Von: mk
Bozen – Im Ausschreibungsverfahren für den zukünftigen Betrieb der Innenstadtgarage „Lauben Parking“ liegt nach Kenntnisstand der bisherigen Betreiberin Central Parking AG bereits eine Entscheidung vor. Eine offizielle Veröffentlichung des Ergebnisses durch die ausschreibende Stelle ist bislang jedoch nicht erfolgt. Parallel dazu ist das von der Central Parking AG eingebrachte Rekursverfahren gegen die Ausschreibungskriterien weiterhin anhängig; eine Entscheidung darüber wird in den kommenden Wochen erwartet.
Hintergrund des Rekurses ist der bestehende Landesregierungsbeschluss Nr. 473/2024, wonach in Garagen der öffentlichen Hand bürgerfreundliche Parktarife umzusetzen sind. Vorgesehen ist darin eine Orientierung an der offiziellen SEAB-Tarifliste, die derzeit einen Stundentarif von zwei Euro vorsieht. In den Ausschreibungsunterlagen fand dieser Beschluss jedoch keine Berücksichtigung.
Ausschreibung “ohne klaren Tarifrahmen”
Aus Sicht von Central Parking enthält die Ausschreibung “keine verbindlichen Vorgaben zur Begrenzung der Parktarife”. Dadurch würden sich Spielräume für künftige Tariferhöhungen eröffnen. Vergleichbare Entwicklungen seien zuletzt bereits in mehreren Innenstadtgaragen zu beobachten gewesen, in denen die Tarife zuletzt deutlich angehoben wurden und mittlerweile teilweise bis zu 4,50 Euro pro Stunde betragen.
Die Bahnhofsgarage Lauben Parking blieb bislang von solchen Preisniveaus ausgenommen; aktuell gilt dort ein Stundentarif von 2,50 Euro. In Verbindung mit der nunmehr vorliegenden Entscheidung im Ausschreibungsverfahren sieht die Central Parking AG jedoch die Möglichkeit, dass künftig auch in der Garage Lauben Parking höhere Tarife umgesetzt werden könnten.
Der Fokus der Ausschreibung liege maßgeblich auf der Höhe der Pachtbeiträge, die potenzielle Betreiber zu leisten bereit seien. Je höher diese ausfallen, desto größer sei aus Sicht der Central Parking AG der wirtschaftliche Druck, diese Kosten über höhere Parktarife auszugleichen.
Auswirkungen auf Innenstadt und Bevölkerung
Die Central Parking AG verweist auf mögliche Folgen für Besucherinnen und Besucher ebenso wie für die Innenstadtwirtschaft. Steigende Parkgebühren könnten den Zugang zur Innenstadt erschweren, spontane Besuche unattraktiver machen und würden Besucherinnen und Besucher finanziell stärker belasten. Gleichzeitig kann eine sinkende Besucherfrequenz die wirtschaftliche Basis von Handel, Gastronomie und Dienstleistungsbetrieben schwächen. „Wenn Parken zunehmend zur Kostenfrage wird, verliert die Innenstadt an Attraktivität. Weniger Besucher bedeuten weniger Umsatz – und das in einer Zeit, in der die Wirtschaft in der historischen Altstadt Bozens ohnehin vor großen Herausforderungen steht“, so Andreas Eccel, Vorstandsmitglied der Central Parking AG.
Laufendes rechtliches Verfahren
Unabhängig von der vorliegenden Entscheidung im Ausschreibungsverfahren ist das von der Central Parking AG eingebrachte Rekursverfahren weiterhin anhängig. Dabei geht es um die Frage, inwieweit bestehende Landesregierungsbeschlüsse zu bürgerfreundlichen Parktarifen in Ausschreibungen der öffentlichen Hand verbindlich zu berücksichtigen sind.
Andreas Eccel betont abschließend, dass es dem Unternehmen nicht um die Zuschlagsentscheidung selbst gehe, sondern um transparente, nachvollziehbare Rahmenbedingungen und leistbare Parktarife im Interesse der Stadt und ihrer Bevölkerung. Andreas Eccel appelliert daher an die Verantwortlichen, die Bedeutung fairer Parktarife für eine lebendige und gut erreichbare Innenstadt weiterhin im Blick zu behalten.




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