Von: luk
Bozen – Alle Unternehmen sind im Handelsregister eingetragen, welches elektronisch geführt wird und öffentlich sowie online einsehbar ist. Im Juni waren dies 59.340 Südtiroler Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sind. Vor kurzem gab es einige Neuerungen bezüglich der Löschung aus dem Handelsregister und zum digitalen Domizil.
Alle Unternehmen sind im Handelsregister eingetragen. Es wird elektronisch geführt und ist über die Internetanwendung www.registroimprese.it auf dem gesamten Staatsgebiet einsehbar. Zu den Diensten des Handelsregisters zählen Eintragungen, Änderungen und Löschungen von Unternehmen, die Ausgabe von Bestätigungen, Auszügen und Verzeichnissen sowie Bilanzen und Gesellschaftsurkunden, die Vidimation von Geschäftsbüchern und nicht zuletzt Auskünfte über die Eintragung bzw. Ausübung von unternehmerischen Tätigkeiten. Im Bereich des E-Governments stellt das Handelsregister Instrumente wie die zertifizierte E-Mail (PEC), die digitale Unterschrift, die vereinheitlichte Meldung, das Unternehmensfaszikel und die digitale Unternehmensbox zur Verfügung.
Im Handelsregister werden pro Jahr rund 38.000 Anträge gestellt und 9.100 Bilanzen hinterlegt. Ende Juni 2020 waren im Südtiroler Handelsregister 59.340 Unternehmen eingetragen, das entspricht einer leichten Erhöhung von 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Den größten Anstieg verzeichnete der Tourismus, zurückzuführen auf die verpflichtende Einschreibung der Privatzimmervermieter.
Unter den Neuheiten, welche mit Juli 2020 eingeführt wurden, befindet sich eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens zur Löschung aus dem Handelsregister für Einzelfirmen und Gesellschaften, die nicht mehr operativ sind.
Um den Gebrauch der zertifizierten E-Mail zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Unternehmen sowie Freiberuflern zu stärken, wurden die Vorschriften in Bezug auf die Pflicht zur Führung der PEC-Adresse mit dem sogenannten digitalen Domizil aktualisiert. Somit müssen alle Unternehmen, sowohl Einzelfirmen wie Gesellschaften, welche nicht im Besitz einer gültigen PEC-Adresse sind, sich mit einem eigenen digitalen Domizil innerhalb 1. Oktober 2020 ausstatten bzw. ein solches bei der Ersteinschreibung ins Register angeben. Verwaltungsstrafen sind vorgesehen, sollte dieser Pflicht nicht nachgekommen werden. Diese Neuerungen treten definitiv in Kraft, sobald das diesbezügliche Dekret Nr. 76 vom 16. Juli 2020 („decreto Semplificazione“) Gesetzeswirkung erlangt.
„Zusätzlich zur Bereitstellung von Informationen zu heimischen und europäischen Unternehmen in digitaler Form setzt sich das Handelsregister mit Hilfe von E-Government aktiv dafür ein, die Kommunikation zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zu vereinfachen und möchte in Zukunft noch weitere telematische Dienstleistungen anbieten“, informiert Martin Ferrari, Handelsregisterführer der Handelskammer Bozen.