Von: luk
Bozen/Trient – Das aktuelle Wahlgesetz mit dem Namen Rosatellum bis hat bei den Oppositionsparteien und kleineren Parteien in Südtirol bekanntlich wenig Freude ausgelöst.
Die Parteien erheben den Vorwurf, dass das Wahlgesetz auf die Südtiroler Volkspartei zugeschneidert worden sei.
Nun hat eine Gruppe aus engagierten Bürgern und Politikern Rekurs vor dem Trienter Landesgericht gestellt und gefordert, dass das Wahlgesetz vom Verfassungsgerichtshof auf seine Rechtmäßigkeit hin geprüft wird.
Die Anhörung ist für Donnerstagvormittag vorgesehen.