Von: mk
Bozen – Am heutigen Montagvormittag ist der III. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages unter dem Vorsitz von Harald Stauder zusammengetreten, um zwei von Landeshauptmann Arno Kompatscher vorgelegte Gesetzentwürfe im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt zu behandeln.
Mit dem LGE Nr. 64/26 Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2026-2028 werden zusätzlich Mittel von gut 150 Millionen Euro in den Landeshaushalt 2026 eingeschrieben. „Diese kommen aus geschätzten Mehreinnahmen durch Steuern, der IRPEF-Rückvergütung vom Staat sowie DANC-Mitteln, autorisierte, aber nicht aufgenommene Schulden“, berichtete Ausschussvorsitzender Stauder im Anschluss an die Sitzung. Auf der Ausgabenseite werden diese Gelder u.a. für Kollektivvertragsverhandlungen (25 Mio. Euro), die Bereiche Vermögen (15,9 Mio. Euro für Investitionen etwa in die Aufschnaiter-Schule in Bozen und die Musikschule Brixen) und Gesundheit (7,9 Mio. Euro für die Stundenvergütungen von Ärzt:innen in den Gemeinschaftshäusern) sowie die Universität Bozen (16 Mio. Euro, Mittel, die laut Vertrag vorgesehen sind, aber mit dem Anfangshaushalt nicht gedeckt waren) veranschlagt. Betroffen sind zudem verschiedene kleinere Posten und Umbuchungen, beispielsweise 700.000 Euro zusätzliche Mittel für die Sommerbetreuung. “Weiters umfasst der Gesetzesvorschlag einige Bestimmungen nicht finanzieller Natur, die aber dringlich sind”, so Stauder, darunter Übergangsbestimmungen zum Wohnbauförderungsgesetz, Bestimmungen zu den Datenflüssen zwischen den Bereichen Soziales, Gesundheit und Staat, einen Fristaufschub bezüglich Brandschutzverfahren, Korrekturen nicht substanzieller Natur der sogenannten Twenty-Bestimmung sowie die Einführung der Konzession als weiteres Instrument zur Bereitstellung öffentlicher Güter. Der Gesetzentwurf wurde mit 4 Ja (Vorsitzender Stauder sowie die Abg. Deeg, Schuler und Gennaccaro), 1 Nein (Abg. Zimmerhofer) und 3 Enthaltungen (Abg. Foppa, Leiter Reber und Köllensperger) gutgeheißen.
Der zweite im Ausschuss behandelte Landesgesetzentwurf war Nr. 66/26 Außeretatmäßige Verbindlichkeit: Laut Begleitbericht beläuft sich diese auf 82.560 Euro. Es geht dabei um eine mit PNRR-Geldern kofinanzierte Managementausbildung für 43 Führungskräfte verschiedener Ebenen des Gesundheitswesens, die bei der Freien Universität Bozen absolviert wurde. Der LGE wurde mit fünf Ja-Stimmen (Vorsitzender Stauder sowie die Abg. Deeg, Schuler, Gennaccaro und Foppa) und drei Enthaltungen (Abg. Leiter Reber, Zimmerhofer und Köllensperger) gutgeheißen.
„Wir hatten im Ausschuss eine konstruktive Diskussion auf sachlicher Ebene, die dazu beigetragen hat, Klärung in einigen derzeit diskutierten Punkten herzustellen“, unterstrich Ausschussvorsitzender Stauder abschließend.




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