Rechtliche Fragen

Lebenshilfe: Urlaubsplanung in Gefahr

Mittwoch, 03. Juni 2020 | 22:25 Uhr

Bozen – Nach vielen Wochen der sozialen Distanzierung mehren sich die Stimmen nach einer schrittweisen Normalisierung unseres gesellschaftlichen Lebens. Dies gilt wie für viele andere auch für den Sozialbereich. Doch vieles ist noch unklar. Für die Durchführung der Urlaubsangebote zum Beispiel wartet die Lebenshilfe immer noch auf Richtlinien.

Die Lebenshilfe unterstreicht die Bedeutung der jüngsten Stellungnahme des Arbeitskreis Eltern Behinderter und kann aus eigener Erfahrung die Vielfältigkeit von Problematiken bestätigen, die sich aus der Schließung der Arbeits- und Wohneinrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung sowohl für die Nutzer wie auch für die Angehörigen ergeben haben. Gleichzeitig kämpft die Lebenshilfe gegenwärtig auf einer weiteren Schiene. Als langjährige Anbieterin von Urlaubs- und anderen Freizeitangeboten befindet sie sich gegenwärtig in einer Phase der vollkommenen Planungsunsicherheit.

Die Bedeutung dieser Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung, die gerne in ihrer Freizeit aktiv sind und in einem zweiwöchigen Sommerurlaub am Meer, in den Bergen oder in Städten jährliche Erlebnishöhepunkte erfahren, ist offensichtlich. Und dass diese Angebote eine innerfamiliär entlastende Funktion haben, wird von den Eltern immer wieder bestätigt.

Der heurige Sommer steht vor der Tür. Und obwohl die Lebenshilfe unter organisatorischen Aspekten sämtliche Vorarbeiten verrichtet hat und sich an die Umsetzung machen könnte, gibt es noch immer keine rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Freizeit- und im Besonderen der Urlaubsangebote. Die diesbezüglichen Aussprachen mit der Abteilung Soziales sind praktisch seit Beginn der Covid-19-Krise im Gange, doch obwohl bereits Juni, liegen noch keine konkreten Informationen und Bestimmungen auf dem Tisch, die Orientierung und Planungssicherheit gewähren würden. Die Lebenshilfe appelliert deshalb an Politik und Landesverwaltung, möglichst zeitnahe Antworten auf diese offenen Fragen zu erhalten, um ihre laufenden Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Organisation von Freizeit- und Urlaubsangeboten sachgemäß koordinieren und abwickeln zu können.

Von: bba

Bezirk: Bozen