Land sieht Angriff auf Autonomie - Alfreider: Verurteilung sehr fraglich

Verurteilung von Durnwalder: Land eilt zur Hilfe

Dienstag, 19. Juni 2018 | 15:20 Uhr
Update

Bozen – Der frühere Südtiroler Landeshauptmann Luis Durnwalder (SVP) sieht sich mit einer Verurteilung zur einer Schadenersatzleistung in der Höhe von 568.125 Euro durch die Zentralsektion des italienischen Rechnungshofes konfrontiert. Der Grund: Abschuss-Dekrete für geschützte Tierarten, wie Fuchs, Murmeltier, Steinbock, Dachs oder Kormoran. Nun eilt das Land zur Hilfe.

Diese Dekrete hatten der langjährige Landeschef und der ehemalige Direktor im Amt für Jagd und Fischerei, Heinrich Erhard, vorbereitet bzw. unterschrieben. Erhard wurde ebenfalls zur Zahlung von 568.125 Euro verurteilt. Der fünfköpfige Richtersenat kam zum Schluss, dass Durnwalder und Erhard sich mit den Abschuss-Dekreten eindeutig der “Zerstörung von öffentlichem Gut” schuldig gemacht hätten. Im Jahr 2016 waren die beiden von Richtern in Bozen noch in der Sache freigesprochen worden. Einzig 6.192 Euro sollten sie zurückzahlen – für Rechtsgutachten, die sich das Land bei besserer Begründung der Abschuss-Dekrete hätte sparen können.

Das Land Südtirol reagierte nun umgehend. Die Landesregierung habe ihre Rechtsabteilung beauftragt zu prüfen, welche Rechtsmittel im Zusammenhang mit der Verurteilung zielführend einzusetzen sind, erklärte Landeshauptmann und Durnwalder-Nachfolger Arno Kompatscher (SVP). Man wolle alle Rechtsmittel nutzen. Der Schiedsspruch wurde als “unverständlich und nicht nachvollziehbar und als Angriff auf Südtirols Autonomie” bezeichnet. “Wir sind uns einig darüber, dass diese Verurteilung unangemessen ist und deutlich macht, dass Südtirol die primäre Zuständigkeit für den Bereich Natur- und Umweltschutz dringend braucht”, sagte Kompatscher im Anschluss an die Regierungssitzung.

Die Rechtsabteilung sei heute beauftragt worden, alle Rechtsmittel zu prüfen, mit denen Südtirols Autonomie zielführend verteidigt werden könne. “Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen”, kündigte der Landeshauptmann an.

Alt-LH Durnwalder findet die Rechnung des Gerichts nicht nachvollziehbar. Wie das Gericht zu dieser Summe gekommen ist, sei einfach nur lächerlich. Eine italienische Tierschutzorganisation ist mit der Schadenersatzzahlung noch nicht zufrieden, sie fordert sogar Haftstrafen für Durnwalder und Erhard.

Urteil des Rechnungshofes und vor allem Ausmaß jenseits von Gut und Böse

SVP – Vizeobmann Daniel Alfreider kritisiert Verurteilung von Durnwalder und Erhard als sehr fraglich

„Die Verurteilung von Altlandeshauptmann Luis Durnwalder und des ehemaligen Direktors des Amtes für Jagd und Fischerei Herrn Erhard sind nicht nachvollziehbar. Die Abschüsse sind aus umwelttechnischer Sicht sinnvoll.  Die Motivation des Urteils liegt leider in politischer Natur und kommen einem Eingriff in die Autonomie gleich“, erklärt Daniel Alfreider.

„Hinzu kommt, dass wir in der Zwischenzeit das Autonomiestatut weiter ausgebaut haben und zwei Durchführungsbestimmungen erreichen konnten, die genau einen Kompetenzbereich bei den Jagdbaren Arten regeln.

“Wir wollen die Jagd so weiterführen wie bereits viele Jahrzehnte und Jahrhunderte in unserem Land. Damit bewahren und beschützen wir unser empfindliches und besonderes Ökosystem. Wir haben im Land über 6.000 Jägerinnen und Jäger, welche diese Tradition aufrecht erhalten. Diese Menschen sind nicht sogenannte Ballermänner, sondern leben den Naturschutz, wie es viele Menschen in den Städten heute nicht mehr kennen und nachvollziehen können”, so Daniel Alfreider abschließend.

Von: luk

Bezirk: Bozen