Abstimmung im Gesetzgebungsausschuss

Nein zu zwei Gesetzentwürfen zur direkten Demokratie

Montag, 09. September 2024 | 15:33 Uhr

Von: mk

Bozen – Am heutigen Montagvormittag ist der I. Gesetzgebungsausschuss des Landtages unter dem Vorsitz von Anna Scarafoni zusammengetreten.

Dabei wurde zunächst der Antrag des Abgeordneten Alex Ploner (Team K) auf Anhörung von Lehrpersonen und Schulführungskräften zur Situation an Südtirols Schulen weiter behandelt (der Ausschuss hat sich mit dem Antrag bereits befasst, u.a. am 10. Juni und am 22. Juli). „Jeder Abgeordnete kann bis zu drei Fachleute vorschlagen, die angehört werden sollen, einige Curricula wurden bereits vorgelegt”, informiert Scarafoni. „Falls mehr Vorschläge als vorgesehen eingehen, wird eine aus den Abgeordneten Alex Ploner und Harald Stauder bestehende Arbeitsgruppe eine Auswahl treffen, sodass verschiedene Bereiche der Schulwelt abgedeckt werden.“ Die Vorschläge müssen bis zum 19. September eingehen. „In der Zwischenzeit werden wir auch über jene Themen nachdenken, die im Rahmen der Anhörung behandelt werden sollen, und spezifische Fragen ausarbeiten.”

In der Folge wurde mit der Behandlung der Landesgesetzentwürfe Nr. 6/23 „Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, ‚Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung‘ zur Zulässigkeit von Volksabstimmungen über die Regierungsformgesetze gemäß Art. 47 Autonomiestatut und eine Neuzusammensetzung der Kommission für die Abwicklung von Volksabstimmungen“ (vorgelegt von den Abgeordneten Foppa, Ploner A., Oberkofler, Rohrer, Köllensperger, Rieder, Ploner F., Mair, Atz Tammerle, Rabensteiner, Knoll, Wirth Anderlan, Colli) und Nr. 7/23 „Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ zur Erleichterung der Unterschriftensammlung und Einführung eines Sammelsystems für die elektronische Abgabe von Unterschriften“ (vorgelegt von den Abgeordneten Ploner A., Foppa, Köllensperger, Oberkofler, Rieder, Mair, Ploner F., Rohrer, Leiter Reber, Atz Tammerle, Rabensteiner, Knoll, Colli) fortgefahren.

„Der Ausschuss hat sich zu den vorgeschlagenen Änderungen mit den Ersteinbringern Brigitte Foppa und Alex Ploner ausgetauscht”, berichtet Scarafoni. „Im ersten Gesetzentwurf geht es darum, dass auch über die Regierungsform abgestimmt werden kann, was nach Ansicht des bei der Diskussion anwesenden Beamten der Landesregierung dem Autonomiestatut widerspricht. Im zweiten Entwurf geht es um die Möglichkeit der Online-Unterschriftensammlung und die Senkung des Quorums: Der Rat der Gemeinden befürwortet ersteres, war aber der Ansicht, dass es noch keine Plattform gibt, die alle notwendigen Anforderungen erfüllt; die Senkung des Quorums hingegen fand keine Zustimmung.“

Der Übergang zur Artikeldebatte wurde bei beiden Gesetzentwürfen abgelehnt, jeweils mit zwei Ja- (Abgeordnete Atz Tammerle und A. Ploner) und vier Nein-Stimmen (Vorsitzende Scarafoni und Abg. Deeg, Holzeisen und Noggler).

„Die Landesgesetzentwürfe Nr. 6/23 und Nr. 7/23 wurden von der Initiative für mehr Demokratie ausgearbeitet, Alex Ploner und ich haben sie – sozusagen als Pate und Patin – eingebracht und sie werden von Abgeordneten quer über Parteigrenzen hinweg unterstützt”, schickte die Ersteinbringerin des LGE Nr. 6/23, Brigitte Foppa (Grüne), voraus. Es gehe in dem Gesetzentwurf darum, dass zu jenen Gesetzen, in denen über die Regierungsform entschieden wird, Volksabstimmungen abgehalten werden dürfen. „Es ist eine alte Streitfrage unter Juristen und Politikern, wie man das Autonomiestatut in dieser Frage auslegen sollte“, so Foppa. Weiters befasse sich der Entwurf mit der Änderung der Zusammensetzung der Richterkommissionen, die über die Zulässigkeit von Volksabstimmungen entscheiden. „Es ist enttäuschend“, unterstrich Foppa, „dass auch Vertreter der Minderheit gegen den Vorschlag gestimmt und es somit der Mehrheit leichter gemacht haben, ihn pauschal abzulehnen.“

Alex Ploner (Team K), Ersteinbringer des LGE Nr. 7/23, verwies indes auf „die Einführung der Online-Unterschriftensammlung als zentrale Forderung des Gesetzentwurfs. Eine solche ist auf nationaler Ebene bereits möglich.” Im I. Gesetzgebungsausschuss sei argumentiert worden, dass es dabei allerdings in der Umsetzung noch Probleme gebe. „Nun geht mit der heutigen Ablehnung des Vorschlages aber die Forderung einher”, so Ploner weiter, „dass das Land das Thema rasch angeht und sich um eine zeitnahe Implementierung einer Plattform bzw. Umsetzung bemüht – das würde allen Beteiligten das Leben erleichtern. Zudem würde mit der Möglichkeit zur elektronischen Unterschriftensammlung die Unterschriftenhürde relativiert und das Quorum müsste nicht heruntergesetzt werden.“

Bezirk: Bozen

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