Von: mk
Straßburg/Kalch – Im langjährigen Dopingfall um den Geher Alex Schwazer gibt es eine neue, positive Entwicklung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Verfahren aufgrund der Ablehnung des Schweizer Bundesgerichts, das Urteil des Sportgerichts einer Revision zu unterziehen, in die Wege geleitet.
Mit einem Beschluss vom 21. August 2025 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte offziell ein Verfahren gegen die Schweizer Regierung eröffnet. Grundlage dafür ist der Rekurs, den der Olympiasieger im Jahr 2022 eingereicht hatte.
Diese richtete sich gegen die Weigerung des Schweizer Bundesgerichts, das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs vom 30. Januar 2017 zu überprüfen. Die Anwälte des Athleten betonen, dass dies ein entscheidender Schritt im Verfahren sei. Die italienischen Justizbehörden hatten damals das Strafverfahren gegen Schwazer wegen fehlender Beweise bereits eingestellt.
Das ursprüngliche Urteil des Sportgerichts hatte Schwazers Karriere stark beeinträchtigt. Der Geher aus Kalch, der 2008 olympisches Gold auf 50 Kilometern holte, war acht Jahre lang wegen des Dopingvorwurfs gesperrt.
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