Von: luk
Bozen – Der Heimatpflegeverband Südtirol und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz nimmt zum Wasserschutzplan Stellung.
“Mit der Wasserrahmenrichtlinie hat die EU bereits im Jahre 2000 Schutz und zukunftsfähige Nutzung der fundamentalen Ressource Wasser festgelegt. Nach der gestrigen Vorstellung des Gewässerschutzplanes versuchte der Bauernbund den Eindruck zu vermitteln, dass die Landwirtschaft mit diesem längst überfälligen Planungsinstrument überrumpelt worden sei. Fakt ist: Südtirol ist mit der Umsetzung dieser verbindlichen EU-Richtlinie nun 17 (!) Jahre in Verzug. Daher brauchen wir eine rasche und rigorose Umsetzung des Gewässerschutzplanes mit konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung. Es geht nämlich um den Schutz und die Sicherung unser aller Wasser”, so die Umweltverbände.
“Wasser ist die wichtigste Ressource auf unserem Planeten, Wasser ist die Grundlage allen Lebens. Mensch und Natur können ohne Wasser nicht sein. Es ist daher schon skurril genug, dass wir die EU brauchen, die uns mit einer Richtlinie sagt, wie wir diese lebensnotwendige Ressource in Qualität und Quantität für uns und unsere Nachkommen erhalten können. Schließlich geht es um unser Wasser und unsere Lebensgrundlagen. Daher sollten wir alle Interesse am Schutz des Wassers und der Gewässer haben”, heißt es weiter.
Wasserrahmenrichtlinie der EU seit 2000 in Kraft
“Mit der im Jahr 2000 verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) regelte die EU den gesamten Bereich des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung aller ober- und unterirdischer Wasserressourcen. Dabei sind zwei Zielsetzungen von zentraler Bedeutung: Innerhalb einer bestimmten Frist müssen alle Flüsse, Seen und Grundwasserkörper einen zumindest guten Zustand in chemischer und ökologischer Hinsicht aufweisen (Verbesserungsgebot) und die Gewässergüte darf sich über die Zeit nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot)”, so der Heimatpflegeverband Südtirol und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz
Erste Schritte in Richtung Gewässerschutzplan ab 2015
“Mit der Ausweisung der sensiblen Gewässerabschnitte im Rahmen des Landesgesetzes Nr. 2 von 2015 wurden erste Schritte in Richtung Gewässerschutzplan unternommen. Damals wie heute wurden und werden alle InteressensvertreterInnen in einem transparenten Beteiligungsprozess gleichwertig miteinbezogen – auch, aber nicht nur der Bauernbund. Von Ad-hoc-Entscheidungen und Überrumpelungen kann also gar keine Rede sein”, heißt es weiter.
“Offene Diskussion nötig”
“Die Diskussion um den Schutz des Wassers muss offen sein und alle Interessen miteinbeziehen. Es bedarf auch der Anstrengung aller, um die Ziele der WRRL zu erreichen. Denn derzeit sind von den 297 Fließgewässerabschnitten ganze 236 Wasserkörper potentiell belastet. Davon erreichen derzeit 35 Wasserkörper die Umweltziele nicht. Und aufgrund der jahrelangen Verzögerungen sind die Fristen zur Sanierung kurz. Bereits 2021, spätestens 2027 sind Verbesserungsgebot und Verschlechterungsverbot für alle! Wasserkörper nachzuweisen. Eine privilegierte Stellung des Bauernbundes – wie in vielen Verfahren und Planungsprozessen der Vergangenheit üblich – kann, wird und darf es hier nicht mehr geben. Gerade die Landwirtschaft selbst muss an der Sicherstellung von ausreichend sauberem Wasser auch für die Zukunft ein Interesse haben, sonst gräbt sie sich im wahrsten Sinne des Wortes selbst das Wasser ab”, so die Umweltverbände.
“Keine faulen Kompromisse beim Wasser”
“Es wäre geradezu paradox, wenn wir nicht alles daran setzen würden, unser aller Wasser auch entsprechend zu schützen und zu erhalten. Beim Wasser darf es keine faulen Kompromisse geben. Denn zum direkten Schaden kämen auch noch die Strafzahlungen eines drohenden Vertragsverletzungsverfahrens. Und wer würde diese Kosten tragen wollen?”, heißt es abschließend.