Von: mk
Bozen – Die Republik Österreich verleiht jüdischen Auswanderern und Flüchtlingen und ihren Nachkommen aus der Zeit des Dritten Reiches die Staatsbürgerschaft. Ab 1. September 2020 sind alle daran Interessierten ermächtigt, unbürokratisch und gebührenfrei, um die österreichische Staatsbürgerschaft anzusuchen. Dies sei eine „notwendige und späte Wiedergutmachung“, stellt der Obmann des Heimatbundes, Roland Lang, in einer Aussendung fest.
Die Maßnahme hätte laut Heimatbund gleich nach dem Krieg, spätestens aber nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages in Wien am15. Mai 1955, als Österreich wieder ein souveräner Staat geworden war, umgesetzt werden müssen.
Die bisherige Staatsbürgerschaft kann beibehalten werden. Damit rückt Österreich endgültig von seiner bisherigen Haltung ab, dass im Sinne des Madrider Abkommens Doppelstaatsbürgerschaften zu vermeiden seien.
Obmann Lang bedauert, dass Österreich sich „trotz des verpflichtenden Beschlusses des Nationalrates vor den letzten Wahlen nicht zugleich den Südtirolern die Wiedererlangung der verlorenen österreichischen Staatsbürgerschaft neben der italienischen“ ermögliche. Dies war im Koalitionsprogramm der vorigen Koalitionsregierung von ÖVP und FPÖ vorgesehen gewesen. Wie die österreichischen Juden, die aus Österreich emigriert oder geflüchtet waren, seien auch die Südtiroler gegen ihren Willen der österreichischen Staatsbürgerschaft verlustig gegangen.
„Die Wiedergutmachung eines historischen Unrechts hätte beide Gruppen erfassen müssen“, heißt es in der Aussendung. Für die Juden komme der Schritt „reichlich spät, um noch existenziell in größerem Maße wirksam zu werden.“ Österreich sei spätestens mit dem Staatsvertrag von 1955 voll handlungsfähig gewesen. Die Wiederverleihung sei aber dennoch sehr lobenswert und müsste lediglich auch auf die Südtiroler ausgedehnt werden.
Diese souveräne Maßnahme Österreichs würde eine glaubwürdige Bekundung des europäischen Geistes darstellen, heißt es abschließend in der Presseaussendung.