Von: mk
Bozen – Am Dienstag hat die Landesregierung zwei öffentliche Aufrufe des Europäischen Sozialfonds (ESF) genehmigt. Der erste sieht die Stärkung der beruflichen Kompetenzen von Berufstätigen vor. Der zweite Aufruf lädt Bildungsorganisationen ein, ihre Programme für die erneute Einführung von möglicherweise benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt einzureichen. Für den ersten Aufruf stehen sechs Millionen Euro zur Verfügung, für den zweiten fünf Millionen.
Unbefristet und befristet Beschäftigte, solche mit Projektvertrag, mit Solidaritätsvertrag oder in Lohnausgleichkasse, Unternehmer, Manager mit Zeitvertrag, Selbstständige und Freiberufler können in den Genuss der ersten Gruppe ESF-geförderter Lehrgänge kommen. Denn auch wer heute beschäftigt ist, kann morgen schon Schwierigkeiten haben, beruflich erfolgreich zu sein, wenn die Person sich nicht genügend weiterbildet. Das Ziel dieses Wettbewerbs ist es, die Kompetenzen der Beschäftigten noch näher an die Erwartungen des Arbeitsmarktes heranzuführen. Entsprechenden Projekte einreichen können Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Verbände oder temporäre Vereinigungen von Unternehmen. Die Lehrgänge dürfen maximal tausend Stunden dauern und sind während der Arbeitszeit einzuplanen. Der Einreichtermin endet 90 Tage nach der Veröffentlichung des Wettbewerbs im Amtsblatt der Region.
Mit beruflichen Kompetenzen der Diskriminierung begegnen
Es gibt aber auch Menschen, die von Diskriminierung bedroht sind und so riskieren, an den Rand der Gesellschaft gedrängt oder gar ausgeschlossen zu werden. Diese Personen, die beispielsweise unter einer Beeinträchtigung leiden, Suchtkranke, aus der Haft entlassene Straftäter und solche, die ihre Strafe nicht im Gefängnis absitzen, Opfer von Gewalt, Verschleppung oder schweren Formen der Ausbeutung, diskriminierungsgefährdete Personen, Migranten einschließlich Asylantragsteller, Personen, denen internationaler, subsidiärer und humanitärer Schutz zuerkannt worden ist oder Obdachlose.
Eine der Neuerungen ist die höhere Flexibilität, mit der der Teilnehmer die Kurse auf Basis der Unterrichtsstunden wählen kann. Sobald sie dann einen befristeten Arbeitsvertrag von mindestens sechs Monaten haben, können sich für eine zweite Phase des Projekts entscheiden, in der sie bei ihrer Arbeit im Ausmaß von maximal 60 Stunden fachkundig begleitet werden.
Die Dauer der Lehrgänge ist auf 200 bis 1500 Stunden festgelegt. Die Mindestzahl der Teilnehmer beträgt acht Personen. Die Teilnehmer erhalten über die Bildungsorganisation eine Entschädigung von drei Euro pro Stunde ausbezahlt. Das ESF-Amt wird die genauen Bestimmungen des Wettbewerbs auf ihrer Webseite veröffentlichen.
Kurse beginnen: Jugend, Arbeitslose, Frauen und Migranten
Das ESF-Landesamt weist außerdem darauf hin, dass nun die Kurse der Gewinner des ESF-Wettbewerbs vom Frühling 2017 zugunsten arbeitsloser Jugendlicher, Frauen, Langzeitarbeitslosen und Migranten feststehen. Es seien in den meisten davon noch Plätze frei. Auf der ESF-Webseite ist die Liste der Siegerprojekte mit der Beschreibung der Kurse ersichtlich. Die entsprechenden Termine werden auf der Webseite der jeweiligen Anbieter veröffentlicht.