Gastgewerbe: Zusätzliche Förderschiene für Dorfgasthäuser und Dorfbars beschlossen

HGV begrüßt Entscheidung der Landesregierung

Mittwoch, 14. Oktober 2020 | 11:18 Uhr

Bozen – Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) zeigt sich erfreut über den von Tourismuslandesrat Arnold Schuler vorgelegten Beschluss der Landesregierung, wonach künftig die gastgewerbliche Nahversorgung mit einer Sonderförderung unterstützt wird. „Unser Anliegen ist es, die gelebte Südtiroler Gastlichkeit in den Dörfern und Fraktionen weiterhin zu sichern. Die Dorfgasthäuser und die Dorfbars sind ein wichtiger Pfeiler unserer Tradition und deshalb ist es auch angebracht, diesen Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderförderung zukommen zu lassen“, betont HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Landesrat Arnold Schuler hat diese Sonderförderung, ähnlich jener für die ländliche Nahversorgungsbetriebe im Handel, auf den Weg gebracht. Er nahm damit einen Vorschlag des Landtagsabgeordneten Helmut Tauber auf, der im Südtiroler Landtag einen entsprechenden Beschlussantrag eingebracht hatte.

Der Beschluss zur Förderung der gastgewerblichen Nahversorgung sieht einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro für die Neueröffnung eines Dorfgasthauses bzw. einer Dorfbar und bis zu 12.000 Euro jährlich für die Aufrechterhaltung eines solchen Betriebes vor. „Diese Sonderförderung soll als Signal verstanden werden, dass gastgewerbliche Betriebe nicht nur für den Tourismus einen Mehrwert darstellen, sondern primär für die Attraktivität und Lebendigkeit eines Dorfes. Deshalb ist es sinnvoll, Gastbetriebe in weniger stark frequentierten Orten in ihrer Tätigkeit zu unterstützen“, unterstreicht HGV-Direktor Thomas Gruber. Auch wenn in Südtirol noch kein flächendeckendes Sterben von Dorfgasthäusern eingetreten ist, so sind Entwicklungen in diese Richtung speziell in peripheren Gebieten ernst zu nehmen und rechtzeitig gegenzusteuern, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.

Von: luk

Bezirk: Bozen