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) stimmte dem Anliegen zu. Schon öfters habe die Einrechnung solche Sparbücher zur Ablehnung von Sozialhilfe geführt. Dies sollte man auch bei anderem Besitz berücksichtigen.

Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia) wunderte sich über solche Anträge der Mehrheit, die sie eigentlich an sich selber richte; sie bräuchte dazu nicht den Landtag bemühen. Oft werde die Opposition nur ins Boot genommen, weil parteiintern die Mehrheit fehle. Auf 15.000 Euro komme ein Kind nur bei wohlhabenden Familien, meinte Brigitte Foppa (Grüne). Das sollte man genauer überlegen.

Minderjährig sei man bis 18, wandte Josef Unterholzner (Enzian) ein, daher könnte es durchaus zu solchen Beträgen kommen. Die Sparbücher der Kinder sollten für die Berechnung der Sozialhilfe nicht herangezogen werden. Die Sozialleistungen hätten in erster Linie das Ziel, jene zu unterstützen, die in einer schwierigen Situation seien, erklärte LR Waltraud Deeg. Dazu würden Einkommen und Vermögen bemessen, aber sei auch der Meinung, dass die Ersparnisse der Kinder nicht eingerechnet werden sollten, um zu vermeiden, dass die Eltern darauf zurückgreifen.

Anfangs habe er keine Obergrenze vorgesehen, erklärte Helmuth Renzler, aber man müsse vermeiden, dass jemand die Kindersparbücher als Zuflucht für sein Vermögen benutzen könnte. Es gebe auch Kinder, denen die verstorbenen Eltern ein kleines Vermögen hinterlassen hätten, auf das sie aber bis zur Volljährigkeit keinen Zugriff hätten. Der Antrag wurde mit 31 Ja und einem Nein angenommen.

Beschlussantrag Nr. 384/21: Kriterien für zielgerichtete Covid-Unterstützungsmaßnahmen für Südtirols Wirtschaft (eingebracht von Abg. Lanz, Tauber, Ladurner, Renzler und Mattei am 04.02.2021). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, bei der Festlegung der wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen zu beachten, dass  die Unterstützungsgelder, ausschließlich jenen Unternehmen zufließen, die ihren operativen Sitz in Südtirol aufweisen können;  die Unterstützungsmaßnahmen zuerst für Unternehmen im Haupterwerb angedacht werden, bevor Unternehmen im Nebenerwerb berücksichtigt werden;  die Unterstützungsmaßnahmen nicht nach Sektoren oder ATECO-Codex, sondern nach effektiver wirtschaftlicher Notwendigkeit eingesetzt werden;  beim Vergleich mit dem Jahresumsatz des Vorjahres berücksichtigt wird, ob besondere Ereignisse bereits im Jahr 2019 einen geringen Jahresumsatz zur Folge hatten (z.B. Betriebsumbau, Schwangerschaft der Betriebsinhaberin oder ähnliches);  die zur Verfügung gestellten finanziellen Hilfsmittel an bestimmte Ausgaben gebunden werden müssen;  möglicherweise im Jahr 2020 neben den Folgen durch die Lockdowns etc. andere schwerwiegende Ereignisse wie z.B. Unwetterschäden, Brand oder Ähnliches zu einem negativen Geschäftsverlauf beigetragen haben und deshalb die Unterstützungsmaßnahmen verstärkt werden müssen;  sofern die Unterstützungsmaßnahmen nicht ausschließlich als Betriebsausfall für das Jahr 2020 anzusehen sind, auch die Eigenkapitalsituation mit in die Bewertung einfließen soll.

“Die Corona-Hilfen werden kontinuierlich erweitert und nachjustiert, sei dies auf europäischer, nationaler und vor allem auch lokaler Ebene”, erklärte Gerhard Lanz (SVP). “Viel Geld wurde und wird in die Hand genommen, um Land und Menschen halbwegs gut durch diese Zeit zu bringen. Mit diesen zu erwartenden Finanzhilfen soll unter anderem unsere stark betroffene Wirtschaft stabilisiert werden – dabei muss das Geld dort ankommen, wo es wirklich gebraucht wird. Dazu gehören Betriebe, die es nicht aus eigener Kraft geschafft haben, die Verluste und Ausfälle der vergangenen zwölf Monate zu kompensieren. Unterstützungsmaßnahmen sollten daher weniger einzelnen Sektoren, vielmehr jedoch jenen Betrieben zugedacht werden, die in ihrer prekären Lage mit zugeteilten Mitteln ihre Existenz, die Existenz ihrer Mitarbeiter und deren Familien sichern könnten. Unterstützungsgelder müssen gezielt eingesetzt werden.” Es solle nicht eine nach hinten gerichtete Unterstützung werden, betonte Lanz. Es gehe nicht darum, etwas auszuschließen, sondern um eine Existenzsicherung, wo es möglich sei. Viele Betriebe hätten ihre Existenz auf ein Bein gestellt, und diesem gelte der Vorrang, nicht dem Nebenerwerb. Zu berücksichtigen seien auch besondere Ereignisse im Jahr 2019, die bereits zu einem Umsatzrückgang geführt hätten, ebenso Ereignisse im Jahr 2020, die nichts mit einem Lockdown zu tun hätten, etwa Unwetterschäden. Schließlich soll in bestimmten Fällen auch die Eigenkapitalsituation bewertet werden.

Die vielen Unterschriften unter dem Antrag seien das Ergebnis zahlreicher Beratungen, auch mit Sozialpartnern, erklärte Helmut Tauber (SVP). Es sei allen bewusst, dass der Spielraum nicht unendlich sei, dass aber die Dringlichkeit gegeben sei. Besonders der Tourismus sei schwer betroffen, es fehlten 2,5 Mrd. an Umsatz, zahlreiche Unternehmen stünden vor dem Aus, zahlreiche Mitarbeiter hätten ihre Arbeit verloren. Die Nächtigungszahl sei auf den Stand von 1980 zurückgegangen, und es fehle Liquidität. Mit einer klaren Regelung des Landes im Hintergrund wären auch schnelle Bankvorschüsse möglich.

Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia) unterstützte den Antrag, wies jedoch darauf hin, dass viele Unternehmen, die in Südtirol tätig seien, nicht hier ihren Rechtssitz hätten. Der Antrag lese sich wie eine Tagesordnung zum anstehenden Gesetzentwurf, der allerdings ein Blankoscheck für die Landesregierung sei. Dessen sollte man sich bewusst sein. Josef Unterholzner (Enzian) lobte den Antrag. Die Firmen, die um Unterstützung ansuchten, sollten jedoch Rechts- und operativen Sitz in Südtirol haben. Er fragte, ob es eine Obergrenze für das Vermögen gebe. Ein gutes Unternehmen könne auch einen Rückgang von 30 Prozent verkraften. Diese Unterstützung sollte sich vor allem an die typischen Südtiroler Unternehmen richten, die sehr klein seien. Diese hätten während des Lockdowns nicht arbeiten können. Man spreche von gesunden Betrieben, aber wie wolle man das bewerten?

Peter Faistnauer (Team K) fragte, ob es um substanzielle Hilfen oder um Kosmetik gehe, die nach dem Gießkannenprinzip verteilt werde. Bei Taubers Argument mit dem Vorschuss sei er hellhörig geworden. Helmuth Renzler (SVP) erinnerte daran, dass es nicht um einen Ersatz zu den staatlichen Hilfen gehe. Daher sei es gerechtfertigt, den Haupterwerb zu bevorzugen. Das sei das Dringlichste, den Nebenerwerb könne man in einem zweiten Moment berücksichtigen.

Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) fragte sich, warum man den Antrag jetzt diskutiere und nicht im Rahmen der Debatte zum Gesetz mit dem Hilfspaket. Es sei sinnvoll, die wirtschaftliche Notwendigkeit zu berücksichtigen und nicht den ATECO-Code. Auch die Bewertung von bestimmten Ereignissen 2019 mache Sinn. Aber die wirtschaftliche Notwendigkeit habe nichts damit zu tun, ob man im Haupt- oder Nebenerwerb die Einbußen hatte. Bei vielen sei der Nebenerwerb Haupteinnahme, z.B. bei der Zimmervermietung. Auch Franz Locher (SVP) hatte zu dem Punkt Bedenken. Ein Nebenerwerb spiele sich oft auch nicht nebenher ab, z.B. bei einem Maurer oder Zimmerer, der im Winter Skilehrer sei. Auch viele Bauern brauchten den Nebenerwerb z.B. aus der Zimmervermietung zum Überleben.

Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) stellte Uneinigkeit in der Mehrheit fest. Die Kriterien seien nachvollziehbar. Es werde noch Zeit vergehen, bis das Geld von Staat und Land ankomme, und es werde zur Deckung der Schäden nicht reichen, daher sollten die Kriterien nicht zu kompliziert werden. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) wies auf das Problem der Schuhgeschäfte hin, die während des Lockdowns nur Kinderschuhe verkaufen konnten. Sie hätten offen gehabt, aber kaum Umsatz. Er fragte, wie mit solchen Situationen verfahren werde.

LR Philipp Achammer betonte, dass die Hilfe vor allem für jene gedacht sei, die durch die Krise Einkommen verloren hätten, und die Hilfe sollte schnell ankommen. Es sei als Existenz- und Arbeitsplatzhilfe gedacht, man könne nicht alle bedienen. Wenn man Treffsicherheit wolle, müsse man genau nachschauen, das sei aber im Widerspruch zur Dringlichkeit. Daher wolle man Schnellhilfen für kleine Betriebe und genauere Prüfung bei der Kostenrückerstattung für größere Betriebe. Man wolle zuerst den Haupterwerb berücksichtigen, aber das bedeute keinen Ausschluss des Nebenerwerbs.

LR Arnold Schuler bestätigte, dass es um Existenzsicherung gehe, und der Urlaub auf dem Bauernhof diene vielen Bauernhöfen zur Existenzsicherung. Er betonte auch, dass die Hilfsmaßnahmen sich nicht auf den Inhalt dieses Beschlussantrags beschränkten.

Gerhard Lanz zeigte sich überrascht von dem Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Antrags. Es sei richtig, den Landtag mit wichtigen Themen zu befassen. Zur Frage, ob es substanzielle Beiträge seien, erklärte er, das sei von Fall zu Fall zu betrachten. 10.000 Euro seien bei einem Rückgang von 40.000 Euro als substanziell zu betrachten. Wenn man Steuer- und operativen Sitz gleichzeitig in Südtirol verlange, würde man viele ausschließen, auch bei Anwendung des ATECO-Codex. Bei der Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerb gehe es ihm nicht um den bäuerlichen Nebenerwerb. Der Antrag wurde in verschiedenen Teilabstimmungen zu den einzelnen Punkten mit breiter Mehrheit genehmigt (29-33 Ja).

Landesfonds für Weiterbildung, weitere Stundungen

Beschlussantrag Nr. 386/21: Eigener Weiterbildungsfonds für Südtirol (eingebracht von den Abg. Amhof, Lanz, Locher, Renzler und Tauber am 04.02.2021). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, • die Einrichtung eines lokalen, territorialen, interprofessionellen Weiterbildungsfonds voranzutreiben, in welchem die bereits jährlich getätigten Abgaben für die Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitnehmerinnen kanalisiert werden könnten; • die Südtiroler Betriebe zu informieren und zu sensibilisieren, den lokalen Fonds zu nutzen, um damit die Weiterbildungsmaßnahmen für die Arbeitnehmerinnen zu verstärken.

“Ein Teil der Pflichtabgaben, den Südtirols Betriebe begleichen, fließt in den „Fondimpresa”, in den „Fondo For.te” oder in weitere staatliche Fonds, die Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finanzieren”, erklärte Magdalena Amhof (SVP). “Obwohl die Palette der akkreditierten Angebote sehr umfangreich ist, nehmen nur wenige Betriebe diese Gelegenheit wahr. Kaum etwas von den eingezahlten Abgaben kommt so nach Südtirol zurück. Von den zehn Mio. Euro, die jährlich abgeliefert werden (müssen), bleiben schätzungsweise sieben Mio. Euro in den Fonds. Dieses Geld könnte gerade jetzt – in einer Zeit des radikalen Umbruchs und ganz im Sinne einer aktiven Arbeitsmarktpolitik für Weiterbildung, Qualifizierung und Umschulung der Mitarbeiterinnen genutzt werden.”

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstützte den Antrag. Es wäre zu wünschen, dass die SVP auch in anderen Bereichen mehr Eigenständigkeit anstrebe. Alex Ploner (Team K) meinte, dass man auch an die Umsetzung denken müsse, wenn man einen neuen Fonds einrichte. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen.

Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) sprach sich gegen den Antrag aus. Die interdisziplinären Fonds hätten sich bewährt, sie würden auch aus Beiträgen des INPS gespeist. Mit dem lokalen Fonds würden vor allem Weiterbildungsagenturen bedient.

Helmut Tauber (SVP) erklärte, seine Branche habe sehr gut mit dem entsprechenden Fonds gearbeitet. Sie stimme aber einem lokalen Fonds zu, mit dem man zielgerichteter arbeiten könne. Helmuth Renzler (SVP) sprach sich deutlich für einen eigenen Fonds auf Landesebene aus. Die derzeitige Situation wirke sich auch negativ für die Konten des Inps aus.

Ulli Mair (Freiheitliche) erklärte ebenfalls ihre Zustimmung. In Südtirol könne man das bedarfs- und zielgerechter ausrichten. In dieser Krisenzeit sei Weiterbildung besonders wichtig. Wünschenswert wären Arbeitsstiftungen, aber die Frage sei, ob das Land die rechtlichen Voraussetzungen dafür habe.

Gerhard Lanz (SVP) wies darauf hin, dass früher mehr auf die ESF-Fonds zurückgegriffen worden sei, aber das sei komplizierter geworden. Mit einem lokalen Fonds werde niemandem etwas genommen, man könne die Mittel effizienter einsetzen.

LR Philipp Achammer betonte, dass der Vorstoß mit den Sozialpartnern abgesprochen sei – mit Ausnahme des Unternehmerverbandes, dessen Mitglieder einen eigenen Weg zum staatlichen Fonds hätten – und dass es um Pflichtbeiträge handle, die derzeit nach Rom gingen, aber nur zum Teil nach Südtirol zurückkämen. Der Landesfonds wäre eine Alternative, der Arbeitgeber entscheide, wo er einzahle. Für einen solchen Fonds müsse man aber die rechtlichen Rahmenbedingungen auf staatlicher Ebene schaffen. Arbeitsstiftungen seien derzeit nicht möglich. Magdalena Amhof erklärte, dass es bisher kein Interesse für einen eigenen Fonds gegeben habe, aber derzeit sei alles im Umbruch, und man müsse den Augenblick nutzen. Die Industrie sei für den staatlichen Fonds, aber jeder könne einzahlen, wo er wolle. Der Antrag wurde mit 30 Ja, zwei Nein und einer Enthaltung angenommen.

Beschlussantrag Nr. 401/21: Neuauflage des Rotationsfonds (eingebracht von den Abg. Tauber, Lanz, Ladurner, Amhof, Locher, Vallazza und Renzler am 17.02.2021). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, die Möglichkeit der Stundung von Darlehen aus dem Rotationsfonds neu aufzulegen, um mit dieser Maßnahme auf lokaler Ebene Betrieben zu helfen, die von der Stundung noch nicht Gebrauch gemacht haben, und aufgrund der Covid-Pandemie einen wesentlichen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben.

Der Rotationsfonds sei einfach notwendig, erklärte Gerhard Lanz (SVP), die Stundungen hätten sich in dieser Krise als schnellste Hilfe erwiesen, um die Liquidität zu garantieren. LR Philipp Achammer sah den Antrag ebenfalls als sinnvoll. Neben Beiträgen und Steuerstundungen seien Kreditstundungen eine wichtige Hilfe. Ziel wäre eine weitere Stundung bis September. Viele hätten voriges Jahr nicht angesucht und hätten jetzt Bedarf.

Helmut Tauber (SVP) dankte für die Zustimmung und hoffte auf einen Spielraum für jene, die voriges Jahr nur einen Teil der Schuld aufgeschoben hätten. Der Antrag wurde mit 31 Ja und einer Enthaltung angenommen.

Die Arbeiten werden morgen wieder aufgenommen.

Von: mk

Bezirk: Bozen