Von: Ivd
Bozen – Die Landesregierung hat heute eine Neuregelung der sportmedizinischen Leistungen beschlossen. Hintergrund ist die Einführung eines neuen Leistungsverzeichnisses auf staatlicher Ebene, das sportärztliche Untersuchungen dem Bereich der Prävention zuordnet. Auch in Südtirol müssen diese Leistungen daher aus dem bisherigen Verzeichnis der ambulanten Facharztleistungen herausgelöst und in ein eigenes Tarifverzeichnis überführt werden. Damit ändern sich die Bestimmungen zu Verschreibung, Bezahlung und Kostenbefreiungen. Ziel der Landesregierung war es, eine rechtlich und fachlich klare, aktuelle und vollständige Regelung zu finden, die den staatlichen Vorgaben entspricht und den Sporttreibenden im Land zugutekommt.
“Wir schaffen nun einen eindeutigen und modernen Rahmen, der es unserem Dienst für Sportmedizin ermöglicht, den Athletinnen und Athleten und allen Sportbegeisterten im Land auch weiterhin regelmäßige und qualitativ hochwertige sportmedizinische Untersuchungen anzubieten”, betont Landesrat für Gesundheitsvorsorge und Gesundheit Hubert Messner. Diese Leistungen seien ein wesentlicher Beitrag zur Gesundheitsprävention und zur Förderung von Sport und Bewegung in Südtirol.
Auch Sportlandesrat Peter Brunner unterstreicht die Bedeutung der Anpassung: “Vereine sowie Sportlerinnen und Sportler brauchen verlässliche und stabile Rahmenbedingungen, um Trainings- und Wettkampfabläufe gut planen zu können. Daher stehen wir bereits im engen Austausch mit den Sportverbänden und haben diese frühzeitig über die Neuerungen informiert. So erhalten Vereine und alle weiteren Akteurinnen und Akteure der Südtiroler Sportwelt die notwendigen Informationen direkt aus erster Hand.”
Mit der Umstellung werden Abläufe in der Verschreibung und Erbringung von sportärztlichen Visiten gezielt vereinfacht. Auch die Tarife werden überarbeitet. Die sportärztliche Standard-Visite der ersten Stufe kostet künftig 30 Euro. Visiten mit zusätzlichen Untersuchungen kosten zwischen 60 und 80 Euro. Im italienweiten Vergleich mit den anderen Regionen liegen diese Tarife im sehr niederen Bereich, so die Landesräte.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die gänzliche Befreiung von Kosten für sportärztliche Leistungen für Minderjährige, Menschen mit Behinderung und seltenen Krankheiten und Personen mit niedrigem Einkommen. Für diese und andere Kategorien sind die sportmedizinischen Leistungen kostenlos. Weiterhin übernimmt die Sportmedizin die periodischen Tauglichkeitsbeurteilungen für die Freiwilligen von Zivilschutz- und Rettungsorganisationen.
Die Landesregierung habe die Tarife bewusst sehr niedrig gehalten und umfangreiche Befreiungen vorgesehen, um allen Sporttreibenden einen möglichst niederschwelligen Zugang zu den Leistungen zu garantieren, erklären Messner und Brunner.
Das neue Tarifverzeichnis der Sportmedizin sowie die zugehörigen Regelungen treten am 1. März 2026 in Kraft. Termine für Visiten können wie bisher über die Einheitliche Landesvormerkzentrale unter der Nummer 100 100 mit den Vorwahlen 0471, 0472, 0473 oder 0474 oder online vereinbart werden.




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