Kollektivvertragsverhandlungen

Gehälter der Lehrer: Gewerkschaften drängen auf raschen Abschluss

Dienstag, 20. Oktober 2020 | 11:07 Uhr

Bozen – Derzeit laufen die Vertragsverhandlungen zwischen den Schulgewerkschaften FLC-GBW CGIL/AGB, SGBCISL, SSG/ASGB und UIL-SGK und der öffentlichen Verwaltung für den Dreijahreszeitraum 2019-21. Um die Gehälter der Lehrer an jene der Landesangestellten anzupassen, die den Vertrag bereits 2019 abgeschlossen haben, sind nach offiziellen Berechnungen für den gesamten Dreijahreszeitraum rund 80 Millionen Euro erforderlich.

“Im Nachtragshaushalt 2020 hat die Landesregierung vorerst zehn Millionen Euro für die Vertragsverhandlungen zweckgebunden, was weit unter dem notwendigen Betrag liegt. Die bereitgestellten zehn Millionen beinhalten fünf Millionen zur Finanzierung eines Beitrags für die Kosten des Fernunterrichts, die bisher von den Lehrern aus ihrer eigenen Tasche garantiert wurden und fünf Millionen als erste Teilzahlung des Kollektivvertrages 2019-21. Als Gewerkschaften sind wir für die Zahlung aller zehn Millionen in Form einer Einmalzahlung. Das ist das einfachste und unbürokratischste Mittel, um die größtmögliche Zahl von Lehrpersonen zu erreichen, und einer dokumentierten Kostenerstattung vorzuziehen. Gleichzeitig fordern wir, dass im anstehenden Landeshaushalt 2021 die notwendigen Ressourcen für die weiteren Vertragsverhandlungen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus muss die Debatte über die Einführung der “Carta del Docente“ in Südtirol wieder aufgenommen werden. Eine gesetzliche Regelung würde auch in Südtirol eine strukturelle und andauernde Lösung bringen”, so die Schulgewerkschaften.

Die Verhandlungen werden am Donnerstag, 22. Oktober, wieder aufgenommen. “Als Gewerkschaften setzen wir uns für einen raschen Abschluss ein, damit die im Haushalt 2020 bereitgestellten Mittel noch verwendet werden können. Die wirtschaftlichen Aspekte summieren sich zu den arbeitsrechtlichen Fragen, die in diesen schwierigen Tagen auftauchen: So wiegt zum Beispiel das Fehlen einer vertraglichen Regelung der neuen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der digitalen Bildung, obwohl sie vom staatlichen Recht vorgesehen sind, schwer.”

 

Von: luk

Bezirk: Bozen