Inhalt und somit die Vorgaben bleiben gleich

Sportveranstaltungen: Verordnung zum Publikum aktualisiert

Freitag, 28. August 2020 | 16:53 Uhr

Bozen – Meisterschaften verschiedener  Sportdisziplinen starten an diesem Wochenende. Der Landeshauptmann hat gestern die Dringlichkeitsmaßn ahme Nr. 37 zur Teilnahme von Zuschauern an Sportveranstaltungen erlassen. Heute wurde der Text dieser Verordnung aktualisiert, in einigen Teilen korrigiert und in einer neuen Verordnung mit der Nummer 38  wiederveröffentlicht. Der Inhalt bleibt gleich.

Ab heute darf demnach Publikum an einzelnen Sportveranstaltungen teilnehmen. Dabei darf die maximale Anzahl von 500 Zuschauern im Freien und die maximale Anzahl von 200 Zuschauern für Hallensportanlagen nicht überschritten werden. Das Publikum darf sich nur in jenen Bereichen der Sportanlagen aufhalten, in denen es möglich ist Zuschauerplätze  zuzuweisen. Dabei muss der vorgegebene zwischenmenschliche Abstand ei ngehalten werden. In geschlossenen Räumen muss für genügend Luftaustausch gesorgt werden.

Beim Eintritt wird bei allen Zuschauern die Körpertemperatur gemessen. Alle müssen dabei Mund-Nasen-Schutz  tragen. Die Organisatoren müssen eine Liste mit den Namen aller Personen, die als Publikum an der Veranstaltung teilnehmen, anfertigen und diese für zwei Wochen aufbewahren.

Die Verordnung Nr. 38 ist gemeinsam mit allen bisherigen Verordnungen und mit dem Landesgesetz Nr. 4/2020 samt entsprechender Anlage A auf dem Neustart-Portal der Internetseite des Landes Südtirol abrufbar.

Von: luk

Bezirk: Bozen