Beschlussanträge

Landtag: Videoüberwachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln

Donnerstag, 13. Mai 2021 | 15:59 Uhr

Bozen – Der Landtag hat sich heute mit mehrere Beschlussanträgen befasst. Neben Videoüberwachung an den Gebäuden des Südtiroler Wohnbauinstitutes ging es auch um die Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

Beschlussantrag Nr. 436/21: Videoüberwachung an den WOBI-Gebäuden, die wiederholt von Vandalen beschädigt werden (eingebracht vom Abg. Alessandro Urzì am 16.04.2021). Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) stellte den Antrag vor. Mit Anfang April hat das Institut für sozialen Wohnbau, WOBI, im Rahmen eines Pilotprojekts ein Privatunternehmen mit dem Überwachungsdienst einiger Mehrfamilienhäuser in Bozen und Sinich (Meran) beauftragt. Die Kontrollen werden ein bis zweimal die Woche – in der Regel am Abend – durchgeführt; dabei werden sowohl die Garagen, welche in der letzten Zeit wiederholt durch Vandalen beschädigt wurden, als auch die Innenhöfe und die Zubehörsflächen überwacht. Das WOBI sei dabei, die Anbringung von Videokameras an den besagten Gebäuden in Erwägung zu ziehen, wobei die Kosten den Mietern angelastet würden. Daher fordert der Abgeordnete die Landesregierung auf aus Sicherheitsgründen sowie zur Begrenzung der durch Vandalen verursachten Schäden, die Anbringung von geeigneten Videoüberwachungssystemen vorzusehen, ohne deren Kosten dabei auf die Mieter von Gebäuden und Garagen, die Eigentum des WOBI sind, abzuwälzen, zumal die Bewohner daran ja keine Schuld tragen. “Auch wenn der Vandalismus nur bestimmte Wohnhäuser betrifft, muss das WOBI die Kosten tragen, die für den Schutz eines gemeinsamen Gutes anfallen”, stellte Urzì klar.

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) sagte, seine Fraktion werde dem Antrag nicht zustimmen. Er sagte, dass die Übertragung der Kosten auf die Bewohner ein Problem sei. Es reiche nicht aus, Kameras zu installieren, es müsse auch ein Sicherheitsapparat eingerichtet werden. Anschließend kritisierte er den Trend der zunehmenden Videoüberwachung, durch die die Bürger ihre Freiheit verlieren.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) sagte, dass er den Kameras skeptisch gegenüberstehe, und merkte an, dass es in dem Antrag nicht um die Frage gehe, ob man sie installieren solle oder nicht, sondern um die Kosten für eine bereits getroffene Entscheidung. Seiner Meinung nach sollte das WOBI dafür bezahlen, weil es um den Schutz seines Besitzes geht.

Rita Mattei (Lega Salvini Alto Adige Südtirol) hat klargestellt, dass der Lega das Problem der Sicherheit am Herzen liegt, und aus diesem Grund zusammen mit der Präsidentin des WOBI wurde ein Überwachungsdienst eingerichtet. Das Problem des Vandalismus betrifft nicht nur Sinich und in einigen Kondominien wurde bereits eine kostenpflichtige Videoüberwachung installiert. Bis jetzt wurde diese von den Mietern bezahlt, und man kann keine Andersbehandlung erlauben. Die Kosten würden sich auf etwa 30/50 € pro Familie und Jahr belaufen. Mattei schlug ein Treffen mit der zuständigen Landesrätin und der Präsidentin des WOBI vor und bat darum, den Antrag zurückzuziehen.

Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) akzeptiert den Vorschlag und setzt den Antrag aus. Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) kritisierte, dass die Diskussion auf diese Weise beendet wurde: Auch er hätte gerne dazu gesprochen. Urzì erwidert, dass es Sache des Antragstellers sei, dies zu entscheiden.

Beschlussantrag 435/21: Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs in Mensen (eingebracht von der Abg. Brigitte Foppa am 15.04.2021) (Änderungsantrag) Brigitte Foppa (Grüne) stellte den Antrag vor. Darin erinnerte sie an den Skandal um den Covid-19-Ausbruch im Juni 2020 in der Schlachterei Tönnies in Ostwestfalen in Deutschland, deren Fleisch auch nach Südtirol geliefert wurde und hierzulande u.a. als „Südtiroler“ Speck weiterverarbeitet wurde. Die sklavenähnlichen Bedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter in diesem Betrieb hatte gezeigt, wie schrecklich die Arbeits- und Lebensbedingungen für Menschen und Tiere dort sein können, was für viele Südtiroler eine schockierende Nachricht war, denn bisher glaubten viele, dass das in Südtirol gekaufte Schweine-, Rind-, Hühner-, Schaf-, Ziegenfleisch usw. aus Südtirol stammt. Das liegt daran, dass die Qualitätszertifikate für die betreffenden Produkte von den Südtiroler Behörden ausgestellt wurden. Dabei ist es für viele Menschen zunehmend wichtig, zu wissen, was sie konsumieren. Sie wünschen sich Transparenz über die Herkunft der Nahrungsmittel. Sie können Lokales oder Überregionales kaufen und verzehren. Der Nationale Aktionsplan zum Green Public Procurement (GPP) sieht vor, dass Mindestumweltkriterien (MUK) eingehalten werden. Italien ist bisher der einzige Staat der Union, der das GGP verpflichtend vorsieht. Eine weitere Norm, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist (und die die Deklarierung erleichtert!), ist die EU-Richtlinie Nr. 1337/2013. Sie sieht vor, dass beim Verkauf von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch das Herkunfts- und Schlachtland auf der Etikette angegeben werden muss. Die Deklarierung der Herkunft von tierischen Produkten in öffentlichen Ausspeisungen ist ein erster Schritt in diese Richtung. In dieser Hinsicht spielt die Gemeinschaftsverpflegung eine besonders wichtige Rolle. Denn es werden dort erstens Menschen mit Essen versorgt, die mehrmals wöchentlich am selben Ort einkehren. Zweitens handelt es sich oftmals um Menschen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes besondere Bedürfnisse oder/und Sensibilitäten aufweisen (Kinder, SeniorInnen, Kranke, Pflegebedürftige…). Das Prinzip der verpflichtenden Angabe der Herkunft kommt nicht nur dem Verbraucher und dem transparent arbeitenden Unternehmen zugute, sondern vor allem unserer heimischen Landwirtschaft. Im beschließenden Teil fordert die Abgeordnete (im Änderungsantrag haben neben den Mitgliedern der Grünen Fraktion Präsidenten Josef Noggler, Vizepräsidenten Manfred Vallazza und der Abgeordnete Franz Locher mitunterzeichnet) die Landesregierung dazu auf, (1) dass für folgende Produktgruppen, die in sämtlichen Betrieben zur Verabreichung von Speisen und Getränken angeboten werden, die Herkunftsbezeichnung, die eine Rückverfolgung garantiert, verpflichtend wird: Fleischerzeugnisse: a) Schinken, Speck, Fertigschnitzel, Würste und Wurstwaren (Angabe der Hauptzutat über 50 Prozent); b) Milchprodukte: Milch, Butter, Topfen, Käse, andere Produkte mit Hauptbestandteil Milch (Anteil über 50 Prozent); c) Eier und Eiprodukte; d) Obst und Gemüse sowie Säfte. (2) dass die Herkunft der Zutaten im Menüplan anzugeben ist oder mittels Aushangs- oder Informationsblatt kundgetan werden soll. Die Herkunftsbezeichnung soll als eine Klammerangabe bei der Hauptzutat im Zutatenverzeichnis bzw. in unmittelbarer Nähe erfolgen. Bei Eiern soll zusätzlich die Haltungsform angeführt sein. (3) dass die Einhaltung der Lebensmittelkennzeichnungsvors chrift im Zuge der Hygienekontrollen erfolgen soll. (4) dass bei öffentlichen Ausschreibungen „gentechnikfrei” verpflichtend als Kriterium für Lebensmittel vorgesehen wird. (5) dass die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln, die in sämtlichen Betrieben zur Verabreichung von Speisen und Getränken verabreicht werden, innerhalb 2021 umgesetzt wird. (6) dass die Tourismusorganisationen und IDM sämtliche Betriebe zur Verabreichung von Speisen und Getränken dabei unterstützen, die Lebensmittelkennzeichnung anzuwenden.“

Vizepräsident Manfred Vallazza wies darauf hin, dass es möglich ist, dass die Grünen mit den Landwirten zusammenarbeiten, auch wenn er es sich nie hätte vorstellen können. Er bedankte sich für die Annahme seines Änderungsantrags und wies darauf hin, dass der Antrag einen großen Schritt nach vorne für ganz Südtirol bedeutet, ein großer Vorteil sowohl für die Konsumenten als auch für die Produzenten. Es ist wichtig zu wissen, was auf dem Teller ist, nicht nur bei Fleisch, sondern auch bei Eiern, Milch und anderen Produkten. Auch Touristen, kaufen lieber einheimische Produkte, wenn sie wissen, woher sie kommen. Das ist ein Vorteil für die Hersteller, die so die Möglichkeit haben, die Preise leicht anzuheben, um die Landwirtschaft aufzuwerten und Preisunterbietungen zu vermeiden. Auf diese Weise werden immer mehr Bergbauern auf ihren Höfen bleiben können.

Helmut Tauber (SVP) wies darauf hin, dass das Thema ganz Europa betreffe, und erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass heute Morgen ein Text vorgelesen worden sei, der von einem Frühstück mit Europa spreche. Er unterstrich die Bedeutung von Regionalität, Rückverfolgbarkeit, kleinen Kreisläufen und Nachhaltigkeit und betonte, dass der Tourismus bereits viel getan habe und sich weiterhin engagiere. Problematisch sieht er allerdings den bürokratischen Aufwand, zum Beispiel bei der Erstellung von Listen: Man denke nur daran, was das bei einem mehrgängigen Menü bedeutet.

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) war der Meinung, dass die Verbraucher wissen sollten, welche Produkte sie konsumieren, aber er stimmte auch den Bedenken zur Bürokratie zu. Im Hinblick auf die Rückverfolgbarkeit wies er darauf hin, dass ein Tiroler Rind zwar aus der näheren Umgebung stammt, aber aus dem Ausland kommt. Er fragte, wie man mit einem Kuchen umgehen soll, der zur Hälfte aus gekauften Eiern und zur Hälfte aus Eiern vom Bauernhof besteht und wies auf praktische Probleme hin. Er bat um eine getrennte Abstimmung.

Peter Faistnauer (Team K) stimmte den Punkten des beschließenden Teils zu und erinnerte an einen Vorschlag von ihm mit ähnlichem Inhalt. Er sprach dann die Frage der Kontrollen an und sagte, dass es bereits sehr schwierig sei, die Vorschrift für Allergene durchzusetzen. Was die Herkunftsangaben betrifft, so seien sie für Fleischprodukte wie Wurstwaren, gepökeltes Fleisch und so weiter nicht verpflichtend. Selbst wenn die Verpflichtung eingeführt wird, wird sie bei Einkäufen von außerhalb der Region schwer zu kontrollieren und umzusetzen sein. Es wäre wichtig, Produkte von lokalen Bauernhöfen zu kaufen.

Franz Locher (SVP), Mitunterzeichner des Änderungsantrags, meinte, es sei wichtig, das Tierwohl auch beim Transport zu gewährleisten, aber auch genügend Lebensmittel zu haben. Ausschreibungen für Schulkantinen verhinderten die Beauftragung lokaler Lieferanten, weil der Preis entscheidend ist und das Fleisch aus dem Osten billiger ist, bei dem man nicht weiß, wie die Tiere gefüttert werden. Daher wurde ein Schritt zurück gemacht. Eine verpflichtende Kennzeichnung ist daher ein Schritt nach vorn.

Andreas Leiter Reber (Die Freiheitlichen) meinte, das Thema sei schon oft diskutiert worden, und betonte, wie wichtig es sei, Regionalität zu gewährleisten. Allerdings muss man sagen, dass der Großteil der Lebensmittel in großen Mengen gekauft wird. Es ist richtig, die Herkunft der Hauptzutaten anzugeben, ohne solche detaillierten Vorschriften einzuführen, aber wenn man den Landwirten ein gewisses Maß an Bürokratie abverlangt, kann man es im Gastgewerbe nicht ablehnen.

Josef Unterholzner (Enzian) hielt Punkt (2) für eine “bürokratische Katastrophe”, die einen nicht zu unterschätzenden Aufwand bedeute. Stattdessen soll die Bürokratie abgebaut werden. Er stimmte dem Ziel zu, solange es machbar ist. Er bat daher darum, Punkt (2) zu streichen.

Landesrat Arnold Schuler wies darauf hin, dass zum einen die landwirtschaftliche Produktion, zum anderen die Anwendung der Maßnahme, die vor allem die Betriebe betrifft, berücksichtigt werden muss. In der regionalen Produktion liegt eine enorme Chance für die Landwirtschaft und den Tourismus, aber bei einigen Produkten sind wir nicht konkurrenzfähig mit anderen Ländern. Im Trend der Regionalität liegt eine große Chance, aber wir müssen realistisch bleiben: Viele Produkte sind Nischenprodukte. In Italien gibt es bereits die Verpflichtung, die Herkunftsangabe von Produkten anzugeben, hier gehen wir im Gastgewerbe einen Schritt weiter. Es sei zu bedenken, dass auch bei einem lokalen Joghurt zum Teil Tiroler Milch verarbeitet werden kann. Eine andere und effektive Möglichkeit wären direkte Vereinbarungen zwischen Landwirten und Hotels. Was die Nichtverwendung von GVO betrifft, so ist dies fast unmöglich, und grüne GVOs helfen auch, von Pestiziden wegzukommen. Er schlug daher die Streichung des entsprechenden Absatzes vor.

Gerhard Lanz (SVP) wies darauf hin, dass es neben den Rechten und Pflichten auch eine Verantwortung geben müsse, Produkte anzubieten, die der deklarierten Qualität entsprechen. Transparenz allein reicht vielleicht nicht aus, es braucht Verantwortung und Vertrauen, und es sollte möglich sein, auf freiwilliger Basis zu handeln. Wir müssen vorsichtig sein mit einer Vorschrift, die zu detailliert ist.

Landeshauptmann Arno Kompatscher machte deutlich, dass weitgehende Einigkeit darin besteht, in der Nutzung und dem Konsum regionaler Produkte eine große Chance zu sehen, sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht, mit der Stärkung lokaler Kreisläufe, fügte aber hinzu, dass dies auch machbar sein muss. Es wäre gut, den Beschlussantrag anzunehmen, um die Wichtigkeit des Themas zu unterstreichen, ohne sich in Spitzfindigkeiten zu ergehen. Er soll als Handlungsanleitung interpretiert werden. Das Ziel ist es, dem Verbraucher Vertrauen zu geben, ohne ein bürokratisches Monster zu schaffen.

Brigitte Foppa bedankt sich bei der SVP für die Zusammenarbeit und weist darauf hin, dass sie Punkt (4) streicht und im Punkt (5) 2021 mit 2022 ersetzt. Wie Kompatscher sagte, geht es darum, einen Prozess zu initiieren, und damit soll die Landesregierung beauftragt werden als Teil der oft genannten Nachhaltigkeitsziele. Was die von Tauber erwähnten Problematik betrifft, so ist sie ihr bekannt, aber das Beispiel der Schweiz zeigt, wie man handeln kann, indem man die Herkunft der wichtigsten Lebensmittel angibt. Es wird sicherlich Kontroversen geben, aber zu wissen, woher das kommt, was man isst, ist ein großer Beitrag für die Gesundheit und Unterstützung für die Produzenten.

Über den Antrag wurde getrennten abgestimmt: Die Prämissen wurde mit elf Ja, 14 Nein und sechs Enthaltungen abgelehnt, der beschließende Teil (geändert) ohne Punkt (4) wurde mit Mehrheit, einem Nein und drei Enthaltungen angenommen.

Investitionsbank Trentino Südtirol: Beschlussantrag von Team K abgelehnt

Beschlussantrag 438/21: Investitionsbank Trentino Südtirol in der Nach-Corona-Ära: Anteile halten und zu Fixstern für Südtiroler Unternehmensfinanzierungen machen (eingebracht vom Abg. Paul Köllensperger am 20.04.2021). Paul Köllensperger hat den Antrag vorgestellt. Gemeinsam und zwar zu 52,5% halten die drei öffentliche Körperschaften Autonome Provinz Bozen Südtirol, Autonome Provinz Trient und die Region Trentino Südtirol zu jeweils gleichen Anteilen die Mehrheit an der Investitionsbank TrentinoSüdtirol. Ihnen gegenüber steht als größter Einzelaktionär die Raiffeisen Landesbank Südtirol, welche zusammen mit der Trentiner Cassa Centrale Banca als CRR-Fin Casse Rurali Raiffeisen Finanziaria 35,2% der Gesellschaftsanteile vertritt.Die nächsten Jahre werden im Zeichen der konjunkturellen Herausforderungen und finanzpolitischen Kraftanstrengungen stehen, derer es zum Wiederaufbau eines gesundenden Wirtschaftsund vor allem Unternehmensumfeld bedarf. Dies kann nicht allein mit den ohnehin durch hohe laufende Kosten eingegipsten Landeshaushalt gestemmt werden, geschweige denn mit einer bis heute gänzlich nicht ersichtlichen öffentlichen Defizitstrategie. Angesichts dessen, gilt es das bestehende Instrumentarium an vorhandenen Finanzierungs-Vehikeln, Finanzinstituten mit öffentlicher Beteiligung und sonstigen Hebeln Südtiroler Konjunkturpolitik eingehend zu prüfen und auf ihre Wirkungsmacht für den Südtiroler Wiederaufbau abzugleichen. Dazu ist das Projekt Euregio Plus zu begrüßen. Doch es reicht nicht aus. Die noch 2017 auf Druck durch den Rechnungshof seitens des Landes Südtirol in Aussicht gestellte Veräußerung des eigenen Gesellschaftsanteils an der Mediocredito scheint in letzter Zeit an Fahrt aufgenommen zu haben, seit der Landeshauptmann von Trient Bestrebungen deutlich gemacht hat, diesen Anteil durch das Trentino selbst zu übernehmen und diese als Spezialbank für Unternehmen mehr als Regionalbank für den gesamten Nordosten mit entsprechender Öffnung an neue öffentliche oder halböffentliche Partner ausrichten zu wollen. Dies ohne eine öffentliche Regie von Südtiroler Seite, und möglicherweise in Konkurrenz zu Südtiroler Banken. Nicht nur ist der kolportierte Verkaufspreis der Gesellschaftsanteile des Landes Südtirol von 22 Millionen Euro niedrig. Daher verpflichtet der Abgeordnete die Landesregierung dazu, (1) jeder Veräußerung seiner Gesellschaftsanteile als Eigentümervertreterin der Autonomen Provinz Bozen Südtirol eine grundsätzliche Absage zu erteilen (2) die durch den Landeshauptmann von Trentino angepeilte Ausrichtung des Mediocredito als regionaler Bank mit zunehmender Ausstrahlung über die Regionsgrenze hinaus, insbesondere in den Veneto und die Lombardei hinein, kritisch zu hinterfragen (3) die Bank als Spezialbank für regionale Unternehmen und Betriebe gerade für die NachCorona-Ära zur flankierenden Stützung von Sofort-Liquiditätsbedarf vieler Unternehmerinnen und Unternehmer auszurichten und am Beispiel und Vorbild der KfW zu einem unverzichtbaren Teil im Finanzsystem für die heimische regionale Wirtschaft zwecks Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandorts Südtirol umzuformen und weiterzuentwickeln. “Gerade nach dem 500-Millionen-Hilfspaket sollte ein solches Instrument nicht entfremdet werden”, sagte Köllensperger.

Franz Ploner (Team K), Mitunterzeichner, unterstrich die Bedeutung der Liquidität für die Unternehmen und wies darauf hin, dass angesichts der größeren Flexibilität des Finanzierungssystems in Österreich auch in Südtirol alles getan werden sollte, um die Liquidität der lokalen Unternehmen in ähnlicher Weise zu gewährleisten. Dies ist bereits durch Mediocredito gewährleistet, so dass diese Bank in mehrheitlich öffentlichem Besitz bleiben muss.

Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) bekräftigt, dass die Provinz Trient beabsichtigt, neben dem kostenlosen Erwerb des von der Region verkauften Anteils auch den Anteil zu kaufen, der Bozen zustehen würde. Der Ausstiegsprozess soll 2021 abgeschlossen sein und wird von Südtirolern geführt werden, denn im neuen Vorstand mit Trentino als Vorsitzendem sitzen Mitglieder, die von der Provinz Bozen und Südtiroler Banken ernannt werden. Es wäre wichtig, die Gründe für diese Wahl und die zukünftige Rolle der Raiffeisen zu kennen, wenn man bedenkt, dass sich Mediocredito seit den 90er Jahren in Richtung Nordosten entwickelt hat. Er wird den Antrag unterstützen.

Gerhard Lanz (SVP) vertrat die Ansicht, dass die Banken in Deutschland und Italien sehr unterschiedlich seien: In Deutschland seien viele von ihnen seit 2010 auf den Staat übergegangen, in Italien sei das Gegenteil passiert. Die Idee eines eigenen Kreditinstituts mag sinnvoll erscheinen, um Probleme trotz des Systems zu lösen, aber die Banken müssen sich an europäischen Richtlinien orientieren, so dass auch die Stärkung regionaler Strukturen keine Garantie für mehr Hilfe für Unternehmen oder den öffentlichen Sektor ist. Auf lokaler Ebene ist es wichtig, die Möglichkeit offen zu lassen, in Mediocredito präsent zu sein, aber auch mögliche Maßnahmen für Unternehmen zur Finanzierung müssen analysiert werden. Die Banken haben kein Problem mit der Liquidität, aber die restriktiven Kriterien bei der Finanzierung machen alles komplizierter.

Landeshauptmann Arno Kompatscher, stellte klar, dass die Mediocredito eine sehr wichtige Institution ist und dass in den letzten Jahrzehnten viele private und öffentliche Projekte dank ihrer Mittel finanziert wurden. Eine wichtigere Rolle spielt sie im Trentino, wo es kein System lokaler Banken wie in Südtirol mehr gibt. Die Landesregierung verfolgt zusammen mit den Kollegen im Trentino die Entwicklung der Situation aufmerksam, sowohl als Aktionär als auch als politischer Entscheidungsträger. Die Übertragung der Anteile der Region an die beiden Provinzen wurde bereits beschlossen, und grundsätzlich hat die Provinz Bozen beschlossen, dass sie nicht beabsichtigt, eine Beteiligung auf unbestimmte Zeit fortzusetzen, aber jede Übertragung muss an bestimmte Bedingungen geknüpft sein: Es soll auf keinen Fall ein Wert vergeudet werden, und das vorgeschlagene Ziel muss garantiert werden; außerdem wurde vor kurzem eine Vereinbarung getroffen, in der der Wunsch geäußert wird, den Kontakt zum Gebiet aufrechtzuerhalten. Es erscheint nicht angemessen, einem Antrag zuzustimmen, der eine Selbstbeschränkung des Handlungsspielraums vorsieht, die sich im Wert der Aktien hätte niederschlagen könnte; außerdem sind Vorstand und Aufsichtsorgane bereits festgelegt.

Köllensperger entgegnete, dass er davon überzeugt sei, dass das Land einen strategischen Fehler begehe, und dass er, genau wie Lanz vorgeschlagen hatte, darum bat, sich eine Möglichkeit offen zu halten. Der Wert der Beteiligung kann nicht reduziert werden, wie Kompatscher sagte, denn es geht nicht um Börsennotierungen, im Gegenteil, er wird steigen, wenn man sie zu einer erfolgreichen Bank macht. Es ist besser, ein eigenes Bankinstrument zu verwenden, als Vereinbarungen mit Banken zu suchen.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag mit zehn Ja, 16 Nein und drei Enthaltungen abgelehnt.

Von: mk

Bezirk: Bozen