Von: bba
Bozen – In einem breit angelegten Forschungsprojekt arbeitet Ulrike Loch, Professorin für Soziologie an der Fakultät für Bildungswissenschaften der unibz, fünf Jahrzehnte systematischer Misshandlung und Stigmatisierung von Kindern und Jugendlichen in heilpädagogischen Institutionen in Kärnten auf. Am vergangenen Wochenende wurde sie dafür mit dem Kärntner Menschenrechtspreis ausgezeichnet.
„Es gilt, hinzusehen statt wegzuschauen, hinzuhören statt sich taub stellen, sich einzumischen statt zu ignorieren“: Eine Botschaft zum heutigen Tag der Menschenrechte – die am vergangenen Wochenende auch im Mittelpunkt der Verleihung des Kärntner Menschenrechtspreises an drei Frauen stand, die sich in ihrer Arbeit mit Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie Gewalt in der Familie auseinandersetzen. Neben Tanja Prusnik und Ina Loitzl zeichnete Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser die Soziologin Ulrike Loch für ihr Forschungsprojekt „Gewalt an Kärntner Kindern und Jugendlichen in Institutionen“ aus. Die Professorin der Freien Universität Bozen, die 2018 von der Alpen-Adria-Universität in Klagenfurt an die Fakultät für Bildungswissenschaften berufen worden war, arbeitet darin die jahrzehntelange systematische Stigmatisierung, Pathologisierung und sexuelle Misshandlung von Kindern und Jugendlichen an der Heilpädagogischen Abteilung des Landeskrankenhaus Klagenfurt und im Landesjugendheim Rosental wissenschaftlich auf.
Dieses dunkle Kapitel der österreichischen Medizin- und Sozialgeschichte rund um den langjährigen Universitätsprofessor (Wien, Klagenfurt) und Primar der Heilpädagogischen Abteilung des Landeskrankenhaus Klagenfurt Franz Wurst wurde in Kärnten erst in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt aufgedeckt. Hans Asperger (Wien, Innsbruck) und Franz Wurst arbeiteten gemeinsam mit anderen Akteuren aus Politik und Wissenschaft zwischen den 1940er und 1980er Jahren intensiv daran, die Heilpädagogik nach dem Vorbild der Erwachsenenpsychiatrie als wissenschaftliche Disziplin mit herausragender gesellschaftlicher Stellung aufzubauen. Ihre Theoriebezüge waren von NS-Gedankengut durchzogen, ihre heilpädagogischen Diagnosen und Gutachten wurden bis in die 1980er Jahre weitgehend unhinterfragt von der Jugendwohlfahrt und dem Schulsystem übernommen. Kinder wurden auf dieser Basis aus ihren Familien herausgenommen und/oder der Sonderschule zugeführt. Sie erlitten unter anderem psychische Gewalt, Medikamentenmissbrauch und Bildungsbenachteiligung in heilpädagogischen Institutionen.
Im Jahr 2002 wurde Franz Wurst aufgrund diverser Gewalttaten, darunter sexualisierter Gewalt gegen ehemalige Patient*innen verurteilt. Nach dem Prozess und der Verurteilung des lange als unantastbar geltenden Arztes wurde in Kärnten 2013 eine erste Opferschutzkommission für Menschen eingerichtet, die als Kinder und Jugendliche Gewalt in einer der beiden Landesstrukturen erlitten haben. Bis 2015 wurden ca. 130 vorwiegend männliche Opfer durch die Opferschutzkommission anerkannt; die meisten gaben Franz Wurst als Täter an. Nach den Veröffentlichungen der ersten Forschungsergebnisse und der Ankündigung der Wiederöffnung der Opferschutzkommission haben sich seit Oktober über 100 weitere betroffene Menschen an das Land Kärnten gewandt.
„Das Ziel unseres Forschungsprojektes ist es, wissenschaftlich aufzuarbeiten, wie es möglich war, dass Franz Wurst und andere Fachkräfte über Jahrzehnte strukturelle und sexualisierte Gewalt in beiden Institutionen ausüben konnten, ohne dass dies hinreichend ins Bewusstsein der Verantwortlichen rückte und zu kinderschützenden Maßnahmen führte“, erklärt Prof.in Ulrike Loch. Dazu führten sie und ihr Forschungsteam Interviews mit damals involvierten Fachkräften der beteiligten Institutionen, mit Therapeut*innen und Gutachter*innen, mit Polizeikräften und Wissenschaftler*innen der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt sowie mit Betroffenen. Wie konnte es zu der jahrzehntelangen Gewaltausübung kommen? Wieso haben so viele Fachkräfte das Leid der Kinder nicht gesehen oder nicht gehandelt? „Wir wollten verstehen, welche Faktoren dazu führen, dass Politik, Gesellschaft und die Verantwortlichen der Strukturen trotz zahlreicher Hilferufe von Seiten der Betroffenen derart gravierende Übertretungen über so lange Zeit ignorieren konnten“, so Loch.
„Unsere Ergebnisse zeigen, dass die heilpädagogische Diagnostik, die an den nackten Körpern der Kinder ansetzte und von der körperlichen Konstitution die zukünftigen psychosozialen Entwicklungen der Kinder voraussagen wollte, die betroffenen Kinder und Jugendlichen pathologisierte und stigmatisierte“, sagt Prof.in Ulrike Loch. Diese Stigmatisierung der Kinder sei von der Jugendwohlfahrt und dem Schulsystem nicht hinterfragt worden, da die Heilpädagogik österreichweit als wissenschaftlich fundiert galt und mit psychiatrischer Autorität ausgeübt wurde. Über diese gesellschaftliche Macht hätten alle heilpädagogischen Einrichtungen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundert verfügt, unter anderem auch die von Maria Nowak-Vogl geleitete Kinderbeobachtungsstation in Innsbruck, wo viele Kinder und Jugendliche aus Südtirol behandelt wurden. „Aufgrund dieses Ansehens hatten Kinder, die von Gewalt auf diesen Stationen berichtet, keine Chance, gehört zu werden“, sagt die Professorin der unibz.
Umso wichtiger ist die wissenschaftliche Aufarbeitung der Mechanismen, die zum unsäglichen Leid vieler Kinder und Jugendlicher führte und auch deren Erwachsenenleben stark beeinträchtigt. „Es ist unsere Aufgabe, uns der Geschichte zu stellen – auch einer Geschichte, die weh tut“, unterstrich Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser im Rahmen der Verleihung des Kärntner Menschenrechtspreises an Prof.in Ulrike Loch. Und zwar auch zum Wohle der ganzen Gesellschaft, erinnerte die Preisträgerin in ihrer Dankensrede. Darin erzählte Ulrike Loch davon, wie einige ihrer Studierenden dank des Forschungsprojekts dahintergekommen sind, dass auch ihre Eltern Gewalt durch Franz Wurst erlitten hatten – und wie positiv sich das Teilen dieses Geheimnisses auf die Familien ausgewirkt hat. „Institutionelle Gewalt, wie in unserer Forschung die Gewalt in öffentlichen Institutionen der Fürsorge, Heilung und Bildung, verliert ihre zerstörerische Wirkung erst, wenn die Gewalthandlungen beendet werden und über die erlittene Gewalt und ihre Auswirkungen öffentlich so gesprochen werden kann, dass sie als Menschenrechtsverletzung anerkannt wird und sie darüber Teil des kollektiven Gedächtnisses wird“, sagt Prof.in Ulrike Loch. „Denn erst in diesem Prozess wird Gemeinschaft und das – im Gewaltakt verloren gegangene – Gefühl der Zugehörigkeit hergestellt.“