Von: luk
Bozen – Auch wenn Rom die Anfechtung angekündigt hat. Das neue Landesgesetz zu Südtirols eigenständigen Weg aus dem Coronavirus-Lockdown ist nun in Kraft. Alle darin vorgesehen Maßnahmen sind jetzt gültig.
Das Landesgesetz Nr. 4 vom 08.05.2020 „Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten“, das von der Landesregierung vorgelegt wurde und das der Südtiroler Landtag vergangene Nacht genehmigt hat, wurde nach der Ausfertigung durch Landeshauptmann Arno Kompatscher kurz nach 14.00 Uhr im Amtsblatt der Region veröffentlicht.
Das Gesetz ist somit nun in Kraft. Alle darin vorgesehen Maßnahmen haben ab nun Gültigkeit.
Landesgesetz Nr. 4 vom 08.05.2020
SVP: “Landesgesetz ist in Kraft und hat somit volle Wirksamkeit”
„Wir haben die Entscheidung getroffen, wonach Südtirol einen eigenen Weg mit einem eigenen Landesgesetz zur Gestaltung der Phase 2 gehen wird. Einfach deshalb, weil wir zum Wohle unserer Familien und Betriebe nicht mehr länger auf Rom warten wollten. Und so wie jedes, kann auch dieses Landesgesetz von der römischen Regierung angefochten werden“, erklären SVP-Obmann Philipp Achammer und Landeshauptmann Arno Kompatscher. Der SVP-Obmann und der Landeshauptmann erklären weiter: „Wir möchten an dieser Stelle jedoch unterstreichen, dass sich mit einer möglichen Anfechtung des Landesgesetzes durch die römische Regierung nichts am heutigen Stand ändert: Das Landesgesetz ist am heutigen Freitag veröffentlicht worden und entfaltet somit für alle Südtirolerinnen und Südtiroler volle Wirksamkeit und volle Gültigkeit. Im Falle einer Anfechtung werden wir uns als Land Südtirol in diesen Rechtstreit einlassen und unser Gesetz mit guten Argumenten zu verteidigen wissen. Am Ende wird dann der Verfassungsgerichtshof darüber entscheiden, wer Recht hat.“
„Für Montagmittag haben wir jedenfalls bereits eine gemeinsame Videokonferenz zwischen der SVP-Parteileitung und der SVP-Landtagsfraktion einberufen, um über die weitere Vorgangsweise zu beraten“, so Philipp Achammer und Arno Kompatscher abschließend.