Ungemach mit Autobahngebühren im Ausland

Andere Länder, andere Mautsysteme

Mittwoch, 01. Februar 2023 | 10:27 Uhr

Bozen – Jedes EU-Land, das für die Benutzung seines Autobahnnetzes eine Gebühr verlangt, hat seine eigene Art der Mautentrichtung. Die Nichtbeachtung der Besonderheiten der jeweiligen Mautbestimmung kann teuer werden.

Seit Mitte Januar 2023 hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen zahlreiche Meldungen über Zahlungsaufforderungen für nicht bezahlte Mautgebühren erhalten. Viele Autofahrerinnen und -fahrer  berichten jedoch, dass sie die Maut tatsächlich bar bezahlt haben, aber angesichts der verstrichenen Zeit weder den Zahlungsbeleg noch die Kopie der digitalen Vignette zum Nachweis finden, oder dass sie die Vignette an der Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs korrekt angebracht haben.

Solche Anfragen, die in der Vergangenheit vielleicht seltener den Weg über die Grenze fanden, haben mit der EU-Richtlinie Nr. 520/2019, die in Italien durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 153/2021 umgesetzt wurde, sicherlich zugenommen: Eine der wichtigsten Neuerungen dieser Normen besteht darin, den Autobahnkonzessionären den Zugang zu den Daten der Fahrzeughalterinnen und -halter zu erleichtern, um die Zahlung einer nicht oder nicht korrekt gezahlten Mautgebühr verlangen zu können. Wenn man beispielsweise die gekaufte Klebevignette anbringt, ohne die genauen Anweisungen zu befolgen, bedeutet dies, dass das Lesegerät an den Grenzübergängen die Vignette nicht überprüfen kann: In diesem Fall wird sie automatisch als nicht bezahlt angesehen, da sie nicht korrekt angebracht wurde.

Allerdings unterscheiden sich die Zahlungsmodalitäten, die Beschwerdeverfahren sowie die Mahnverfahren bei Mautverstößen der einzelnen Staaten. In Ungarn ist es zum Beispiel nur möglich, eine Vignette in digitaler Form zu erwerben. Es ist mehr als einmal vorgekommen, dass das Nummernschild des Fahrzeugs oder der Ländercode falsch eingegeben wurde, und letzterer nicht mit dem Registrierungscode des Fahrzeugs übereinstimmte, beispielsweise F oder G anstelle von I für Italien. In diesen Fällen konnten die Fahrerinnen und Fahrer, die eine Kopie der digitalen Vignette aufbewahrt hatten, die Zahlungsaufforderung nach deren Erhalt beim ungarischen Autobahnbetreiber erfolgreich anfechten und die Berichtigung des Fehlers verlangen. Diese Korrektur ist zwar mit einer minimalen Gebühr verbunden, ermöglicht aber gleichzeitig die Stornierung der Zahlungsaufforderung.

In Österreich hingegen gibt es zwei Arten von Vignetten: die Klebevignette, die vorschriftsmäßig an der Windschutzscheibe angebracht werden muss, oder die digitale Vignette. Beim Kauf sollten die Fahrerinnen und Fahrer überprüfen, ob bei der digitalen Vignette die angegebenen Daten und das Nummernschild richtig sind; bei der Klebevignette hingegen ob der Tag und der Monat korrekt gelocht wurden. Im Falle von Ungenauigkeiten gilt die Maut als nicht bezahlt und man erhält eine Zahlungsaufforderung. Im Falle einer Beschwerde hängt der Erfolg davon ab, ob eine Kopie der digitalen Vignette aufbewahrt oder die Klebevignette wie sie auf der Windschutzscheibe angebracht war fotografiert wurde.

Die Beraterinnen und Berater des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Italien – Büro Bozen empfehlen Reisenden, die auf ausländischen Autobahnen unterwegs sind, angesichts der zahlreichen eingegangenen Meldungen dringend folgende Vorsichtsmaßnahmen:

So sollte man Vignetten nur an Vertriebsstellen, autorisierten Tankstellen oder Raststätten kaufen. Bei Streitigkeiten, z. B. bei Nichtvorlage einer Kopie der digitalen Vignette, haftet der Autobahnbetreiber nicht;

Außerdem sollte man prüfen, ob die Daten auf der Vignette korrekt sind: Bei der digitalen Vignette müssen das Nummernschild und der Ländercode überprüft werden. Wenn es Ungenauigkeiten gibt, sollte man diese sofort korrigieren lassen und eine schriftliche Mitteilung an den Autobahnbetreiber senden.

Wenn man eine Klebevignette kauft, sollte man sich vergewissern, dass sie korrekt gelocht ist. Außerdem sollte man sie gemäß den Anweisungen des Autobahnbetreibers korrekt aufkleben.

Zahlungsbelege und eine Kopie der digitalen Vignette sollte man aufbewahren. Macht ein Foto davon, wie ihr die Klebevignette am Auto angebracht habt: Diese Belege sind nützlich, um eine Zahlungsaufforderung beanstanden zu können. Ohne Beweismaterial sind die Chancen auf eine erfolgreiche Beschwerde minimal. Die Unterlagen sollten mindestens drei bis fünf Jahre aufbewahrt werden, je nach den im jeweiligen Mitgliedstaat geltenden Verjährungsfristen.

Rebecca Berto, Rechtsberaterin des EVZ Italien – Büro Bozen ergänzt: “Wenn Sie ein Einschreiben mit einer Zahlungsaufforderung erhalten, aber die Empfangsbestätigung nicht unterschrieben haben, fragen Sie bei der Post nach, ob Ihnen diese eine Bestätigung des Empfangstages ausstellen kann. Diese Information kann sehr nützlich sein, wenn es Einwände gegen die Zahlungsfrist gibt.”

Die Autofahrerinnen und -fahrer werden zudem darauf hingewiesen, dass die Nichtbezahlung einer Mautgebühr nicht nur einen Verstoß gegen eine vertragliche Verpflichtung darstellt, sondern nach den geltenden Vorschriften des Mitgliedstaats auch ein Verkehrsdelikt sein kann.

Für den Fall, dass man die erhaltene Zahlungsaufforderung nicht erfolgreich anfechten kann, sollte man die angegebenen Zahlungsfristen beachten. Es kann nämlich Automatismen geben, bei denen die Nichtzahlung direkt der zuständigen Ortspolizei gemeldet wird, so dass auch das Verkehrsdelikt verfolgt wird. In diesem Fall gelten die Regeln für die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Bußgeldern im Ausland wie vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 37 von 2016 vorgesehen.

Von: mk

Bezirk: Bozen