Von: luk
Bozen – In seiner Haushaltsrede stellte der Präsident der Region Arno Kompatscher ein im Vergleich zu früheren Jahren positiveres Klima gegenüber unserer Autonomie fest, das aber sich zuletzt auch bei den Referenden in Venetien und der Lombardei gezeigt. Man werde diesen Trend zum differenzierten Regionalismus beobachten und auch nutzen müssen, um gemeinsam in Rom mehr für unsere Autonomie zu erreichen. Kompatscher stellte auch fest, dass die Zusammenarbeit zwischen Bozen und Rom immer besser geworden sei. Gemeinsam habe man eine neue Zuständigkeit erreicht, jene für das Verwaltungspersonal der Gerichtsämter, die man nutzen wolle, um den Bürgern einen besseren Dienst zu bieten. Der Dienst am Bürger stehe nämlich im Zentrum der politischen Strategien – auch das sei, neben den historischen Gründen, ein Aspekt unserer Besonderheit.
Eine weiteres Thema der Haushaltsrede war die neue Brennerautobahnkonzession, für die man sich gemeinsam eingesetzt habe und die es erlaube, nicht nur die Effizienz dieser Verkehrsachse, sondern auch die Einhaltung der Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu garantieren. Auch Pensplan sei ein gemeinsamer Erfolg, mittlerweile seien 210.000 Personen in die konventionierten Fonds eingeschrieben, nun gehe es um die Eingliederung in ein integriertes und bereichsübergreifendes regionales Sozialsystem.
Die Beziehungen zwischen den beiden Provinzen und das institutionelle Gefüge der Region seien neu zu gestalten, und man sei bereits auf dem Wege dorthin, außerdem wolle man immer mehr Aufgaben innerhalb der Europaregion angehen: Umweltschutz, Raumordnung, Verkehr und Mobilität, Gesundheitswesen.
Anschließend begann die Artikeldebatte zum Haushalt und den damit zusammenhängenden Gesetzentwürfen.
Region-Haushaltsrede von Kompatscher
Haushalt der Region und des Regionalrats
Gegenstand der heutigen Haushaltsdebatte waren vier von der Regionalregierung vorgelegte Entwürfe: Gesetzentwurf Nr. 103: Entwurf des regionalen Begleitgesetzes zum Stabilitätsgesetz 2018 der Region; Gesetzentwurf Nr. 104: Regionales Stabilitätsgesetz 2018; Beschlussfassungsvorschlag Nr. 51: Aktualisierungsbericht zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2017 und Gesetzentwurf Nr. 105: Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2018-2020. Der Haushalt der Region umfasst 502.340.000 Euro.
Da sich zur Generaldebatte niemand zu Wort meldete, wurde gleich zur Artikeldebatte übergegangen.
Die Behandlung der 6 Artikel von Gesetzentwurf Nr. 103 – Entwurf des regionalen Begleitgesetzes zum Stabilitätsgesetz 2018 der Region – verlief weitgehend ohne Debatte. Zu Art. 4, der die Pflichten der Gesellschaften unter Kontrolle der Region regelt, erklärte Präs. Kompatscher auf Nachfrage von Hans Heiss, dass es um die Vergütungen für die Verwalter gehe, für die eine einheitliche Richtschnur gelten sollte. Zu Art. 5 – Personalaufnahme bei Gesellschaften mit Beteiligung der Region – legte Paul Köllensperger eine Reihe von Änderungsanträgen vor: Vergütungen oder Berateraufträge sollen mit Leibrenten unvereinbar sein, ehemalige Parlamentarier sollen bis fünf Jahre nach Mandatsende keinen bezahlten Auftrag erhalten. Derzeit werde das entsprechende staatliche Gesetz von der Region nicht klar eingehalten. Köllenspergers Anträge wurden abgelehnt. Angenommen wurde ein Änderungsantrag der Regionalregierung zur Benennung neuer Gemeinden.
Der Gesetzentwurf wurde mit 34 Ja, 20 Nein bei 4 Enthaltungen genehmigt.
Auch Gesetzentwurf Nr. 104 – Regionales Stabilitätsgesetz 2018 – wurde mit einigen von der Regionalregierung vorgeschlagenen Änderungen weitgehend ohne Debatte genehmigt.
Der Gesetzentwurf wurde mit 32 Ja, 23 Nein bei einer Enthaltung genehmigt.
Keine Wortmeldung gab es zum Beschlussfassungsvorschlag Nr. 51: Aktualisierungsbericht zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2017, der mit 30 Ja und 23 Nein genehmigt wurde.
Der Gesetzentwurf Nr. 105 – Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2018-2020 – fand schließlich nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit unter den Südtiroler Abgeordneten (17 Ja, 14 Nein; Trentino: 20 Ja, 9 Nein) und wird, wie in der Vergangenheit bereits öfter geschehen, dem vorgesehenen Schlichtungsorgan übermittelt.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 52: Genehmigung des Haushaltsvoranschlages des Regionalrates für die Finanzjahre 2018-2019-2020 (eingebracht vom Präsidium des Regionalrats). Der Voranschlag umfasst für 2018 Kompetenzausgaben und – einnahmen von 154,9 Mio. Euro. Die Einnahmen stammen zu 34,5 Mio. von der Region, zu 100,2 Mio. aus der Reduzierung der Finanzaktiva durch die entsprechende Entnahme aus dem Garantiefonds, aus Solidaritätsbeiträgen und Rückzahlungen von Leibrenten und weiteren Einnahmequellen.
Der Beschlussfassungsvorschlag wurde mit 36 Ja, elf Nein bei neun Enthaltungen genehmigt.
Wie im Fraktionssprecherkollegium vereinbart, wurde die Sitzung nach Behandlung der ersten vier Punkte beendet.