Von: luk
Bozen – Das Team K setzt sich für eine gesetzliche Regelung zum selbstbestimmten Sterben in Südtirol ein. Der Landtagsabgeordnete Franz Ploner hat dazu einen Gesetzentwurf eingebracht, um unheilbar kranken Menschen das Recht zu geben, ihr Lebensende in Würde und mit medizinischer Unterstützung selbst zu bestimmen.
Hintergrund: Verfassungsgerichtshof für Sterbehilfe
Bereits 2019 entschied der italienische Verfassungsgerichtshof, dass Menschen mit einer unheilbaren Krankheit unter bestimmten Bedingungen das Recht haben, ihr Leben freiwillig und legal zu beenden. “Dennoch hat die italienische Regierung bisher keine gesetzliche Grundlage geschaffen. In anderen Regionen wie der Toskana und Venetien wurde die Debatte bereits aufgenommen – nun soll auch Südtirol folgen”, so Ploner.
„Der Landtag ist der richtige Ort, um diese ethisch und rechtlich komplexe Materie zu diskutieren“, so Ploner. Sein Vorschlag sieht keine aktive Sterbehilfe vor, sondern die Möglichkeit für unheilbar kranke Menschen, unter ärztlicher Begleitung und in einem geschützten Rahmen – sei es im Krankenhaus, im Hospiz oder zu Hause – selbstbestimmt über ihr Lebensende zu entscheiden.
Bedenken und klare Rahmenbedingungen
Während die Italienische Bischofskonferenz vor regionalen Einzelregelungen warnt, sieht Ploner keine Gefahr eines rechtlichen Flickenteppichs. Entscheidend sei, dass überall dieselben Prinzipien gelten: Eine interdisziplinäre medizinische Kommission soll über die Fälle entscheiden, der Sanitätsbetrieb müsse die erforderlichen Medikamente bereitstellen, und der gesamte Prozess müsse klar geregelt sein.
„Es gibt ein Recht zu leben, aber auch ein Recht zu sterben, wenn das Leben nur noch unerträgliches Leiden bedeutet“, betont Ploner. Mit der Gesetzesinitiative soll Südtirol im Rahmen seiner Zuständigkeiten handeln und Betroffenen eine würdevolle Entscheidung ermöglichen.
Freiverantwortliches Sterben
Die Debatte über Sterbehilfe wird weltweit kontrovers geführt. In Ländern wie der Schweiz, Belgien oder den Niederlanden ist sie unter bestimmten Bedingungen erlaubt. In Italien gibt es bisher keine klare gesetzliche Regelung, obwohl Gerichte und Patientenrechtsbewegungen seit Jahren darauf drängen. Während Befürworter auf das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen pochen, warnen Gegner vor Missbrauch und ethischen Grenzfällen.
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