Verlesung der Minderheitenberichte

Nachtragshaushalt: Vorstellung der einzelnen Bestimmungen

Mittwoch, 26. Juli 2017 | 12:32 Uhr

Bozen – Im Landtag wurde heute der Landesgesetzentwurf Nr. 130/17: Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2017 und für den Dreijahreszeitraum 2017-2019 “ (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Kompatscher) und der Landesgesetzentwurf Nr. 131/17: Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2017 und für den Dreijahreszeitraum 2017-2019 (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Kompatscher) behandelt. Die einzelnen Bestimmungen wurden von den zuständigen Landesräten erläutert.

Der Gesetzentwurf Nr. 130 beinhalte Vereinfachungen in der Weiterbildung, erklärte LR Philipp Achammer, ebenso Beihilfen für Weiterbildung, Forschungsaufträge u.a. Neben einer Reihe von technischen Anpassungen sei im Entwurf auch der Bücherscheck enthalten und die rechtliche Grundlage für die Anwendung der EEVE auf die Schul- und Hochschulfürsorge, die aber sicher nicht vor dem Schuljahr 2018/19 angewandt werde. Die Rückerstattung von Studiengebühren werde auch über den deutschsprachigen Raum hinaus angewendet, was einer langjährigen Forderung der Studentenorganisationen entspreche. Man überlege eine Deckelung des Betrags oder einen Selbstbehalt, aber das sei noch zu vertiefen. Auch die Grundlage für die Unterstützung von Studentenheimen werde geschaffen, womit die Unterstützung des Tirolerheims in Wien gesichert werden könne. Die Bestimmungen zur Berufsbildung erlaubten die Trennung bzw. Zusammenlegung von Schulen, konkret werde etwa an die Zusammenlegung von Frankenberg und Haslach gedacht. Zusätzlich zur bestehenden Rangordnung möchte man einen neuen Wettbewerb zur Besetzung von Schuldirektionen abhalten. Die Verwaltung sei je nach Schultypus sehr uneinheitlich organisiert, daher möchte man den Bereich neu strukturieren, mit einer reinen Verwaltungsabteilung und einer Bildungsabteilung, welche die einzelnen Schulen unterstützt. Die Funktion des Schulamtsleiters werde getrennt, der weiterhin die Aufsicht über alle Schulen staatlicher Art habe; daneben werde es einen Bildungsdirektor geben, der das ganze Bildungssystem überblicke. Es seien weitreichende Veränderungen, die auch deshalb in den Nachtragshaushalt gepackt wurden, weil möglichst bald verschiedene Stellen zu besetzen seien.

LR Waltraud Deeg berichtete über die angepeilten Änderungen im Personalwesen, darunter die Bestimmungen zur Anstellung des Kindergartenpersonals. Mit einer Änderung des Familienförderungsgesetzes werde das Familiengeld der Region in den Verwaltungsbereich des Landes verlegt. Eine Tarifvergünstigung werde für Kinder vorgesehen, die laut ärztlichem Zeugnis nicht in größeren Gruppen betreut werden können. Eine weitere Bestimmung betreffe den Schutz der digitalen Rechte des Bürgers und sehe die Einsetzung eines digitalen Volksanwalts vor – dessen Aufgaben sollen von der Volksanwaltschaft übernommen werden. Das Stellenkontingent der Mitarbeiter für schulische Integration solle mit 40 Stellen aufgestockt werden.

LR Richard Theiner erläuterte die Bestimmung zur direkten Stromverteilung, wofür mit diesem Gesetz erst der rechtliche Rahmen geschaffen werde. Art. 8 betreffe die Gebühren, die von den Mineralwasserherstellern zu zahlen seien. Es gehe hier um die Kriterien für die Berechnung, nicht um Hebesätze.

LR Martha Stocker kündigte mit Art. 10 weitere Erhöhungen der Zuwendungen für die Ärzte in Ausbildung vor. Im Entwurf enthalten sei auch eine mögliche Erhöhung der Patientenanzahl, eine Unterstützung für Jungärzte, die Unterstützung der Pet-Therapie. In Abweichung von den staatlichen Regeln werde bei der Besetzung der Stelle des Generaldirektors auf das Landesverzeichnis Bezug genommen. Mit diesem Gesetz wolle man auch eine bisher nicht genutzte Zuständigkeit ausüben, nämlich jene für Bootsführerscheine, Segelschulen usw., erklärte LR Florian Mussner.

LR Christian Tommasini stellte einige technischen Änderungen zu Bestimmungen zu seinem Ressort vor, etwa zu den Enteignungen, zu den Garantiefonds für Genossenschaften u.a. Art. 27-bis betreffe die Militärareale, von denen 5 Prozent für Wohnbaugenossenschaften des Militärs gebunden seien. Nun wolle man eine Vereinfachung schaffen, indem einfach das WOBI die entsprechenden Wohnungen zur Verfügung stellt, was weniger Einschränkungen bedeute und die Verwaltung der Militärareale erleichtere.

An die Handelskammer werde die Zuständigkeit für Handelsstreitigkeiten übertragen, wobei das Urteil weiterhin den Gemeinden überlassen sei, erklärte LH Arno Kompatscher, dies sei ein Wunsch der Gemeinden. Ebenso solle die Handelskammer die Bestätigung für die Berechtigung zur Berufsausübung ausstellen. Bei der Tourismusförderung werde ein Termin gestrichen, die substanzielle Änderung werde mit eigenem Gesetz erfolgen. Eine weitere Bestimmung sei die Möglichkeit zur vorzeitigen Schuldentilgung für vom Land kontrollierte Gesellschaft; im Konkreten gehe es um die Thermen in Meran, die danach schuldenfrei sein müsste. Die Rotationsfonds, die laut Harmonisierungsbestimmungen in den Landeshaushalt eingebunden werden müssten, erhielten mit vorliegendem Gesetz noch ein Jahr Aufschub.

Anschließend wurden die Minderheitenberichte von Tamara Oberhofer und Hans Heiss verlesen.

Von: mk

Bezirk: Bozen