Von: luk
Rom – Der Ministerrat in Rom hat am 12. Juni im Beisein der Landeshauptleute Arno Kompatscher und Maurizio Fugatti einstimmig den Verfassungsgesetzentwurf zur Reform des Autonomiestatuts der Region Trentino-Südtirol genehmigt. „Dieser Beschluss ist eine große Errungenschaft für Südtirol“, erklärte Kompatscher im Anschluss an die Sitzung. Mit der angestrebten Reform soll das durch mehrere Urteile des Verfassungsgerichtshofes eingeschränkte Autonomieniveau Südtirols wiederhergestellt und besser abgesichert werden.
Zuvor hatte die in Maßnahme Nr. 137 des Südtirol-Pakets vorgesehene “Ständige Kommission für die Probleme des Landes Südtirol” erstmals seit Jahrzehnten getagt und eine positive Stellungnahme abgegeben.
Die Landeshauptleute dankten Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und Regionenminister Roberto Calderoli und sprachen sich für ein zügiges weiteres Verfahren aus. Der Entwurf wird nun an das Parlament übermittelt. Es wurde vereinbart, dass die Übermittlung an die Republik Österreich nach der ersten Lesung in beiden Kammern des Parlaments erfolgt. So wie es nach der Reform auch künftig vorgesehen ist.
Auslöser für die Reform war die restriktive Auslegung der autonomen Gesetzgebung durch den Verfassungsgerichtshof, insbesondere nach der Verfassungsreform von 2001. Ministerpräsidentin Meloni hatte in ihrer programmatischen Regierungserklärung 2022 zugesichert, die Autonomiestandards von 1992 wiederherzustellen. Landeshauptmann Kompatscher überreichte 2023 einen Reformvorschlag, auf dessen Grundlage intensive Verhandlungen geführt und im Dezember 2024 abgeschlossen wurden. Nach positiven Gutachten der Landtage und des Regionalrats folgte nun die Genehmigung durch die Regierung.
Der Gesetzentwurf bringt folgende Neuerungen:
Wegfall bisheriger Schranken der autonomen Gesetzgebung, etwa der Bezug auf “grundlegende Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen”.
Festlegung der Gesetzgebungskompetenzen Südtirols und Trentinos als “ausschließlich”.
Neue Zuständigkeit für Umwelt- und Ökoschutz, inklusive Wildtiermanagement, mit Auswirkungen auf zahlreiche Verwaltungsbereiche.
Sicherheitsbehördliche Zuständigkeit der Landeshauptleute im Bereich Wildtierschutz (z.B. bei Bär und Wolf).
Stärkung der Durchführungsbestimmungen: Sie dienen künftig der Koordinierung von staatlicher und autonomer Gesetzgebung unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen der Autonomie.
Einführung einer Autonomieniveausicherungsklausel: Künftige Änderungen des Statuts benötigen das Einvernehmen der Landtage. Fehlt diese Zustimmung, darf das bestehende Autonomieniveau nicht gesenkt werden.
“Dieser Beschluss erfüllt mich mit großer Freude und Genugtuung”, erklärte Landeshauptmann Kompatscher. “Neben der Neuregelung der Finanzbeziehungen 2014 ist dies das bedeutendste politische Ziel meiner Amtszeit. Die Reform schafft die Grundlage für eine weiterhin positive Entwicklung unseres Landes.”
Auch SVP-Parteiobmann Dieter Steger unterstreicht die Tragweite: „Dieser Verfassungsentwurf geht über das Niveau von 1992 hinaus. Er ist ein Zukunftsvertrag, der die Autonomie strukturell absichert und weiterentwickelt.“
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