Wie man Prostitution in Bozen „regeln“ könnte

„Rotlichtzonen“ statt Halteverbote?

Freitag, 23. September 2016 | 12:00 Uhr

Bozen – Das geltende italienische Anti-Prostitutions-Gesetz „Legge Merlin“ Nr. 75 vom 20.2.1958 – in geltender Fassung reicht vollkommen aus, um auf lokaler Ebene die Prostitution für die Stadtbewohner tolerierbar zu gestalten, sozusagen „umweltverträglich“ zu machen. Diese Meinung vertreten zumindest Rechtsanwalt Rudi Benedikter, Martin Fink und Uli Spitaler von Projekt Bozen.

Man müsse nur dessen Regeln konsequent anwenden! „Abgesehen von der – entscheidenden – staatlichen Regelungsebene (Artikel 2,3 4), gibt das sogenannte Merlin-Gesetz mit Art. 5 auch den lokalen Verwaltungen und der Polizei vor Ort weitgehende Kontrollrechte und Zugriffsmöglichkeiten, wenn, beispielsweise, ein Straßenstrich für die Öffentlichkeit – sprich für die Anrainer – belästigend oder anstößig wird“, erklärt Projekt Bozen.

Mehr noch: Der Parteiübergreifende Gesetzentwurf vom April 2015 zur Reform des Prostitutionsgesetzes will den Gemeinden die Möglichkeit geben, sogenannte Rotlicht-Zonen  auszuweisen und verpflichtet zugleich die lokalen Behörden, diese Zonen mit den normalen Instrumenten der örtlichen Sicherheitsbehörden zu kontrollieren.

„Das kann die Gemeinde Bozen auch jetzt schon tun, das muss man nur anpacken. Es ist nicht sinnvoll, neue Maßnahmen mit neuem Kontrollzwang einzuführen, wenn bereits bestehende gesetzliche Instrumente nicht angewendet werden. Rechtswidrig (nach Straßenverkehrsordnung), undurchführbar, ja eigentlich unsinnig, sind hingegen ‚Halteverbote für Autofahrer für einen ganzen Stadtteil‘, die zudem alle Auto-Passanten in diesem Viertel einem unzulässigen Generalverdacht aussetzen“, argumentiert Projekt Bozen.

Von: mk

Bezirk: Bozen