"Mindestens ein Fünftel des Beitrages geht verloren"

Team K: Das lange Warten auf die Wohnbauförderung

Dienstag, 11. April 2023 | 15:24 Uhr

Bozen – Zwischen der Vorlage des Gesuches um Wohnbauförderung und der Auszahlung des Landesbeitrages vergehen mittlerweile drei Jahre. Das lange Warten bedeutet für die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller aufgrund der stark gestiegenen Zinsen hohe Verluste. Eine Einzelperson, die Anrecht auf einen Beitrag 29.250 Euro hat, verliert bei sechs Prozent Zinsen, über  5.200 Euro des Beitrages. “Deshalb fordert das Team K die Landesregierung auf, Maßnahmen gegen die langen Wartezeiten bei der Bearbeitung der Gesuche zu ergreifen, für finanzielle Zusatzkosten die Antragstellerinnen und Antragsteller, die durch die Wartezeiten entstehen, aufzukommen und die Anpassung der Landesbeiträge an die aktuelle Inflation”, heißt es in einer Aussendung.

„Antragsteller warten mittlerweile bis zu drei Jahren auf die Auszahlung der Wohnbauförderung. Auf Anfrage wurde im August 2022 mitgeteilt, dass für das Jahr 2021 von den  1.444 Gesuchen lediglich 97 in Bearbeitung seien. Von den 649 im Jahr 2022 eingereichten Gesuchen war kein einziges in Bearbeitung. Eine Besserung scheint weiterhin nicht in Sicht. Die Geduld der Menschen ist langsam am Ende, denn diese langen Wartezeiten verursachen auch zusätzliche Kosten“, gibt Maria Elisabeth Rieder zu bedenken.

Die Team K Abgeordnete Maria Rieder erklärt diese finanziellen Zusatzkosten anhand einer einfachen Rechnung. „Der Landesbeitrag wird meistens von einer Bank durch eine sogenannte Bankgarantie vorfinanziert. Diese kostet Geld. Bei der Berechnung mit einem Zinssatz von ca. sechs Prozent verlieren Gesuchsteller innerhalb von drei Jahren also mindestens 18 Prozent des Landesbeitrages. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das beispielsweise für eine Einzelperson, die Anrecht auf das Höchstausmaß von 29.250 Euro des Landesbeitrages hat, einen Verlust von mehr als 5.200 Euro. Der Beitrag reduziert sich somit innerhalb der Wartezeit auf ca. 24.000 Euro. Die Bürger müssen also für die Versäumnisse, die durch die Verzögerungen beim Land entstehen, aufkommen“.

Weitere zusätzliche Kosten verursache die Neuregelung zur Anmerkung der Sozialbindung im Grundbuch, die mit der Einführung des neuen Wohnbaugesetztes jetzt durch einen Notar erfolgen muss. “Somit entstehen hier Kosten in Höhe von ca. 1.000 Euro, da zu den Fixkosten auch noch die Notarkosten dazukommen. Dies alles in Zeiten von stagnierenden Löhnen, Preissteigerungen bei Lebenshaltungskosten und einer Inflation von über zehn Prozent. Schaut man sich zudem die Höhe der Beiträge für die geförderte Wohnbauförderung an, so sind diese seit über zehn Jahren gleich geblieben. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, ansonsten wird sich der Mittelstand kein Eigenheim mehr leisten können. Das Wohnen wird für viele Menschen im Land unbezahlbar, junge Menschen, die aufgrund der finanziellen Umstände erst gar nicht von zuhause ausziehen können und Familien, die nicht wissen, wie sie ihre Kredite tilgen sollen“, so Maria Elisabeth Rieder.

Der Beschlussantrag des Team K setze genau hier an, nämlich die Reduzierung der Wartezeiten für die Gesuchsteller, die Rückerstattung der zusätzlichen finanziellen Kosten, die den Antragsteller durch die langen Wartezeiten bei der Auszahlung der Landesbeiträge entstehen und die Anpassung des Landesbeitrages an die Inflation, so Rieder.

Von: luk

Bezirk: Bozen