Von: luk
Bozen – Noch bis 31. August haben Unternehmen in diesem Jahr Zeit, um sich beim Land um Förderung von Internationalisiersmaßnahmen zu bewerben.
Das Land Südtirol fördert die Internationalisierung der Südtiroler Wirtschaft beziehungsweise der Unternehmen. Unterstützt werden die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Marktanalysen, Initiativen zur Eroberung neuer Märkte und Polizzen für Exportkredite. Die Zuschüsse können bis zu 50 Prozent der anerkannten Ausgaben betragen. Was Marktanalysen und Produktinitiativen betrifft, ist die Investitionssumme nach oben hin gedeckelt.
Die Richtlinien zur Förderung der Internationalisierung hat die Landesregierung im März 2015 festgeschrieben. Im Mai dieses Jahres mussten diese Richtlinien aufgrund von EU-Vorgaben und wegen des Systems zur Harmonisierung öffentlicher Haushalte nochmals angepasst werden.
Dabei wurde der 31. August 2016 als Einreichtermin für Ansuchen um Bezuschussung von Internationalisierungsmaßnahme n vorgegeben. Bis dahin haben Wirtschaftsteilnehmer Zeit, ihr Ansuchen in der Wirtschaftsabteilung des Landes einzureichen. Allen Ansuchen müssen eine detaillierte Plankostenaufstellung und ein zeitlicher Ablaufplan beiliegen. Alle bis zum 31. August eingereichten Anträge werden noch im laufenden Jahr bewertet. Die Unternehmen erhalten vor Jahresende die eventuellen Zusagen und damit eine größere Planungssicherheit als bisher.
Für das Jahr 2017 wird es neue Richtlinien und neue Formulare geben. Die Abwicklung wird dann ausschließlich elektronisch erfolgen.
Informationen:
www.provinz.bz.it/wirtschaft/ 4659.asp