Von: mk
Bozen – Der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), Tony Tschenett, spart nicht mit Kritik an das Ressort Familie, Senioren, Soziales und Wohnbau und die Sozialsprengel bezüglich der beschlossenen Kriterien für den Erhalt der Soforthilfe Covid-19 und den Sondermietbeitrag und Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten Covid-19.
Besonders ärgerlich sei, dass die Maßnahmen ohne Miteinbeziehung der Sozialpartner beschlossen worden seien und diese vor vollendete Tatsachen gestellt würden. Ansonsten hätte man vor Verabschiedung der Maßnahmen auf die Probleme der Kriterien hinweisen können und müsse nicht nachträgliche Kritik üben.
„Ich habe der zuständigen Landesrätin Waltraud Deeg bereits letzte Woche in einer Videokonferenz klar gesagt, dass das Kriterium zum Erhalt der außerordentlichen Sozialhilfe Covid-19, die Nettoeinnahmen des Vormonats müssen für Einzelpersonen niedriger als 1.400,00 Euro sein, für Familiengemeinschaften mit zwei oder mehr Personen hingegen niedriger als 2.200 Euro, für die Ansuchenden Probleme mit sich bringt. Vor allem auch, weil im Monat Dezember das 13. Monatsgehalt als Nettoeinnahme zählt, oder viele Betroffene die Naspi oder den Lohnausgleich als Sammelzahlungen erhalten. Außerdem kann man nicht für Familiengemeinschaften mit zwei Personen dieselben Einnahmen hernehmen, wie für Familiengemeinschaften mit beispielsweise fünf Personen. Das ist nicht einleuchtend“, so Tschenett.
Der ASGB-Chef spricht von überhasteten Entscheidungen eines anscheinend überforderten Ressorts. Diese Alleingänge würden ihm deshalb sauer aufstoßen, weil aus vergangenen Fehlern nicht gelernt wurde: „Bereits mit den Frühjahrsleistungen gab es massive Probleme. Unter anderem haben die Sprengel Ansuchende mit denselben Voraussetzungen je nach Sprengel unterschiedlich bewertet und dementsprechend die Leistungen gewährt oder nicht. Auch aktuell sind die Leitungen der Sprengel dauernd besetzt und viele Sachbearbeiter geben keine klaren Auskünfte, weil sie sich selbst nicht so recht auskennen. So kann es aber nicht funktionieren. Die Menschen brauchen Klarheit und vor allem sollen die Leistungen bei denjenigen ankommen, die sie auch wirklich dringend benötigen.“
Tschenett fordert eine komplette Überarbeitung der außerordentlichen Sozialhilfe Covid-19 unter Mitwirkung der Sozialpartner und eine gemeinsame Ausarbeitung der notwendigen Kriterien.