Was sich für Online-Einkäufe ändert

Einfacherer Online-Widerruf

Donnerstag, 18. Juni 2026 | 10:27 Uhr

Von: mk

Bozen – Ab 19. Juni 2026 wird die Ausübung des Widerrufsrechts bei Online-Einkäufen einfacher und unmittelbarer. An diesem Tag tritt nämlich Artikel 54-bis des italienischen Verbraucherschutzkodex in Kraft, der für über Online-Schnittstellen abgeschlossene Verträge eine spezielle „Widerrufsfunktion“ einführt, die bereits vielfach als „Widerrufsbutton“ bezeichnet wird. Darauf weisen Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) und das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien hin.

Die Neuerung geht auf die Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 zurück, die in Italien mit GvD Nr. 209/2025 umgesetzt wurde. Das Ziel ist einfach: Wenn ein Vertrag mit wenigen Klicks abgeschlossen werden kann, soll die Ausübung des Widerrufsrechts ebenso einfach möglich sein.

Wie funktioniert der neue Widerrufsbutton?

E-Commerce-Plattformen und allgemein alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen online verkaufen, müssen eine leicht zugängliche Funktion bereitstellen, über die Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Entschluss zum Widerruf des Vertrags mitteilen können, wie es der neue Artikel 54-bis des Verbraucherschutzkodex vorsieht.

Das Verfahren muss einfach und benutzerfreundlich gestaltet sein. Nach Auswahl der Widerrufsoption müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher die wesentlichen Informationen zur Identifizierung des Vertrags angeben und ihren Widerruf bestätigen können. Nach Abschluss des Vorgangs muss das Unternehmen den Eingang der Widerrufserklärung unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail, bestätigen.

Wichtig dabei ist, dass die neue Regelung kein neues Widerrufsrecht einführt. Das bereits bestehende Widerrufsrecht bleibt unverändert; lediglich seine praktische Ausübung bei online abgeschlossenen Verträgen wird vereinfacht.

Welche Folgen drohen Unternehmen, die sich nicht anpassen?

Die neuen Vorschriften schaffen nicht nur ein zusätzliches Instrument zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern sehen auch konkrete Folgen für Unternehmen vor, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Ab 19. Juni 2026 müssen die vorvertraglichen Informationen über das Widerrufsrecht nämlich auch Angaben über das Bestehen und die Platzierung der neuen Online-Widerrufsfunktion enthalten.

Das Fehlen dieser Informationen kann erhebliche Auswirkungen haben. Artikel 53 des Verbraucherschutzkodex sieht vor, dass sich die reguläre Widerrufsfrist von 14 Tagen automatisch um zwölf Monate verlängert, wenn das Unternehmen die nach Artikel 49 vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß bereitstellt. Zu diesen Informationspflichten gehört nun ausdrücklich auch die Online-Widerrufsfunktion. Mit anderen Worten: Verbraucherinnen und Verbraucher könnten ihr Widerrufsrecht noch mehr als ein Jahr nach dem Kauf ausüben.

Darüber hinaus können das Fehlen des neuen Widerrufsbuttons sowie Verstöße gegen die Informationspflichten von den zuständigen Behörden geprüft werden und unter Umständen eine unlautere Geschäftspraxis darstellen, mit dem Risiko entsprechender Verfahren und Sanktionen.

„Auch wenn abzuwarten bleibt, wie die neue Regelung in der Praxis umgesetzt wird, lässt sich bereits heute feststellen, dass die neue Online-Widerrufsfunktion ein konkretes Beispiel dafür ist, wie europäische Vorschriften die Ausübung von Verbraucherrechten im Alltag erleichtern können“, erklärt Stefano Albertini, Koordinator des EVZ Italien – Büro Bozen.

„Oft liegt das Problem nicht im Fehlen von Rechten, sondern in den praktischen Schwierigkeiten, diese tatsächlich geltend zu machen. Einen Widerruf über eine eigens dafür vorgesehene Funktion einfach und unmittelbar zugänglich zu machen, bedeutet mehr Transparenz und weniger Hürden für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Online-Einkauf“, so abschließend Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).

Sollte es zu Problemen beim Einkauf kommen, ist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien für Konsumenten da. Geboten werden kostenlose Unterstützung bei Streitigkeiten mit ausländischen Anbietern mit Sitz in der EU, Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich. Kontakt: telefonisch unter 0471 980939 oder per E-Mail an info@euroconsumatori.org.

Bei Schwierigkeiten mit Online-Käufen gibt es auch die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren über das von der Verbraucherzentrale (VZS) eingerichtete Schlichtungsorgan Onlineschlichter.it einzuleiten. Man kann sich einfach auf dem Portal www.onlineschlichter.it anmelden, um Zugang zu dem kostenlosen außergerichtlichen Schlichtungsverfahren für Verbraucherstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen zu erhalten.

Bezirk: Bozen

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